Gehaltsabrechnung erstellen

Erstellen Sie eine korrekte deutsche Gehaltsabrechnung mit allen Pflichtangaben nach §108 GewO – Lohnsteuer und Sozialversicherung werden automatisch berechnet. Kostenlos, im Browser, als PDF.

Netto-Gehalt berechnen (Brutto-Netto-Rechner)
Gesetzliche Pflichtangaben

Nach §108 GewO und der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) muss eine Gehaltsabrechnung u. a. diese Angaben enthalten:

  • Name des Arbeitgebers
  • Name des Arbeitnehmers
  • Steuer-IdentifikationsnummerPflichtangabe: 11-stellige Steuer-ID.
  • SozialversicherungsnummerPflichtangabe für die Sozialversicherung.
  • SteuerklasseDie Lohnsteuerklasse ist auf der Abrechnung anzugeben.
  • AbrechnungsmonatDer Abrechnungszeitraum ist Pflichtangabe.

Abrechnungszeitraum

Arbeitgeber

8-stellige Betriebsnummer der Agentur für Arbeit

Arbeitnehmer

Bezüge / Verdienst

Gesetzliche Abzüge

Deutschland
Gehaltsabrechnung
Keine Kirchensteuer
Arbeitnehmer
Abrechnungszeitraum
Monatlich
Bezüge / Verdienst
Monatliches Bruttogehalt3.500,00 €
Gesamtbrutto3.500,00 €
Gesetzliche Abzüge

Summe Abzüge0,00 €
Auszahlungsbetrag (Netto)3.500,00 €
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Gehaltsabrechnung erstellen: der komplette Leitfaden zur Lohnabrechnung

Die Gehaltsabrechnung – je nach Vergütungsart auch Lohnabrechnung, Entgeltabrechnung oder rechtlich präzise Entgeltbescheinigung genannt – ist der zentrale Nachweis darüber, wie sich das Arbeitsentgelt eines Monats zusammensetzt. Sie zeigt den Weg vom Gesamtbrutto über Lohnsteuer und Sozialversicherung bis zum Auszahlungsbetrag (Netto) und macht damit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber transparent, welche Beträge einbehalten und abgeführt wurden. Der Begriff Lohn bezeichnet dabei die nach Stunden oder Stückzahl variable Vergütung, Gehalt hingegen das feste Monatsentgelt – rechtlich handelt es sich jedoch um dasselbe Dokument mit denselben Pflichtangaben.

In Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei jeder Zahlung des Arbeitsentgelts eine nachvollziehbare Abrechnung auszustellen. Grundlage ist § 108 der Gewerbeordnung (GewO), konkretisiert durch die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), die den Mindeststandard seit dem 1. Juli 2013 verbindlich festlegt. Eine korrekte Gehaltsabrechnung ist deshalb nicht nur Serviceleistung, sondern Pflicht: Sie dient als Einkommensnachweis gegenüber Banken, Behörden und Vermietern, als Beleg für die Buchhaltung und als Grundlage für die spätere Rentenberechnung.

Wie das deutsche Abrechnungssystem funktioniert und was gesetzlich draufstehen muss

Nach § 108 GewO muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Entgelts eine Abrechnung in Textform erteilen. Diese muss mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten – also Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen und sonstigen Vergütungen sowie Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen und Vorschüsse. Welche Angaben im Detail erforderlich sind, regelt die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV).

Die Abrechnungspflicht entfällt nur dann, wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nichts geändert hat. In der Praxis wird deshalb in nahezu jedem Monat eine vollständige Entgeltbescheinigung erstellt.

  • Rechtsgrundlagen: § 108 GewO und die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV).
  • Kopfdaten: Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Geburtsdatum, Versicherungsnummer (SV-Nummer), Beginn (und ggf. Ende) der Beschäftigung.
  • Abrechnungszeitraum mit Angabe der Steuertage und Sozialversicherungstage (SV-Tage).
  • Steuerliche Merkmale: Steuerklasse (I–VI) inklusive Faktor, Zahl der Kinderfreibeträge, Merkmal für den Kirchensteuerabzug und die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).
  • Sozialversicherungsmerkmale: Beitragsgruppenschlüssel (BGRS), zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) sowie das Kennzeichen zur Kinderberücksichtigung in der Pflegeversicherung.
  • Beträge: alle Bezüge und Abzüge nach Art getrennt, Steuer-Brutto, SV-Brutto, Gesamtbrutto sowie der Auszahlungsbetrag (Netto).
  • Weitere Vorgaben und der Mindeststandard sind beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und bei der Erläuterung zur EBV nachlesbar.

Schritt für Schritt: eine konforme Gehaltsabrechnung erstellen und lesen

Ob Sie eine Abrechnung selbst erstellen oder Ihre eigene prüfen möchten – der Aufbau folgt immer derselben Logik: von den Stammdaten über die Berechnung Brutto → Netto bis zu den gesetzlichen Pflichtangaben.

  1. Stammdaten erfassen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und den Abrechnungsmonat eintragen.
  2. Bezüge festlegen: das monatliche Bruttogehalt sowie etwaige Zuschläge, Zulagen und sonstige Vergütungen als einzelne Positionen aufführen und zum Gesamtbrutto summieren.
  3. Steuer-Brutto und SV-Brutto bestimmen: steuerpflichtige und beitragspflichtige Bestandteile abgrenzen, da beide Bemessungsgrundlagen voneinander abweichen können.
  4. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer nach Steuerklasse ermitteln – zur Kontrolle hilft der Brutto-Netto-Rechner.
  5. Sozialversicherungsbeiträge für KV, RV, AV und PV berechnen; Beitragssätze und Bemessungsgrenzen prüfen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
  6. Auszahlungsbetrag ermitteln: Gesamtbrutto minus Steuern und Sozialabgaben ergibt das Netto; Abrechnung in Textform ausgeben, prüfen und archivieren.

Jede Position erklärt: vom Gesamtbrutto zum Auszahlungsbetrag

Wer die Abkürzungen kennt, versteht seine Abrechnung sofort. Die folgende Legende erläutert die wichtigsten Zeilen in der Reihenfolge, in der sie üblicherweise auf der Gehaltsabrechnung erscheinen.

  • Gesamtbrutto: die Summe aller Bezüge des Abrechnungszeitraums vor jedem Abzug.
  • Steuer-Brutto: der Teil des Gesamtbruttos, der der Lohnsteuer unterliegt – bei steuerfreien Bezügen kann er niedriger sein.
  • SV-Brutto: die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung; sie kann sich vom Steuer-Brutto unterscheiden.
  • Lohnsteuer: die nach Steuerklasse einbehaltene Einkommensteuer auf das Arbeitsentgelt.
  • Solidaritätszuschlag (Soli): Zuschlag zur Lohnsteuer, der nur noch oberhalb bestimmter Freigrenzen anfällt.
  • Kirchensteuer: fällt nur bei Kirchenmitgliedschaft an; der Satz beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer.
  • KV – Krankenversicherung, RV – Rentenversicherung, AV – Arbeitslosenversicherung, PV – Pflegeversicherung: die vier Zweige der Sozialversicherung, jeweils als eigene Abzugszeile für den Arbeitnehmeranteil.
  • Netto / Auszahlungsbetrag: der Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben tatsächlich überwiesen wird.

Pflichtangaben, freiwillige Angaben und Aufbewahrung

Die EBV unterscheidet zwischen zwingend erforderlichen Angaben und ergänzenden Informationen, die freiwillig ausgewiesen werden dürfen. Pflicht sind unter anderem Kopfdaten, Steuer- und SV-Merkmale, die aufgeschlüsselten Bezüge und Abzüge sowie der Auszahlungsbetrag. Freiwillig, aber in der Praxis üblich, sind etwa die Personalnummer, die Betriebsnummer, kumulierte Jahreswerte oder die separate Ausweisung der Arbeitgeberanteile.

Für die Form gilt: § 108 GewO verlangt lediglich Textform. Eine digitale Gehaltsabrechnung – etwa als PDF oder im Mitarbeiterportal – ist damit ausdrücklich zulässig und der Papierform gleichgestellt, solange sie lesbar bleibt und dem Arbeitnehmer zugänglich ist. Arbeitnehmer sollten ihre Abrechnungen dauerhaft aufbewahren, da sie als Einkommensnachweis und für die Rentenberechnung benötigt werden.

  • Pflichtangaben ergeben sich aus § 108 GewO in Verbindung mit § 1 der EBV.
  • Textform genügt: die digitale Gehaltsabrechnung (PDF, Portal) ist der Papierform rechtlich gleichgestellt.
  • Die Abrechnungspflicht entfällt, wenn sich gegenüber der letzten Bescheinigung keine Angaben geändert haben.

Deutsche Besonderheiten, die einfache Generatoren übersehen

Eine deutsche Gehaltsabrechnung enthält mehrere Angaben, die es in generischen englischsprachigen Payslip-Vorlagen nicht gibt. Genau daran erkennt man eine EBV-konforme Abrechnung.

  • Steuerklasse (I–VI): steuert die Höhe der Lohnsteuer und ist Pflichtangabe – ohne Entsprechung in vielen ausländischen Payslips.
  • Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig) und getrennt davon die Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer).
  • Beitragsgruppenschlüssel (BGRS): vierstelliger Code in der Reihenfolge KV – RV – AV – PV, der die Beitragspflicht je Zweig kennzeichnet.
  • Vier getrennte Sozialversicherungszeilen (KV/RV/AV/PV) statt einer einzigen Sammelabgabe.
  • Getrennte Bruttowerte: Gesamtbrutto, Steuer-Brutto und SV-Brutto können unterschiedlich hoch sein.
  • Minijob: Für geringfügige Beschäftigung gilt seit 2025 die Geringfügigkeitsgrenze von 556 € pro Monat; hier gelten besondere Abrechnungsregeln.
  • Beitragsbemessungsgrenzen: Oberhalb dieser Grenzen werden keine weiteren Sozialbeiträge fällig – aktuelle Werte veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung.

Für wen ist der Generator gedacht?

Der Generator richtet sich an alle, die eine korrekte, nachvollziehbare Abrechnung benötigen: an Arbeitgeber und kleine Betriebe, die Mitarbeitende ohne teure Software abrechnen möchten; an Freelancer und Selbstständige, die Aushilfen oder Minijobber beschäftigen; an die Buchhaltung, die eine saubere, EBV-konforme Vorlage braucht; und an Arbeitnehmer, die eine Musterabrechnung als Einkommensnachweis oder zur Kontrolle der eigenen Zahlen erstellen möchten.

Wichtig: Das Werkzeug ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die verbindliche Lohnabrechnung im Unternehmen sollten die berechneten Werte mit einem Steuerberater oder einer Lohnsoftware abgeglichen werden – der Generator liefert eine formkorrekte, transparente Grundlage.

Netto-Gehalt berechnen (Brutto-Netto-Rechner)

Häufige Fragen