Körperschaftsteuer-Rechner
Berechnen Sie die gesamte Steuerlast Ihrer Kapitalgesellschaft für 2026: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer — inklusive Hebesatz-Auswahl für große Städte.
Steuerstand 2026 · Quelle: gtai.de
Wie die Unternehmensbesteuerung in Deutschland funktioniert
Anders als in vielen Ländern gibt es in Deutschland keine einzelne „Unternehmenssteuer“. Die Steuerlast einer Kapitalgesellschaft — also einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG — setzt sich aus drei Ebenen zusammen, die alle auf denselben Gewinn erhoben werden. Ein realistischer Rechner muss deshalb alle drei addieren:
- Körperschaftsteuer (KSt) — eine bundeseinheitliche Flat Tax von 15 % auf das zu versteuernde Einkommen (§ 23 KStG).
- Solidaritätszuschlag (Soli) — 5,5 %, erhoben auf die Körperschaftsteuer (nicht auf den Gewinn). Zusammen mit der KSt ergeben sich damit 15,825 %.
- Gewerbesteuer (GewSt) — eine kommunale Steuer: 3,5 % Steuermesszahl multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
Sätze & Berechnung 2026
| Tax | Rate / band |
|---|---|
| KörperschaftsteuerCorporate income tax | 15% |
| SolidaritätszuschlagSolidarity surcharge | 5.50% |
| GewerbesteuerMunicipal trade tax | 3.50% × 400% Hebesatz |
Die Gewerbesteuer entsteht in zwei Schritten. Zuerst wird der Gewerbeertrag (vereinfacht: der Gewinn nach Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG) mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert — das ergibt den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Formel lautet also: Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz = Gewerbesteuer.
Wichtig: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gibt es keinen Freibetrag — weder bei der Körperschaftsteuer noch bei der Gewerbesteuer. Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Alle Angaben beziehen sich auf das Steuerjahr 2026; die Sätze sind seit 2025 unverändert und gelten bis 2027.
Rechenbeispiel: 100.000 € Gewinn
Angenommen, Ihre GmbH erzielt einen zu versteuernden Gewinn von 100.000 € und sitzt in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 %. Dann ergibt sich:
- Körperschaftsteuer: 15 % von 100.000 € = 15.000 €
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 15.000 € = 825 €
- Gewerbesteuer: 3,5 % × 400 % × 100.000 € = 14.000 €
In der Summe ergibt das eine Gesamtsteuer von 29.825 € — das entspricht einer effektiven Belastung von 29,83 %. Nach Steuern verbleiben rund 70.175 € im Unternehmen.
Hebesatz-Vergleich: Warum der Standort zählt
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sind bundesweit gleich. Der einzige regionale Unterschied entsteht über den Hebesatz der Gemeinde bei der Gewerbesteuer. Jede Kommune legt ihn selbst fest (gesetzliches Minimum 200 %, ab 2027 dann 280 %, keine Obergrenze). Der Bundesdurchschnitt liegt bei etwa 407 %. Konkret bedeutet das bei 100.000 € Gewinn:
- München (~490 %): Gewerbesteuer ~17.150 € → Gesamtbelastung rund 33 %
- Frankfurt (~460 %): Gewerbesteuer ~16.100 € → Gesamtbelastung rund 32 %
- Berlin (~410 %): Gewerbesteuer ~14.350 € → Gesamtbelastung rund 30 %
- Durchschnitt (~407 %): Gesamtbelastung rund 29,9 %
Über den Hebesatz-Auswahlschalter im Rechner können Sie direkt zwischen großen Städten wechseln und sehen, wie sich Ihre effektive Belastung zwischen etwa 30 % und 33 % bewegt — ohne den Multiplikator Ihrer Gemeinde auswendig zu kennen.
Der Solidaritätszuschlag im Detail
Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % wird ausschließlich auf die festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben — nicht auf den Gewinn und ausdrücklich nicht auf die Gewerbesteuer. Bezogen auf das zu versteuernde Einkommen entspricht das rund 0,825 %. Anders als bei natürlichen Personen gibt es für Kapitalgesellschaften keine Freigrenze: GmbH, UG und AG zahlen den Soli in voller Höhe, unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Verlustverrechnung, Zinsschranke und Beteiligungen
Verluste einer Kapitalgesellschaft können steuerlich genutzt werden. Der Verlustrücktrag ist bei der Körperschaftsteuer auf 1 Mio. € begrenzt und kann auf die zwei vorangegangenen Jahre erfolgen (für die Gewerbesteuer ist kein Rücktrag möglich). Der Verlustvortrag ist zeitlich unbegrenzt. Zu beachten ist die Mindestbesteuerung: Bis 1 Mio. € Gewinn lassen sich Verluste vollständig verrechnen, darüber hinaus für die Jahre 2024–2027 nur zu 70 % des übersteigenden Betrags (ab 2028 wieder 60 %) — der Rest wird versteuert.
Zwei weitere Regeln prägen die Bemessungsgrundlage: Die Zinsschranke (§ 4h EStG / § 8a KStG) begrenzt den Abzug des Nettozinsaufwands auf 30 % des steuerlichen EBITDA, mit einer Freigrenze von 3 Mio. €. Das Beteiligungsprivileg nach § 8b KStG stellt Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen zu 95 % steuerfrei (5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe).
Was andere Rechner übersehen
Viele bekannte Körperschaftsteuer-Rechner berücksichtigen nur KSt und Soli und lassen die Gewerbesteuer außen vor — das unterschätzt die tatsächliche Belastung einer GmbH um rund die Hälfte. Unser Rechner modelliert alle drei Ebenen, schlüsselt sie einzeln auf (KSt / Soli / Gewerbesteuer) und erlaubt den direkten Städtevergleich per Hebesatz.
Als Ausblick: Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 beginnt eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 14 % und in weiteren Schritten bis auf 10 % ab 2032. Für das Steuerjahr 2026 gilt jedoch weiterhin der Satz von 15 %.
Weitere Rechner & Nachbarländer
Wenn Sie statt der Unternehmensebene die Vergütung von Geschäftsführern oder Mitarbeitenden betrachten, hilft unser Brutto-Netto-Rechner weiter; für die persönliche Steuerlast eignet sich der Einkommensteuer-Rechner. Wer einen internationalen Vergleich sucht, findet die entsprechenden Tools für die Nachbarländer im Körperschaftsteuer-Rechner Österreich und im Rechner für die Schweiz.
Stand & Haftungsausschluss
Steuerstand: 2026 (Datenstand Juli 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-07-01). Quellen: GTAI (Germany Trade & Invest), PwC Worldwide Tax Summaries und IHK München.
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und stellt keine Steuerberatung dar. Die tatsächliche Steuerlast hängt von individuellen Faktoren wie Hinzurechnungen, Kürzungen und dem konkreten Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Bitte prüfen Sie Ihre Situation mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater sowie anhand der offiziellen Quellen.
