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Stundenzettel Vorlage (Deutschland)

Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pause eintragen — die Arbeitszeit und alle Überstunden werden sofort berechnet. Als Excel oder PDF herunterladen oder ausdrucken und unterschreiben lassen. Ihre Daten bleiben im Browser.

  • Wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich — passend zur Lohnabrechnung
  • Erfüllt die Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG
  • Warnt bei fehlender Pause (30 Min. ab 6 h, 45 Min. ab 9 h) und ab 10 Stunden Tagesarbeitszeit

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Höhe von Überstundenzuschlägen ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag, nicht aus dem Gesetz.

Stundenzettel ausfüllen

Zeitraum

01.01.202431.01.2024

DatumTagArbeitsbeginnArbeitsendePause (Min.)AnwesenheitArbeitszeitÜberstunden
01.01.2024Mo
02.01.2024Di
03.01.2024Mi
04.01.2024Do
05.01.2024Fr
06.01.2024Sa
07.01.2024So
08.01.2024Mo
09.01.2024Di
10.01.2024Mi
11.01.2024Do
12.01.2024Fr
13.01.2024Sa
14.01.2024So
15.01.2024Mo
16.01.2024Di
17.01.2024Mi
18.01.2024Do
19.01.2024Fr
20.01.2024Sa
21.01.2024So
22.01.2024Mo
23.01.2024Di
24.01.2024Mi
25.01.2024Do
26.01.2024Fr
27.01.2024Sa
28.01.2024So
29.01.2024Mo
30.01.2024Di
31.01.2024Mi
No day-type classification in this country's layout.

Summen

Gesamtstunden
0:00
Reguläre Arbeitszeit
0:00
Überstunden
0:00
Abgezogene Pausen
0:00
  • Woche 01.01.20240:00
  • Woche 08.01.20240:00
  • Woche 15.01.20240:00
  • Woche 22.01.20240:00
  • Woche 29.01.20240:00
  • Die Arbeitszeit darf 8 Stunden werktäglich nur überschreiten, wenn innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).

Herunterladen oder drucken

Die Excel-Datei enthält aktive Formeln für Anwesenheit, Arbeitszeit und alle Summen und rechnet nach dem Download weiter. Die Aufteilung in reguläre Arbeitszeit und Überstunden wird als berechneter Wert gespeichert.

Arbeitszeiterfassung in Deutschland

Die Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit besteht in Deutschland bereits: mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt zusätzlich die Aufzeichnung der über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden, und § 17 MiLoG schreibt für Minijobs sowie die Branchen des § 2a SchwarzArbG die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit binnen sieben Tagen vor, aufzubewahren für zwei Jahre. Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden und darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden.

Die Aufzeichnungspflicht gilt bereits seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022. Der Referentenentwurf zur Novelle des Arbeitszeitgesetzes — zuletzt im Juni 2026 — sieht die grundsätzlich elektronische Erfassung vor, mit Papieraufzeichnungen nur noch in Ausnahmefällen. Ein sorgfältig geführter Stundenzettel genügt der bestehenden Pflicht, sollte aber auf die kommende elektronische Anforderung hin geplant werden.

Was aufgezeichnet werden muss

  • Name des Arbeitnehmers
  • Datum des Arbeitstags
  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Lage und Dauer der Ruhepausen
  • Über 8 Stunden hinausgehende Arbeitsstunden (§ 16 Abs. 2 ArbZG)
  • Sonn- und Feiertagsarbeit

Aufbewahrungsfrist

2 Jahre

Zuständige Behörde

Zuständige Arbeitsschutzbehörde des Landes; für den Mindestlohn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls

Bußgelder

Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht des § 16 ArbZG können mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen § 17 MiLoG sind mit bis zu 30.000 Euro, Verstöße gegen die Mindestlohnzahlung selbst mit bis zu 500.000 Euro bedroht.

Stundenzettel richtig führen: Anleitung

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) ist die Erfassung der gesamten Arbeitszeit in Deutschland bereits Pflicht — nicht erst mit einer künftigen Gesetzesreform. Dieser Stundenzettel erfasst genau das, plus die Sonderregeln für Minijobs nach § 17 MiLoG, und ist auf die im Juni 2026 diskutierte Novelle des Arbeitszeitgesetzes vorbereitet.

Was ein Stundenzettel ist und wofür er heute schon Pflicht ist

Ein Stundenzettel ist die tägliche Aufzeichnung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen. Er ist die Grundlage für eine korrekte Lohnabrechnung und der Nachweis, dass die gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit eingehalten werden.

Die Pflicht zur Zeiterfassung ist keine Zukunftsfrage: Das BAG hat bereits 2022 entschieden, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Ein sorgfältig geführter Stundenzettel erfüllt diese Pflicht schon heute.

Rechtliche Anforderungen nach ArbZG und MiLoG

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden und darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt zusätzlich die Aufzeichnung der über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden.

§ 17 MiLoG schreibt für Minijobs sowie die in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen (Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung u.a.) die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit binnen sieben Tagen vor, aufzubewahren für zwei Jahre.

Der Referentenentwurf zur Novelle des Arbeitszeitgesetzes — zuletzt im Juni 2026 in Diskussion — sieht die grundsätzlich elektronische Erfassung vor, mit Papieraufzeichnungen nur noch in Ausnahmefällen. Bis zum Inkrafttreten bleibt eine sorgfältig geführte Vorlage wie diese vollständig ausreichend.

  • Name des Arbeitnehmers
  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Lage und Dauer der Ruhepausen
  • Über 8 Stunden hinausgehende Arbeitsstunden (§ 16 Abs. 2 ArbZG)

Stundenzettel richtig führen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Name und Arbeitgeber eintragen

    Erfassen Sie oben den Namen des Arbeitnehmers und den Betrieb.

  2. 2

    Zeitraum wählen

    Wählen Sie wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich, passend zur Lohnabrechnung. Für Minijobs empfiehlt sich die monatliche Ansicht, da § 17 MiLoG monatlich zu erfüllende Fristen vorsieht.

  3. 3

    Arbeitsbeginn und -ende eintragen

    Tragen Sie für jeden Arbeitstag Beginn und Ende ein. Nachtschichten über Mitternacht werden automatisch korrekt zugeordnet.

  4. 4

    Pause prüfen oder anpassen

    Ab 6 Stunden wird eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschlagen, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten — nach § 4 ArbZG. Passen Sie den Wert bei Abweichungen an.

  5. 5

    Überstunden und Warnungen kontrollieren

    Der Stundenzettel berechnet Überstunden über die 8-Stunden-Grenze automatisch und warnt bei mehr als 10 Stunden Tagesarbeitszeit oder Überschreitung des 24-Wochen-Durchschnitts.

  6. 6

    Herunterladen oder drucken

    Laden Sie den Stundenzettel als Excel mit aktiven Formeln oder als PDF herunter, oder drucken Sie ihn für die Unterschrift aus.

Wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich — welcher Zeitraum passt?

Die wöchentliche Ansicht eignet sich für Branchen mit häufig wechselnden Schichten, etwa Gastronomie oder Bau, wo Überstunden laufend im Blick bleiben müssen.

Die monatliche Ansicht passt am besten zur Lohnabrechnung und ist für Minijobs nach § 17 MiLoG besonders sinnvoll, weil die Aufzeichnungsfrist von sieben Tagen ohnehin laufend eingehalten werden muss.

Bei Gleitzeitmodellen mit längerem Ausgleichszeitraum kann es sinnvoll sein, mehrere Monatsstundenzettel aufzubewahren, um den 24-Wochen-Durchschnitt nachvollziehen zu können.

Deutsche Besonderheiten, die viele Vorlagen übersehen

Viele kostenlose Stundenzettel-Vorlagen online erwähnen die BAG-Entscheidung von 2022 gar nicht und stellen die Zeiterfassungspflicht als reine Zukunftsfrage der geplanten Gesetzesreform dar — tatsächlich besteht die Pflicht bereits seit 2022.

Die besonderen Anforderungen des § 17 MiLoG für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG (Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft u.a.) werden von generischen Vorlagen fast nie separat behandelt, obwohl die Aufzeichnungsfrist von sieben Tagen strenger ist als die allgemeine Regel.

Die kommende Novelle des Arbeitszeitgesetzes zur grundsätzlich elektronischen Erfassung wird von den meisten Anbietern entweder ignoriert oder als bereits geltendes Recht falsch dargestellt — der tatsächliche Stand ist ein Referentenentwurf ohne bestätigtes Inkrafttretungsdatum.

Quellen

Häufige Fragen zum Stundenzettel

Muss ich als Arbeitgeber schon heute die Arbeitszeit erfassen?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits am 13. September 2022 entschieden, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Arbeitgeber zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet — unabhängig von der noch nicht abgeschlossenen Gesetzesreform.

Gelten für Minijobs andere Aufzeichnungsregeln?

Ja. § 17 MiLoG verlangt für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit binnen sieben Tagen, aufzubewahren für zwei Jahre.

Muss der Stundenzettel bereits elektronisch geführt werden?

Nein, derzeit nicht. Die Form der Aufzeichnung ist frei wählbar. Der Referentenentwurf zur ArbZG-Novelle sieht künftig grundsätzlich elektronische Erfassung vor, ist aber noch nicht in Kraft.

Wie lange muss ich Stundenzettel aufbewahren?

Nach § 17 MiLoG mindestens zwei Jahre. Für die allgemeine Aufzeichnungspflicht nach § 16 ArbZG gibt es keine explizite gesetzliche Frist, zwei Jahre gelten aber als Richtwert.

Welche Bußgelder drohen bei fehlender Aufzeichnung?

Verstöße gegen § 16 ArbZG können mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen § 17 MiLoG sind ebenfalls mit bis zu 30.000 Euro, Verstöße gegen die Mindestlohnzahlung selbst mit bis zu 500.000 Euro bedroht.

Ab wann gilt die neue Novelle des Arbeitszeitgesetzes?

Der Referentenentwurf zur elektronischen Zeiterfassung war zuletzt im Juni 2026 in Diskussion, hat aber noch kein bestätigtes Inkrafttretungsdatum. Bis dahin erfüllt eine sorgfältig geführte Vorlage wie dieser Stundenzettel die bestehende Pflicht vollständig.