Abfertigung Rechner

Berechnen Sie Ihre Abfertigung (ALT & NEU) in Österreich: gesetzliche Monatstabelle nach §23 AngG, 1,53% BV-Kasse und die begünstigte 6%-Besteuerung nach §67 EStG. Aktuell 2026.

Brutto-Netto-Rechner Österreich

Voller Abfertigungsanspruch.

Abfertigung netto (nach 6% Steuer)

€ 5.134

Abfertigung brutto: € 5.462

Aufschlüsselung

Abfertigung NEU (BV-Kasse)1,53% des monatlichen Bruttoentgelts ab dem 2. Monat (BMSVG). Ohne Veranlagungsertrag.
€ 5.462
Abfertigung brutto
€ 5.462
Steuer (6% begünstigt)
−€ 328
Abfertigung netto
€ 5.134
Abfertigung netto (94.0%)
Steuer (6% begünstigt) (6.0%)

Was ist die Abfertigung?

Die Abfertigung ist eine gesetzliche Zahlung an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses. In Österreich gibt es zwei Systeme, je nach Beginn des Vertrags:

  • Abfertigung ALT — für Verträge, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben. Eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers nach Dienstjahren (§23 Angestelltengesetz).
  • Abfertigung NEU — für Verträge ab 2003. Der Arbeitgeber zahlt laufend in eine betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) ein (BMSVG).

Abfertigung ALT: die gesetzliche Tabelle (§23 AngG)

Die Höhe richtet sich nach der ununterbrochenen Dienstzeit und wird in Vielfachen des letzten Monatsentgelts ausgedrückt (inklusive anteiliger Sonderzahlungen, also 13./14. Gehalt):

  • nach 3 Jahren: 2 Monatsentgelte
  • nach 5 Jahren: 3
  • nach 10 Jahren: 4
  • nach 15 Jahren: 6
  • nach 20 Jahren: 9
  • nach 25 Jahren: 12 (Höchstausmaß)

Ein Anspruch besteht erst ab 3 ununterbrochenen Dienstjahren.

Abfertigung NEU: 1,53 % in die BV-Kasse

Beim neuen System zahlt der Arbeitgeber 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts(inkl. Sonderzahlungen) in eine BV-Kasse ein — allerdings erst ab dem 2. Monat des Dienstverhältnisses (der erste Monat ist beitragsfrei). Das angesparte Guthaben gehört immer dem Arbeitnehmer.

Für eine Barauszahlung sind mindestens 3 Einzahlungsjahre und eine begünstigte Art der Beendigung nötig; andernfalls bleibt das Kapital in der BV-Kasse veranlagt und kann später oder bei Pensionsantritt bezogen werden. Dieser Rechner schätzt das eingezahlte Kapital ohne Veranlagungsertrag.

Kündigung vs. Selbstkündigung: wann besteht Anspruch?

Bei der Abfertigung ALT besteht kein Anspruch bei Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung oder unbegründetem vorzeitigem Austritt (§23 Abs. 7 AngG). Anspruch besteht dagegen bei Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Auflösung, Zeitablauf, berechtigtem Austritt, Pension oder Tod.

Bei der Abfertigung NEU bleibt das angesparte Kapital immer erhalten; nur die sofortige Barauszahlung ist bei Selbstkündigung (ohne wichtigen Grund) oder verschuldeter Entlassung nicht möglich — das Guthaben wird dann weiter veranlagt.

Besteuerung: die begünstigten 6 %

Sowohl die gesetzliche Abfertigung ALT als auch die Auszahlung aus der BV-Kasse werden mit einem begünstigten Steuersatz von 6 % versteuert (§67 Abs. 3 EStG) — ohne Sozialversicherungsbeiträge. Für freiwillige Abfertigungen über das gesetzliche Ausmaß hinaus (§67 Abs. 6) gelten eigene Grenzen; diese bildet der Rechner nicht ab.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Abfertigung?
Bei Abfertigung ALT: Dienstjahre in der §23-Tabelle nachschlagen und mit dem letzten Monatsentgelt multiplizieren. Bei Abfertigung NEU: 1,53 % des Bruttoentgelts × Einzahlungsmonate (ab dem 2. Monat). Anschließend werden 6 % Steuer abgezogen.
Wie viel Abfertigung bekomme ich bei Kündigung?
Bei Arbeitgeberkündigung (ALT) richtet sich die Abfertigung nach den Dienstjahren: z. B. 2 Monatsentgelte nach 3 Jahren, bis zu 12 nach 25 Jahren. Bei NEU wird das angesparte BV-Kassen-Guthaben ausbezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung ALT und NEU?
ALT gilt für Verträge vor 2003 und zahlt nach einer Dienstjahre-Tabelle; NEU gilt ab 2003 und funktioniert über laufende 1,53%-Einzahlungen in eine BV-Kasse, die immer dem Arbeitnehmer gehören.
Bekomme ich Abfertigung bei Selbstkündigung?
Bei Abfertigung ALT nicht (§23 Abs. 7 AngG). Bei Abfertigung NEU bleibt das Guthaben erhalten, wird aber bei Selbstkündigung nicht sofort ausbezahlt.
Wie hoch ist die Steuer auf die Abfertigung?
Die gesetzliche Abfertigung wird mit begünstigten 6 % besteuert (§67 Abs. 3 EStG), ohne Sozialversicherung.

Quellen

Dieses Tool liefert nur eine Schätzung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Abfertigung NEU wird ohne Veranlagungsertrag der BV-Kasse geschätzt: bitte prüfen Sie die Angaben mit einem Experten oder der Arbeiterkammer.

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-04