Kostenlose Rechnungsgeneratoren für Deutschland
Rechnungsgeneratoren für deutsche Unternehmen
Wählen Sie einen Generator, der zur deutschen Rechnungsstellung passt: 19 % oder 7 % USt, Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, USt-IdNr. oder Steuernummer, Leistungsdatum, Reverse Charge nach §13b UStG und branchenspezifische Felder.
- PDF-Rechnungen für Werkstätten, Praxen, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Vermieter, Bauunternehmen und Dienstleister.
- Deutsche Hinweise zu 19 %/7 % USt, §19 UStG Kleinunternehmerregelung, §13b UStG Bauleistungen und Pflichtangaben nach §14 UStG.
- Ohne Anmeldung; als professionelle Rechnung, Entwurf für die Buchhaltung oder Vorlage für die E-Rechnungspflicht nutzbar.
Handwerk und Vor-Ort-Leistungen
Freie Berufe und Kreative
Transport, Fracht und Zoll
Gesundheit und Pflege
Gastgewerbe und Veranstaltungen
Wiederkehrende Rechnungen und Finanzen
So wählen Sie den passenden Rechnungsgenerator für Deutschland
Eine deutsche Rechnung muss Leistung, Steuersatz und Pflichtangaben nach §14 UStG klar genug dokumentieren, damit Kundschaft, Steuerberatung und Finanzamt sie nachvollziehen können.
USt, Kleinunternehmer und E-Rechnung
Der Regelsteuersatz liegt bei 19 %; 7 % gilt ermäßigt für bestimmte Lebensmittel, Bücher/Zeitungen/Zeitschriften ohne überwiegenden Werbecharakter, Personenverkehr und kurzfristige Beherbergung. Seit 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz von 7 % dauerhaft auch für Speisen in der Gastronomie; Getränke bleiben bei 19 %.
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt 2026, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 Euro nicht überschritten hat und der laufende Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt. Seit 1. Januar 2025 ist der Umsatz von Kleinunternehmern echt steuerfrei; wird die 100.000-Euro-Grenze überschritten, endet die Befreiung sofort mit dem betreffenden Umsatz.
Der Empfang strukturierter E-Rechnungen (EN 16931, z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ist seit 1. Januar 2025 für alle Unternehmen verpflichtend. Die Ausstellung wird gestaffelt zur Pflicht: ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, ab 1. Januar 2028 für alle Unternehmen.
Wählen Sie nach Arbeitsablauf
- Freiberufler: Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungszeitraum, Projekt, Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG und Zahlungsziel.
- Werkstatt: Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Kostenvoranschlag, Ersatzteile, Arbeitszeit und Gewährleistungsnotiz.
- Arztpraxis: Patient, Behandlungsdatum, Berufsbezeichnung, GKV/PKV-Hinweis und USt-Befreiung für Heilbehandlungen nach §4 Nr. 14 UStG.
- Bau: Baustellenadresse, Auftrag, Abschlagsrechnung, Material, Arbeitsleistung, Gewährleistung und Reverse-Charge-Hinweis nach §13b UStG.
Häufige Fehler in Deutschland
- Umsatzsteuer ausweisen, obwohl die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG angewendet wird.
- Leistungsdatum vergessen, wenn es vom Rechnungsdatum abweicht.
- USt-IdNr., Steuernummer oder Reverse-Charge-Hinweis bei passenden B2B-Fällen weglassen.
- Eine generische Rechnung für Kfz, Medizin oder Bau verwenden, obwohl branchenspezifische Nachweise nötig sind.
Frequently asked questions
Welcher USt-Satz gilt in Deutschland?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für bestimmte Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Personenverkehr, kurzfristige Beherbergung und seit 1. Januar 2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie.
Kann ein Kleinunternehmer eine Rechnung ohne USt schreiben?
Ja, wenn die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG anwendbar ist (Vorjahresumsatz bis 25.000 Euro und laufender Umsatz bis 100.000 Euro). Dann darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Muss ich schon eine E-Rechnung ausstellen?
Empfangen müssen alle Unternehmen strukturierte E-Rechnungen bereits seit 1. Januar 2025 können. Die Pflicht zur Ausstellung gilt gestaffelt ab 2027 für größere Unternehmen und ab 2028 für alle.


