Versicherungsrechnung erstellen Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Beitragsrechnung oder Provisionsabrechnung mit Polizzennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum, Vermittlerregister-Nummer, Prämie, Provision und dem korrekten Hinweis zur Versicherungsteuer auf die Prämie vs. 19% USt. auf die Vermittlungsprovision.
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Die Versicherungsteuer auf Prämie 19% (Provision separat 19% USt. — see FAQ) wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „Versicherungsteuer auf Prämie 19% (Provision separat 19% USt. — see FAQ)“ aktiviert ist.
Unterschrift
Füge deine autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn du tatsächlich unterschreibst.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Annual premium — commercial general liability (policy no. above) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Annual premium — commercial property, fire & perils | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Mid-term endorsement — additional insured (pro-rata premium) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Broker fee — placement & arrangement of cover | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Policy administration fee | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Premium finance / instalment charge | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Risk survey & insurance review (fee-based advice, 1 hr) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Return premium — pro-rata cancellation credit | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Zwischensumme | €0.00 |
| Versicherungsteuer auf Prämie 19% (Provision separat 19% USt. — see FAQ) (19%) | €0.00 |
| Gesamtbetrag | €0.00 |
Rechnungsgenerator für Versicherungsmakler und -vertreter in Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Beitragsrechnung, Provisionsabrechnung oder Courtage-Note mit Polizzennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum, Transaktionsart, Vermittlerregister-Nummer, Prämie und Vermittlungsprovision.
Die Versicherungsvermittlung ist in Deutschland ein Sonderfall: Die Versicherungsprämie selbst ist von der Umsatzsteuer befreit, unterliegt aber der separaten Versicherungsteuer — während die Vermittlungsprovision oder das Beratungshonorar des Maklers oder Vertreters ganz normal der Umsatzsteuer von 19% unterliegt. Dieses Dokument sollte beide Geldflüsse klar trennen.
Was eine deutsche Versicherungsrechnung enthalten sollte
- Versicherungsvermittler (Makler oder Vertreter) mit Adresse, Kontaktdaten, Steuernummer oder USt-IdNr. und Zahlungsdetails.
- Registrierungsnummer im Vermittlerregister (§11a GewO) sowie die IHK-Erlaubnis nach §34d GewO.
- Versicherungsnehmer, Polizzennummer, Versicherer (Risikoträger) und Versicherungszeitraum.
- Transaktionsart: Neugeschäft, Verlängerung, Nachtrag/Änderung, Kündigung mit Beitragsrückerstattung, Ratenzahlung.
- Prämie, Vermittlungsprovision (Courtage) bzw. Beratungshonorar und ggf. Finanzierungsgebühr auf getrennten Zeilen.
- Klare Angabe, dass die Prämie umsatzsteuerfrei ist, aber der Versicherungsteuer unterliegt, während die Provision/das Honorar mit 19% USt. steuerpflichtig ist.
Zwei getrennte Steuern: Versicherungsteuer auf die Prämie, Umsatzsteuer auf die Provision
Versicherungsprämien sind nach §4 Nr. 11 UStG von der Umsatzsteuer befreit — die Versicherungsvermittlung selbst gehört zu den umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen. Das bedeutet aber nicht, dass auf die Prämie gar keine Steuer anfällt: Sie unterliegt stattdessen der Versicherungsteuer nach dem Versicherungsteuergesetz (VersStG), die vom Versicherer ans Bundesministerium der Finanzen abgeführt wird und bereits im Bruttobeitrag enthalten ist, den der Versicherungsnehmer zahlt. Der allgemeine Satz beträgt 19% — er entspricht zufällig dem USt.-Regelsatz, ist aber eine eigenständige Steuerart und keine Umsatzsteuer.
Für einzelne Versicherungsklassen gelten abweichende, teils deutlich höhere oder niedrigere Sätze (Angaben hierzu sind sekundär belegt und sollten vor Verwendung geprüft werden): rund 22% für Feuerversicherung, rund 16,34% für Gebäudeversicherung mit Feuerschutz, rund 16,15% für Hausratversicherung mit Feuerschutz, rund 3,8% für Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr, rund 3% für Kaskoversicherung von Seeschiffen und nur rund 0,03% für Hagelversicherung (bezogen auf die Versicherungssumme, nicht die Prämie). Vollständig befreit von der Versicherungsteuer sind unter anderem Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die private und gesetzliche Krankenversicherung, Alters-/Rentenprodukte sowie die gesetzliche Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Die vom Makler oder Vertreter in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision (Maklercourtage) oder ein Beratungshonorar ist dagegen eine ganz normale, umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung an den Versicherungsnehmer bzw. teilweise an den Versicherer — hier gilt der Regelsteuersatz von 19% USt. Prämie und Provision sind also zwei unterschiedliche Zahlungsströme mit zwei unterschiedlichen Steuerarten in derselben Vertragskette, und genau das sollte diese Rechnung transparent abbilden.
Erlaubnis, Vermittlerregister und Rechtsform
Wer Versicherungen gewerblich vermittelt, benötigt eine Erlaubnis nach §34d GewO von der zuständigen IHK; Voraussetzung ist in der Regel der Nachweis der Sachkunde durch die IHK-Sachkundeprüfung. Alle Vermittler — Makler, Vertreter und gebundene Agenten — müssen im öffentlich einsehbaren Vermittlerregister (§11a GewO), das über den DIHK geführt wird, eingetragen sein.
Eine wichtige Unterscheidung: Versicherungsberater arbeiten ausschließlich gegen Honorar und dürfen keine Provisionen von Versicherern annehmen — sie rechnen direkt mit dem Kunden ab. Versicherungsmakler und -vertreter arbeiten dagegen überwiegend provisionsbasiert. Makler starten häufig als Einzelunternehmen (oder e.K.), wechseln aber mit wachsendem Haftungsrisiko oft in die GmbH.
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