Brutto-Netto-Rechner

Nettogehalt berechnen mit dem Brutto-Netto-Rechner 2026. Einkommensteuer, Sozialversicherung, Kirchensteuer und Arbeitgeberkosten — alle Bundesländer.

Bitte Gehalt eingeben.

Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner?

Unser Brutto-Netto-Rechner berechnet Ihr Nettogehalt in Echtzeit. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein — jährlich, monatlich, wöchentlich oder täglich — und der Rechner zieht automatisch Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag,Kirchensteuer sowie alle vier Sozialversicherungsbeiträge ab. Das Ergebnis ist Ihr tatsächliches Nettogehalt für 2025.

Neu: Wählen Sie oben rechts „Arbeitgeberkosten anzeigen", um den Arbeitgeberbrutto zu sehen — also was Sie Ihren Arbeitgeber insgesamt kosten. Das ist besonders bei Gehaltsverhandlungen wichtig.

Einkommensteuer in Deutschland 2025 — Tabellen und Erklärung

Die deutsche Einkommensteuer ist progressiv: Je mehr Sie verdienen, desto höher der Steuersatz auf den zusätzlichen Euro. Es gibt vier Zonen:

  • Grundfreibetrag (0 % Steuer): bis 12.096 € — auf diesen Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 € angehoben (2024: 11.784 €).
  • Erste Progressionszone (14–24 %): 12.097 € bis ca. 17.005 € — der Steuersatz steigt linear von 14 % auf rund 24 %. Das ist die sogenannte „untere Progressionszone".
  • Zweite Progressionszone (24–42 %): 17.006 € bis 66.760 € — der Steuersatz steigt weiter bis zum Spitzensteuersatz.
  • Proportionalzone I — Spitzensteuersatz (42 %): 66.761 € bis 277.825 €.
  • Proportionalzone II — Reichensteuersatz (45 %): ab 277.826 €.

Wichtig: Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt nur für den Teil Ihres Einkommens über 66.760 €, nicht auf das gesamte Gehalt. Bei einem Jahresbrutto von 80.000 € zahlen Sie auf die ersten 12.096 € gar nichts, auf den mittleren Teil einen gestaffelten Satz — und nur auf den Teil über 66.760 € die vollen 42 %.

Steuerklassen — Welche gilt für mich?

Die Steuerklasse bestimmt die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung Ihres Arbeitgebers. Sie ändert nichts an der endgültigen Steuerschuld — die wird in der Einkommensteuererklärung festgesetzt.

  • Klasse I: Alleinstehende ohne Kinder. Standardklasse für Ledige.
  • Klasse II: Alleinerziehende. Enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €/Jahr ab 2025 + 240 € je weiterem Kind).
  • Klasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Verdienst als der Partner. Niedrigste Steuerbelastung — der Partner hat dann Klasse V. Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
  • Klasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Verdienst. Beide Partner zahlen monatlich weniger Steuern als bei Klasse I — entspricht in Summe etwa der Gesamtsteuerlast.
  • Klasse IV mit Faktorverfahren: Wie Klasse IV, aber der Splittingvorteil wird monatsgenau berücksichtigt. Empfehlenswert für Paare mit unterschiedlichen Gehältern — vermeidet Steuernachzahlungen.
  • Klasse V: Partner des Klasse-III-Inhabers. Hohe Steuervorauszahlung — aber in der Steuererklärung wird alles gemeinsam verrechnet.
  • Klasse VI: Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis. Keine Freibeträge, höchste Steuerbelastung.

Sozialversicherung 2025 — alle vier Beiträge erklärt

Neben der Einkommensteuer werden vier Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Alle haben Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) — oberhalb dieser Grenze fällt kein weiterer Beitrag an.

Krankenversicherung (KV)

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (je 7,3 %). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag — 2025 im Durchschnitt ca. 1,7 % (je 0,85 %). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei 66.150 € Jahresbruttogehalt. Darüber zahlen Gut­verdiener keine weiteren KV-Beiträge — und können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Rentenversicherung (RV)

Beitragssatz 18,6 %, je 9,3 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beitragsbemessungsgrenze West: 90.600 €/Jahr (Ost: 89.400 €). Die Rentenversicherungsbeiträge fließen direkt in Ihre gesetzliche Rente.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Beitragssatz 2,6 % (je 1,3 %). Gleiche Beitragsbemessungsgrenze wie die RV: 90.600 €/Jahr (West). Der ALV-Beitrag sichert Ihnen das Arbeitslosengeld I für bis zu 24 Monate, je nach Beschäftigungsdauer.

Pflegeversicherung (PV)

Beitragssatz 3,4 % (je 1,7 %). Besonderheit für Kinderlose über 23 Jahre: Ein Zuschlag von 0,6 % wird erhoben — ausschließlich vom Arbeitnehmer. Für Eltern entfällt dieser Zuschlag. Die Pflegeversicherung hat keine Beitragsbemessungsgrenze, sondern gilt bis zur KV-Grenze von 66.150 €/Jahr.

Kirchensteuer — wer zahlt wie viel?

Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (v. a. katholische und evangelische Kirche). Der Satz berechnet sich als Prozentsatz der festgesetzten Einkommensteuer — nicht des Bruttogehalts:

  • Bayern und Baden-Württemberg: 8 % der Einkommensteuer
  • Alle anderen Bundesländer: 9 % der Einkommensteuer

Beispiel: Sie zahlen 10.000 € Einkommensteuer und sind Kirchenmitglied in NRW → Kirchensteuer = 900 €. In Bayern wären es 800 €.

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, was die tatsächliche Belastung etwas reduziert.

Solidaritätszuschlag (Soli) 2025

Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2025 bei einer Einkommensteuer von 18.130 € — das entspricht einem Jahresbruttogehalt von ca. 98.000 €. Darüber wird Soli in Höhe von 5,5 % der Einkommensteuer fällig, mit einer gleitenden Milderungszone bis ca. 138.000 €.

Was kostet mich mein Arbeitgeber wirklich? (Arbeitgeberbrutto)

Ihr Bruttogehalt ist nicht das, was Ihr Arbeitgeber für Sie ausgibt. Auf Ihr Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber zusätzlich eigene Sozialversicherungsanteile — das ergibt das Arbeitgeberbrutto:

  • Krankenversicherung (AG-Anteil): ~7,3 % + 0,85 % Zusatzbeitrag
  • Rentenversicherung (AG-Anteil): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (AG-Anteil): 1,7 %
  • Unfallversicherung (nur AG): je nach Berufsgenossenschaft ~1–3 %

Bei einem Bruttogehalt von 50.000 € zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich etwa 10.500 € Sozialversicherungsabgaben — Ihr Arbeitgeberbrutto beträgt also rund 60.500 €. Diesen Gesamtwert sollten Sie kennen, wenn Sie über Ihr Gehalt verhandeln.

Minijob — Sonderfall bis 556 € im Monat

Ein Minijob liegt vor, wenn Ihr Monatsverdienst dauerhaft 556 € nicht übersteigt (ab 2025; entspricht dem Mindestlohn × 10 Stunden × 4,33 Wochen). Für Minijobber gelten besondere Regeln:

  • Keine Lohnsteuer nach normalem Tarif — Arbeitgeber zahlt Pauschalsteuer 2 %
  • Keine Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung
  • Rentenbeiträge: Minijobber zahlen einen Eigenanteil von 3,6 % (Arbeitgeber 15 %), können aber auf Antrag befreit werden
  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aus dem Minijob

Wählen Sie im Rechner oben „Minijob" als Beschäftigungsart, um die korrekte Nettoberechnung für geringfügige Beschäftigung zu sehen.

Schritt-für-Schritt: So berechnen Sie Ihr Nettogehalt

  1. Jahresbruttogehalt bestimmen: Monatsgehalt × 12 (plus ggf. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn diese im Brutto enthalten sind).
  2. Steuerklasse wählen: Klasse I für Alleinstehende, III/IV/V für Verheiratete — beeinflusst die monatliche Vorauszahlung, nicht die Jahressteuer.
  3. Bundesland wählen (relevant für Kirchensteuer, 8 % vs. 9 %).
  4. Einkommensteuer berechnen: Grundfreibetrag 12.096 € abziehen, dann progressiv nach Tarif.
  5. Sozialversicherung berechnen: KV + RV + ALV + PV auf das Brutto bis zur jeweiligen BBG.
  6. Netto = Brutto − Einkommensteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialversicherung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist Ihr vereinbartes Gehalt vor allen Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird — nach Abzug von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und den vier Sozialversicherungsbeiträgen. Bei einem Durchschnittsverdienst von 45.000 € brutto bleiben je nach Steuerklasse etwa 27.000–29.000 € netto übrig.

Wie viel Netto bleibt von 3.000 € Brutto?

Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, bleiben von 3.000 € Bruttomonatsgehalt (36.000 €/Jahr) ca. 2.020–2.060 € netto pro Monat übrig — eine effektive Gesamtbelastung von rund 31–33 %. Der genaue Betrag hängt vom Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab.

Wie viel Netto bleibt von 5.000 € Brutto?

Von 5.000 € Bruttomonatsgehalt (60.000 €/Jahr) verbleiben in Steuerklasse I ca. 3.150–3.250 € netto — eine Gesamtabgabenquote von etwa 35–37 %. Ab diesem Gehaltsbereich können Sie in die private Krankenversicherung wechseln (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025: 73.800 €), was das Netto teils deutlich erhöht.

Wann lohnt sich Steuerklasse III/V gegenüber IV/IV?

Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere — Faustregel: Einkommensunterschied von mindestens 60/40. Bei annähernd gleichem Verdienst ist IV/IV (ggf. mit Faktor) günstiger, da sie Steuernachzahlungen vermeidet. Die Jahressteuerlast ist bei III/V und IV/IV rechnerisch identisch — nur die monatliche Vorauszahlung unterscheidet sich.

Was ist der Unterschied zwischen effektivem und marginalem Steuersatz?

Der effektive Steuersatz gibt an, wie viel Prozent Ihres Gesamteinkommens als Steuer abgehen. Der marginale Steuersatz zeigt, wie viel Sie auf jeden zusätzlichen Euro zahlen — relevant für Überstunden, Bonuszahlungen oder Gehaltserhöhungen. Bei 60.000 € Jahresbrutto liegt der effektive Steuersatz bei ca. 20 %, der marginale bei 42 %.

Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf mein Netto aus?

Wegen der Steuerprogression ist der Nettozuwachs einer Gehaltserhöhung geringer als der Bruttobetrag. Eine Erhöhung von 60.000 € auf 65.000 € (5.000 € mehr brutto) bringt netto ca. 2.900–3.000 € mehr im Jahr — also etwa 58–60 % der Bruttoerhöhung. Unser Rechner zeigt Ihnen genau, was von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt.

Ab wann zahle ich Kirchensteuer?

Kirchensteuer zahlen Sie, sobald Sie Mitglied einer steuererhebenden Konfession sind und Einkommensteuer zahlen. Selbst bei sehr niedrigen Einkommen (knapp über dem Grundfreibetrag) fällt bereits Kirchensteuer an. Um Kirchensteuer zu vermeiden, müssen Sie aus der Kirche austreten — beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht, kostenpflichtig (je nach Bundesland 10–60 €).

Wird das Weihnachtsgeld voll besteuert?

Ja — Weihnachtsgeld (13. Monatsgehalt) wird wie normales Arbeitsentgelt mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Es gibt keine Pauschalbesteuerung für das 13. Gehalt (anders als in Österreich). Der Auszahlungsmonat hat aber einen Einfluss: Viele Arbeitgeber berechnen die Lohnsteuer so, als würden Sie dieses Gehalt das ganze Jahr beziehen — das führt vorübergehend zu höherem Steuereinbehalt, der im nächsten Monat wieder ausgeglichen wird.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2025?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 €/Stunde. Bei 40 Stunden wöchentlich ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von ca. 2.222 € (1.867 € netto in Steuerklasse I).

Offizieller Steuerrechner der Finanzbehörden

Den offiziellen Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums finden Sie unter bmf-steuerrechner.de. Dieser Rechner berücksichtigt alle Freibeträge bis auf die Nachkommastelle — unser Rechner ist für schnelle Orientierung und Gehaltsverhandlungen optimiert und liefert sehr genaue Näherungswerte. Für die endgültige Steuererklärung nutzen Sie immer die amtlichen Werte.