Arbeitszeitrechner

Arbeitsstunden, Überstunden und Bruttogehalt berechnen — kostenlos, nach dem Arbeitszeitgesetz.

TagBeginnEndePause (Min) (min)GesamtNormal / Überstunden
Mo08:15(8.25h)08:00+00:15
Di08:15(8.25h)08:00+00:15
Mi08:15(8.25h)08:00+00:15
Do08:15(8.25h)08:00+00:15
Fr08:15(8.25h)08:00+00:15
Sa00:00
So00:00

Gesamt

41:15

41.25h

Regelarbeitszeit

40:00

Überstunden

01:15

Arbeitszeitrechner Deutschland: Überstunden, Pflichtpausen und das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die werktägliche Arbeitszeit und die Höchstgrenzen für Überstunden. Die reguläre werktägliche Arbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden, kann jedoch auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Kalenderwochen oder 6 Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden sichergestellt wird. Ein gesetzlicher Überstundenzuschlag existiert im deutschen Arbeitsrecht nicht — die Vergütung von Mehrarbeit richtet sich nach dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag.

Dieser kostenlose Arbeitszeitrechner für Deutschland erfasst Ihre täglichen Arbeitszeiten, zieht Pflichtpausen automatisch ab und berechnet Ihre Überstunden gemäß der im Einstellungsbereich gewählten Wochenstundenzahl. Tragen Sie Ihren Bruttostundenlohn ein, um eine Schätzung Ihrer Bruttovergütung inklusive Überstundenzuschlag zu erhalten.

Arbeitszeitrechner

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    Zeitraum wählen

    Wählen Sie Tag, Woche, 2 Wochen oder Monat. Für die Berechnung von Wochenüberstunden empfehlen wir die Wochenansicht.

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    Arbeitszeiten eintragen

    Tragen Sie für jeden Arbeitstag Beginn und Ende ein (z. B. 08:00 und 17:30). Nachtschichten, die über Mitternacht hinausgehen, werden automatisch korrekt berechnet.

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    Pause abziehen

    Geben Sie die Länge Ihrer unbezahlten Pause in Minuten ein (z. B. 45 Minuten Mittagspause). Nicht abzuziehen sind vergütete Pausen laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

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    Überstunden prüfen

    Der Rechner zeigt Ihre regulären Stunden (bis zur eingestellten Wochenstundenzahl) und Überstunden getrennt aus. Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Zeiterfassung.

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    Bruttostundenlohn eintragen

    Für eine Schätzung des Bruttoentgelts inklusive Überstundenzuschlag (gemäß Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag) tragen Sie Ihren Stundenlohn ein.

Pflichtpausen nach dem Arbeitszeitgesetz

Das ArbZG schreibt Mindestpausenzeiten vor: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause einzulegen, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Diese Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden daher nicht vergütet, sofern Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vorsehen.

Zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Ausnahmen sind in bestimmten Branchen (z. B. Gastronomie, Pflege) unter strengen Voraussetzungen möglich.

Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum

Werktägliche Höchstarbeitszeit ist 10 Stunden (Montag bis Samstag). Da eine Woche 6 Werktage hat, ergibt sich eine theoretische wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden — diese darf jedoch nur kurzfristig ausgenutzt werden, da innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden täglich (48 Stunden/Woche) sichergestellt sein muss. Nacht- und Schichtarbeiter genießen besondere Schutzrechte.

Überstundenvergütung und Tarifverträge

Anders als in vielen anderen Ländern gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Mindest-Überstundenzuschlag. Die Vergütung von Überstunden richtet sich nach dem anwendbaren Tarifvertrag (z. B. Metall- und Elektroindustrie: 25 % nach 10 Stunden täglich), der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Fehlt eine vertragliche Regelung, sind Überstunden mit dem normalen Stundensatz zu vergüten — ein Zuschlag kann aber nicht automatisch verlangt werden.

Überstunden können alternativ durch Freizeit ausgeglichen werden (1:1 oder mit Zuschlag je nach Vereinbarung). In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Lage und Dauer der Arbeitszeit sowie bei der Anordnung von Überstunden.

Arbeitszeiterfassung

Infolge des EuGH-Urteils von 2019 und dem BAG-Beschluss vom September 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Das geplante Arbeitszeiterfassungsgesetz soll diese Pflicht gesetzlich kodifizieren. Arbeitnehmer sollten eigenständig ihre Arbeitszeiten dokumentieren, um im Streitfall Nachweise zu haben.

Arbeitszeitrechner Deutschland — Häufige Fragen

Wie viele Überstunden sind in Deutschland erlaubt?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden (Montag bis Samstag). Da es 6 Werktage gibt, sind maximal 60 Stunden/Woche erlaubt — vorausgesetzt, es findet innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 48 Stunden/Woche statt. Eine absolute Jahresobergrenze für Überstunden kennt das ArbZG nicht, jedoch muss die Durchschnittsgrenze eingehalten werden. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können engere Grenzen setzen.
Welchen Überstundenzuschlag habe ich in Deutschland Anspruch?
Einen gesetzlichen Mindestüberstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht. Ihr Anspruch richtet sich nach dem Tarifvertrag (z. B. 25 % ab der 9. Stunde im Metalltarif), der Betriebsvereinbarung oder Ihrem Arbeitsvertrag. Fehlt eine Regelung, müssen Überstunden mit dem normalen Stundensatz vergütet werden. Alternativ können Überstunden durch Freizeit abgegolten werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Seit dem BAG-Grundsatzentscheid 2022 empfiehlt es sich, alle Überstunden systematisch zu dokumentieren.
Wie lange muss die Pause nach dem ArbZG sein?
Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor: bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Pausen sind grundsätzlich unbezahlt und zählen nicht zur Arbeitszeit. Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss mindestens 11 Stunden betragen.
Gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht auch für mich?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht stellte im September 2022 fest, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu erfassen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i. V. m. dem EuGH-Urteil vom 14.5.2019). Der Gesetzgeber arbeitet an einem Arbeitszeiterfassungsgesetz, das diese Pflicht explizit kodifiziert. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Im Streitfall um Überstundenvergütung stärkt eine eigene Dokumentation die Beweisposition erheblich.
Was gilt für Vertrauensarbeitszeit?
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Anwesenheitszeiten und vertraut darauf, dass der Arbeitnehmer seine Aufgaben eigenverantwortlich erledigt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeitszeitobergrenzen des ArbZG ausgesetzt wären — auch bei Vertrauensarbeitszeit gelten 10 Stunden als tägliche Höchstarbeitszeit und 11 Stunden als Mindestruhezeit. Seit dem BAG-Beschluss 2022 müssen Arbeitgeber auch bei Vertrauensarbeitszeit geeignete Maßnahmen zur Arbeitszeiterfassung ergreifen.
Wie berechne ich meine Monatsstunden?
Bei einer 40-Stunden-Woche und 5 Arbeitstagen ergeben sich rein rechnerisch ca. 173 Stunden pro Monat (40 h × 52 Wochen ÷ 12 Monate). Für einen konkreten Monat multiplizieren Sie die Anzahl der Arbeitstage (Montag bis Freitag, ohne Feiertage) mit Ihrer täglichen Sollarbeitszeit. Im Januar 2026 beispielsweise gibt es 22 Arbeitstage × 8 Stunden = 176 Stunden. Nutzen Sie die Monatsansicht dieses Rechners: Tragen Sie alle Schichten ein und lesen Sie die Gesamtstunden direkt ab.

Quelle: Arbeitszeitgesetz (ArbZG); BAG-Beschluss vom 13.9.2022 (Az. 1 ABR 22/21); EuGH-Urteil vom 14.5.2019 (Rs. C-55/18). Diese Informationen sind allgemeiner Natur — für individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihren Tarifvertrag, Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.