Einkommensteuerrechner 2026
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer 2026 in Sekunden — inklusive Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach Bundesland.
Aktualisiert für das Steuerjahr 2026 · Offizielle Quelle: bmf-steuerrechner.de
Wie die Einkommensteuer in Deutschland funktioniert
Die deutsche Einkommensteuer ist eine progressive Steuer: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz auf jeden zusätzlich verdienten Euro. Grundlage ist nicht Ihr Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE) — also Ihre Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Auf die ersten 12.348 € fällt 2026 dank des Grundfreibetrags keine Steuer an. Erst darüber beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, der bis zum Spitzensteuersatz von 42 % und schließlich 45 % ansteigt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer: Die Lohnsteuer ist nur eine monatliche Vorauszahlung, die Ihr Arbeitgeber automatisch einbehält. Die endgültige Einkommensteuer wird erst am Jahresende über die Einkommensteuererklärung festgesetzt — zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommen Sie als Erstattung zurück.
Schritt für Schritt: So berechnen Sie Ihre Einkommensteuer
- Zu versteuerndes Einkommen ermitteln: Alle Jahreseinkünfte addieren und Werbungskosten (mindestens die Pauschale von 1.230 €), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehen.
- Grundfreibetrag abziehen: Die ersten 12.348 € bleiben 2026 steuerfrei.
- Progressiven Tarif anwenden: Für den Teil über dem Grundfreibetrag steigt der Steuersatz ab 14 % linear an.
- Spitzen- und Reichensteuersatz beachten: Ab 69.879 € zvE gelten 42 %, ab 277.826 € gelten 45 % — jeweils nur für den darüber liegenden Teil.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzurechnen: Auf die Einkommensteuer kommen ggf. 5,5 % Soli und 8 % bzw. 9 % Kirchensteuer.
- Veranlagungsart wählen: Bei Verheirateten Einzel- gegen Zusammenveranlagung (Splitting) vergleichen und das günstigere Ergebnis nutzen.
Steuertarif 2026 — die Tarifzonen im Überblick
Der Einkommensteuertarif 2026 ist in § 32a EStG geregelt. Die folgende Tabelle zeigt die Grenzsteuersätze der einzelnen Zonen, bezogen auf das zu versteuernde Einkommen einer einzeln veranlagten Person:
- Nullzone (0 %): bis 12.348 € — Grundfreibetrag, keine Steuer.
- Untere Progressionszone (14–24 %): ab 12.349 € — der Steuersatz steigt linear vom Eingangssteuersatz 14 % auf rund 24 % an.
- Obere Progressionszone (24–42 %): bis 69.879 € — der Steuersatz steigt weiter bis zum Spitzensteuersatz.
- Proportionalzone I — Spitzensteuersatz (42 %): von 69.879 € bis 277.826 €.
- Proportionalzone II — Reichensteuersatz (45 %): ab 277.826 €.
Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 € zahlen Sie auf die ersten 12.348 € gar nichts, auf die mittleren Bereiche einen gestaffelten Satz und nur auf den Teil über 69.879 € die vollen 42 %. Der Spitzensteuersatz gilt also nie für das gesamte Einkommen.
Offizielle Quelle: Den amtlichen Tarif berechnen Sie auf bmf-steuerrechner.de des Bundesministeriums der Finanzen; die gesetzliche Grundlage ist § 32a EStG (Einkommensteuertarif).
Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Abzüge
Solidaritätszuschlag (Soli)
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer. Seit 2021 gilt jedoch eine hohe Freigrenze, sodass rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr zahlen. Erst oberhalb einer Einkommensteuer von etwa 19.950 € (entspricht ungefähr 98.000 € Einkommen) wird der Soli fällig — mit einer gleitenden Milderungszone, in der er allmählich ansteigt.
Kirchensteuer
Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen Kirchensteuer als Prozentsatz der Einkommensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen Bundesländern. Die Kirchensteuer wird nicht auf das Bruttoeinkommen, sondern auf die festgesetzte Einkommensteuer berechnet und ist als Sonderausgabe absetzbar.
Werbungskostenpauschale und weitere Abzüge
Arbeitnehmern wird automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 € pro Jahr gewährt — ohne Nachweis. Wer mehr beruflich veranlasste Kosten hat (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung), kann diese einzeln geltend machen. Hinzu kommen Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, Spenden und die Kirchensteuer, die das zu versteuernde Einkommen weiter senken.
Effektiver Steuersatz vs. Grenzsteuersatz
Viele verwechseln diese beiden Begriffe. Der Grenzsteuersatz ist der Satz, der auf den nächsten verdienten Euro anfällt — bei höheren Einkommen also 42 % oder 45 %. Er ist entscheidend, um zu beurteilen, wie viel von einer Gehaltserhöhung oder einem Bonus netto übrig bleibt.
Der Durchschnittssteuersatz (effektiver Steuersatz) ist dagegen die gesamte Steuer geteilt durch das Einkommen. Wegen des Grundfreibetrags und der Progressionszonen liegt er immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz. Beispiel: Bei 60.000 € zvE beträgt der Grenzsteuersatz bereits rund 38–40 %, der effektive Satz aber nur etwa 22 %.
Besonderheiten, die viele Rechner übersehen
Veranlagung: Einzel oder Zusammen
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung. Bei der Zusammenveranlagung wird das Splitting-Verfahren angewendet: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und anschließend verdoppelt. Bei ungleichen Einkommen ergibt sich dadurch ein deutlicher Steuervorteil; bei gleich hohen Einkommen ist der Vorteil gering.
Änderungen 2026
Für 2026 wurde der Grundfreibetrag auf 12.348 € angehoben (2025: 12.096 €), um die Inflation auszugleichen. Auch die übrigen Tarifeckwerte werden zum Abbau der sogenannten „kalten Progression" leicht verschoben. Der Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich entsprechend auf 24.696 €.
Abgabefrist und Vorauszahlungen
Die Abgabefrist für die Pflichtveranlagung 2026 ist grundsätzlich der 31. Juli 2027 (ohne Steuerberater). Selbständige und Vermieter leisten häufig Vorauszahlungen, die das Finanzamt vierteljährlich (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember) festsetzt und mit der späteren Einkommensteuerschuld verrechnet. Eine freiwillige Erklärung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann ich meine Einkommensteuer berechnen?
Ziehen Sie von Ihren Jahreseinkünften zunächst Werbungskosten und Sonderausgaben ab, um das zu versteuernde Einkommen zu erhalten. Die ersten 12.348 € bleiben 2026 durch den Grundfreibetrag steuerfrei. Auf den Rest wird der progressive Tarif nach § 32a EStG angewendet (14 % bis 45 %). Unser Einkommensteuerrechner übernimmt diese Rechnung automatisch und zeigt Ihnen Steuer, Soli und Kirchensteuer in Sekunden.
Wie hoch ist der Steuersatz 2026?
Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %, der Spitzensteuersatz 42 % (ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen) und der Reichensteuersatz 45 % (ab 277.826 €). Wichtig: Diese Sätze sind Grenzsteuersätze — sie gelten nur für den jeweils darüber liegenden Einkommensteil. Ihr Durchschnittssteuersatz (effektiver Satz) liegt deshalb deutlich niedriger als der Spitzensteuersatz.
Wie viel Steuer zahle ich bei meinem Einkommen?
Das hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen und Ihrer Veranlagung ab. Bei rund 40.000 € zvE liegt die Einkommensteuer (ledig) bei etwa 7.500–8.000 €, was einem Durchschnittssteuersatz von rund 19–20 % entspricht. Bei 70.000 € sind es etwa 19.000–20.000 € (ca. 28 % effektiv). Geben Sie Ihr Einkommen oben in den Rechner ein, um Ihren exakten Wert für 2026 zu sehen.
Wird der Solidaritätszuschlag (Soli) abgeschafft?
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr, da die Freigrenze deutlich angehoben wurde. Eine vollständige Abschaffung auch für höhere Einkommen ist politisch umstritten; das Bundesverfassungsgericht hat den Soli 2025 als verfassungsgemäß bestätigt. Für 2026 bleibt der Soli von 5,5 % der Einkommensteuer daher für Gut- und Spitzenverdiener oberhalb der Freigrenze bestehen.
Wie berechne ich die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist ein Prozentsatz der festgesetzten Einkommensteuer — nicht des Bruttoeinkommens. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %. Beispiel: Bei 10.000 € Einkommensteuer zahlt ein Kirchenmitglied in NRW 900 €, in Bayern 800 €. Die gezahlte Kirchensteuer ist zudem als Sonderausgabe absetzbar.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag wurde für 2026 auf 12.348 € angehoben (2025: 12.096 €). Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen komplett steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €. Die jährliche Anhebung soll die Inflation ausgleichen und das steuerfreie Existenzminimum sichern.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die Ihr Arbeitgeber jeden Monat direkt vom Lohn einbehält und ans Finanzamt abführt. Die Einkommensteuer ist die eigentliche, am Jahresende festgesetzte Steuer auf Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Mit der Einkommensteuererklärung wird abgerechnet — zu viel gezahlte Lohnsteuer erhalten Sie als Erstattung zurück.
Was bringt das Ehegattensplitting?
Beim Splitting-Verfahren (Zusammenveranlagung) wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Wegen des progressiven Tarifs ergibt das bei ungleichen Einkommen einen spürbaren Steuervorteil. Verdienen beide Partner etwa gleich viel, ist der Vorteil gering. Unser Rechner vergleicht Einzel- und Zusammenveranlagung für Sie.
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2026 abgeben?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und keine steuerberatende Person beauftragt, muss die Einkommensteuererklärung für 2026 grundsätzlich bis zum 31. Juli 2027 beim Finanzamt einreichen. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar 2029. Eine freiwillige Erklärung können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.
Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?
Der Durchschnittssteuersatz (effektiver Satz) ist die gesamte Steuer geteilt durch Ihr Einkommen — er zeigt Ihre tatsächliche Belastung. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den jeweils nächsten verdienten Euro und ist wegen der Progression immer höher. Er ist entscheidend für die Frage, wie viel von einer Gehaltserhöhung oder einem Bonus netto übrig bleibt.
