Körperschaftsteuer-Rechner

Berechnen Sie die Körperschaftsteuer Ihrer GmbH für 2026: 23 % KÖSt, die Mindest-KÖSt als Untergrenze und — bei Ausschüttung — die gesamte Steuerbelastung inklusive 27,5 % KESt (bis zu ≈44,17 % kombiniert).

Steuerstand 2026 · Quelle: wko.at

Wie die Körperschaftsteuer (KÖSt) in Österreich funktioniert

Österreich besteuert Kapitalgesellschaften — also GmbH, AG und die neue FlexKapG (FlexCo) — mit einer einzigen, bundesweit einheitlichen Körperschaftsteuer (KÖSt) von 23 % auf das zu versteuernde Einkommen. Das österreichische System ist damit deutlich einfacher aufgebaut als in vielen Nachbarländern: Es gibt keine Bänder, keine Staffelung nach Gewinnhöhe und keinen ermäßigten Satz für kleine Unternehmen. Jede Kapitalgesellschaft zahlt denselben Satz, unabhängig davon, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt oder an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Besonders wichtig für die Praxis: Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine Gewerbesteuer und keine lokale oder regionale Unternehmenssteuer. Die KÖSt ist eine reine Bundesabgabe, die von der Finanzverwaltung (Finanzamt Österreich / BMF) auf Basis des Körperschaftsteuergesetzes 1988 (KStG) erhoben wird. Der Standort der Gesellschaft — ob Wien, Graz oder eine kleine Gemeinde — hat auf die Höhe der KÖSt keinen Einfluss.

Steuersatz & Mindestkörperschaftsteuer 2026

TaxRate / band
KörperschaftsteuerCorporate income tax23%
MindestkörperschaftsteuerMinimum corporate income tax€ 500

Der Satz von 23 % gilt seit 1. Jänner 2024 unverändert und bleibt auch für das Steuerjahr 2026 in Kraft (Satzhistorie: 25 % bis 2022, 24 % im Jahr 2023, seither 23 %). Es gibt keinen Solidaritätszuschlag und keinen allgemeinen Freibetrag für Kapitalgesellschaften.

Zusätzlich zur regulären KÖSt gilt die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KÖSt) als Untergrenze der Steuerlast. Sie wird pro vollem Kalendervierteljahr fällig — auch dann, wenn die Gesellschaft einen Verlust erzielt oder keinen ausreichenden Gewinn erwirtschaftet. Für 2026 gelten folgende Jahresbeträge:

  • GmbH / FlexKapG (FlexCo): 125 € pro Quartal → 500 € pro Jahr (seit 1.1.2024, nach Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 €)
  • AG: 875 € pro Quartal → 3.500 € pro Jahr
  • Kredit- und Versicherungsinstitute: 1.363 € pro Quartal → 5.452 € pro Jahr

Die Mindest-KÖSt ist keine zusätzliche, endgültige Belastung: Sie wird zeitlich unbegrenzt auf künftige KÖSt-Zahlungen angerechnet. Erwirtschaftet die Gesellschaft in einem späteren Jahr wieder Gewinn, wird die in Verlustjahren geleistete Mindest-KÖSt mit der dann fälligen regulären KÖSt verrechnet.

Rechenbeispiel: 100.000 € Gewinn

Erzielt eine GmbH einen zu versteuernden Gewinn von 100.000 €, ergibt sich die KÖSt denkbar einfach:

  • Zu versteuernder Gewinn: 100.000 €
  • Körperschaftsteuer: 23 % × 100.000 € = 23.000 €
  • Gewinn nach KÖSt: 77.000 €

Da 23.000 € deutlich über der Mindest-KÖSt von 500 € liegen, zahlt die Gesellschaft in diesem Fall die reguläre, gewinnabhängige KÖSt — die Mindeststeuer greift hier nicht.

Rechenbeispiel: geringer Gewinn und Mindest-KÖSt

Anders sieht es bei einer jungen oder schwach ausgelasteten GmbH aus, die im Geschäftsjahr nur einen Gewinn von 1.000 € erzielt:

  • Zu versteuernder Gewinn: 1.000 €
  • Rechnerische KÖSt: 23 % × 1.000 € = 230 €
  • Mindest-KÖSt (GmbH): 500 € pro Jahr

Da die rechnerische KÖSt von 230 € unter der Mindest-KÖSt von 500 € liegt, ist die Mindest-KÖSt von 500 € zu entrichten — nicht die niedrigere, gewinnbasierte KÖSt. Dasselbe gilt bei einem Verlust: Selbst ohne jeden Gewinn wird die volle Mindest-KÖSt fällig, da sie eine reine Existenzsteuer der Gesellschaft und keine Gewinnsteuer ist.

KÖSt und Ausschüttung: die Rolle der KESt

Wird der Gewinn nach KÖSt an die Gesellschafter ausgeschüttet, entsteht eine zweite Steuerebene: die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % auf die Ausschüttung. Diese KESt ist keine Körperschaftsteuer und kein Zuschlag auf die KÖSt, sondern eine Steuer auf Ebene der Gesellschafterin oder des Gesellschafters. In der Praxis ist sie jedoch entscheidend für die Frage, wie viel vom ursprünglichen Gewinn tatsächlich privat ankommt:

  • 100 € Gewinn → 23 € KÖSt → 77 € nach KÖSt
  • 77 € × 27,5 % KESt = 21,18 € KESt
  • 55,83 € netto beim Gesellschafter

Daraus ergibt sich die bekannte kombinierte Steuerbelastung von rund 44,17 % bei vollständiger Ausschüttung. Wird der Gewinn hingegen im Unternehmen einbehalten, bleibt es bei der reinen KÖSt-Belastung von 23 %.

Unterschied zum deutschen System

Verglichen mit Deutschland ist das österreichische Körperschaftsteuersystem deutlich schlanker: Es gibt keine Gewerbesteuer und damit auch keinen kommunalen Hebesatz, der die Steuerlast je nach Standort verändert. Ebenso fehlt ein Äquivalent zum deutschen Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer. Die gesamte Bundessteuer besteht aus einer einzigen Zahl — 23 % — ohne weitere Ebenen auf Unternehmensseite. Erst die freiwillige Entscheidung zur Ausschüttung bringt mit der KESt eine zweite, aber gesellschafterbezogene Steuerebene ins Spiel.

Verlustvortrag und Eigenkapital

Verluste können in Österreich zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Der Verlustabzug ist pro Jahr jedoch auf 75 % des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt; der übersteigende Betrag wird in Folgejahre weiter vorgetragen. Ein Verlustrücktrag ist grundsätzlich nicht möglich, mit Ausnahmen etwa in der Gruppenbesteuerung oder bei Liquidation. Für die Kapitalausstattung gilt: Das Mindeststammkapital einer GmbH liegt bei 10.000 €, woran sich auch die Höhe der Mindest-KÖSt bemisst.

Was viele Rechner übersehen

Ein häufiger Fehler bei einfachen KÖSt-Rechnern: Sie berechnen nur 23 % vom Gewinn und ignorieren dabei die Mindestkörperschaftsteuer. Das führt bei jungen Gesellschaften, Start-ups in der Verlustphase oder Unternehmen mit sehr geringem Gewinn zu einer falschen — zu niedrigen — Einschätzung der tatsächlichen Steuerlast. Wer beispielsweise nur 1.000 € Gewinn oder gar einen Verlust ausweist, zahlt trotzdem mindestens 500 € (GmbH) bzw. 3.500 € (AG) KÖSt pro Jahr. Ein korrekter Rechner muss diese Untergrenze immer mit abbilden, nicht nur die gewinnabhängige Formel.

Weitere Rechner & Nachbarländer

Für die persönliche Steuerlast von Geschäftsführerinnen, Geschäftsführern oder Mitarbeitenden hilft unser Brutto-Netto-Rechner weiter; wer die Einkommensteuer als Privatperson berechnen möchte, findet dies im Einkommensteuer-Rechner. Für einen Vergleich mit den Nachbarländern stehen der Körperschaftsteuer-Rechner für Deutschland und der Rechner für die Schweiz zur Verfügung.

Stand & Haftungsausschluss

Steuerstand: 2026 (Datenstand Juli 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-07-01). Quellen: BMF/USP, WKO (Wirtschaftskammer Österreich) und PwC Worldwide Tax Summaries.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und stellt keine Steuerberatung dar. Die tatsächliche Steuerlast hängt von individuellen Faktoren wie Rechtsform, Vorsteuerabzügen, Investitionsfreibetrag oder Sonderregelungen (z. B. Gruppenbesteuerung) ab. Bitte prüfen Sie Ihre Situation mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater sowie anhand der offiziellen Quellen des BMF.