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Arbeitszeitaufzeichnung Vorlage (Österreich)
Beginn, Ende und Pausen eintragen — die Arbeitszeit und alle Überstunden werden sofort berechnet. Als Excel oder PDF herunterladen oder direkt ausdrucken. Ihre Daten bleiben im Browser.
- Wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich — passend zur Abrechnung
- Enthält alle nach § 26 AZG aufzuzeichnenden Angaben
- Warnt bei Überschreitung der Höchstgrenzen von 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Überstundenzuschläge richten sich nach dem anwendbaren Kollektivvertrag.
Arbeitszeitaufzeichnung ausfüllen
01.01.2024 – 31.01.2024
| Datum | Tag | Beginn | Ende | Pause (Min.) | Arbeitszeit | Netto-Arbeitszeit | Überstunden |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Mo | ||||||
| 02.01.2024 | Di | ||||||
| 03.01.2024 | Mi | ||||||
| 04.01.2024 | Do | ||||||
| 05.01.2024 | Fr | ||||||
| 06.01.2024 | Sa | ||||||
| 07.01.2024 | So | ||||||
| 08.01.2024 | Mo | ||||||
| 09.01.2024 | Di | ||||||
| 10.01.2024 | Mi | ||||||
| 11.01.2024 | Do | ||||||
| 12.01.2024 | Fr | ||||||
| 13.01.2024 | Sa | ||||||
| 14.01.2024 | So | ||||||
| 15.01.2024 | Mo | ||||||
| 16.01.2024 | Di | ||||||
| 17.01.2024 | Mi | ||||||
| 18.01.2024 | Do | ||||||
| 19.01.2024 | Fr | ||||||
| 20.01.2024 | Sa | ||||||
| 21.01.2024 | So | ||||||
| 22.01.2024 | Mo | ||||||
| 23.01.2024 | Di | ||||||
| 24.01.2024 | Mi | ||||||
| 25.01.2024 | Do | ||||||
| 26.01.2024 | Fr | ||||||
| 27.01.2024 | Sa | ||||||
| 28.01.2024 | So | ||||||
| 29.01.2024 | Mo | ||||||
| 30.01.2024 | Di | ||||||
| 31.01.2024 | Mi |
Summen
- Gesamtstunden
- 0:00
- Normalarbeitszeit
- 0:00
- Überstunden
- 0:00
- Abgezogene Pausen
- 0:00
- Woche 01.01.20240:00
- Woche 08.01.20240:00
- Woche 15.01.20240:00
- Woche 22.01.20240:00
- Woche 29.01.20240:00
- Im Durchschnitt von 17 Wochen darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten (§ 9 Abs. 4 AZG).
Herunterladen oder drucken
Die Excel-Datei enthält aktive Formeln für Arbeitszeit, Netto-Arbeitszeit und alle Summen und rechnet nach dem Download weiter. Die Aufteilung in Normalarbeitszeit und Überstunden wird als berechneter Wert geschrieben, da sie von gestaffelten gesetzlichen Grenzen abhängt.
Unterschrift Arbeitnehmer/in
Unterschrift Vorgesetzte/r
Aufzeichnungspflicht in Österreich
Nach § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) müssen Arbeitgeber für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden führen — mit Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie den Ruhepausen. Die Aufzeichnungen sind dem Arbeitsinspektorat auf Verlangen vorzulegen. Seit der Novelle 2018 beträgt die absolute Tageshöchstgrenze 12 Stunden und die Wochenhöchstgrenze 60 Stunden, wobei im Durchschnitt von 17 Wochen 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden dürfen.
Die Aufzeichnung ist formfrei: Papier, Excel oder ein elektronisches System sind gleichermaßen zulässig, solange die Angaben vollständig und laufend geführt werden.
Was aufgezeichnet werden muss
- Name der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Lage und Dauer der Ruhepausen
- Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Geleistete Überstunden
- Bei Gleitzeit: Beginn und Ende der Gleitzeitperiode und der Saldo
Aufbewahrungsdauer
2 Jahre
Zuständige Behörde
Arbeitsinspektorat
Strafen
Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen sind eine Verwaltungsübertretung nach § 28 AZG und können mit Geldstrafen je betroffener Arbeitnehmerin bzw. je betroffenem Arbeitnehmer geahndet werden.
Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich: Anleitung
In Österreich ist die Arbeitszeitaufzeichnung keine Kür, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) — unabhängig davon, ob im Betrieb Gleitzeit, Schichtarbeit oder ein fester Achtstundentag gilt. Diese Vorlage bildet genau die Angaben ab, die das Arbeitsinspektorat bei einer Kontrolle sehen will: Beginn, Ende, Pausen und die daraus berechneten Überstunden.
Was eine Arbeitszeitaufzeichnung ist und wofür sie dient
Die Arbeitszeitaufzeichnung ist die tägliche Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers — nicht zu verwechseln mit dem Dienstplan, der nur die geplante Arbeitszeit zeigt. Sie ist die Grundlage für die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung, für den Nachweis von Überstunden und für die Kontrolle der gesetzlichen Höchstgrenzen.
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine vergleichbare BAG-Entscheidung, die die Aufzeichnungspflicht neu begründet hätte — sie steht seit Jahrzehnten unverändert in § 26 AZG und gilt für praktisch jedes Arbeitsverhältnis, mit wenigen Ausnahmen für leitende Angestellte mit selbstständiger Zeiteinteilung.
Rechtliche Anforderungen nach § 26 AZG
Der Arbeitgeber muss für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer Aufzeichnungen führen, aus denen Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Ruhepausen hervorgehen. Bei Gleitzeitvereinbarungen sind zusätzlich der Gleitzeitsaldo und dessen Verlauf zu dokumentieren.
Die Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Seit der AZG-Novelle 2018 darf die tägliche Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden und die wöchentliche auf 60 Stunden ausgedehnt werden — im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen jedoch 48 Wochenstunden nicht überschritten werden. Diese 48-Stunden-Durchschnittsgrenze wird in der Praxis häufig übersehen, weil sie erst über einen längeren Zeitraum sichtbar wird.
Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und dem Arbeitsinspektorat auf Verlangen vorzulegen.
- Name der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Lage und Dauer der Ruhepausen
- Geleistete Überstunden
- Bei Gleitzeit: Beginn, Ende und Saldo der Gleitzeitperiode
So füllen Sie die Arbeitszeitaufzeichnung aus
- 1
Namen und Betrieb eintragen
Erfassen Sie oben den Namen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sowie den Betrieb — diese Angaben müssen auf jeder Aufzeichnung stehen.
- 2
Zeitraum wählen
Wählen Sie wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich, je nachdem, wie Ihre Lohnabrechnung läuft. Die monatliche Ansicht eignet sich am besten für die Vorlage beim Arbeitsinspektorat.
- 3
Beginn und Ende jeder Arbeitszeit eintragen
Tragen Sie für jeden Arbeitstag Beginn und Ende ein. Bei Nachtschichten, die über Mitternacht gehen, erkennt das Werkzeug automatisch, dass die Endzeit am nächsten Tag liegt.
- 4
Pause prüfen oder anpassen
Ab mehr als 6 Stunden Arbeitszeit wird automatisch eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschlagen. Passen Sie den Wert an, wenn die tatsächliche Pause abweicht — auch eine Pause von 0 Minuten wird korrekt übernommen.
- 5
Überstunden und Warnungen kontrollieren
Die Vorlage berechnet Überstunden automatisch nach der 8-Stunden- und der 40-Stunden-Grenze und warnt, wenn die 12-Stunden-Tagesgrenze oder der 48-Stunden-Durchschnitt über 17 Wochen überschritten wird.
- 6
Herunterladen oder ausdrucken
Laden Sie die fertige Aufzeichnung als Excel-Datei mit aktiven Formeln oder als PDF herunter, oder drucken Sie sie für die Unterschrift aus.
Wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich — welcher Zeitraum passt?
Die wöchentliche Ansicht eignet sich für Betriebe, die Überstunden laufend im Blick behalten müssen, etwa in der Gastronomie oder im Handel mit stark wechselnden Diensten.
Die monatliche Ansicht ist die gebräuchlichste Form für die Vorlage bei einer Kontrolle des Arbeitsinspektorats, weil sie den gesamten Abrechnungsmonat auf einen Blick zeigt und direkt mit der Gehaltsabrechnung übereinstimmt.
Bei Gleitzeitvereinbarungen mit einem längeren Durchrechnungszeitraum kann es sinnvoll sein, mehrere Monatsaufzeichnungen aufzubewahren, um den Gleitzeitsaldo über die gesamte Periode nachvollziehen zu können.
Österreichische Besonderheiten, die viele Vorlagen übersehen
Viele frei verfügbare Stundenzettel-Vorlagen sind für Deutschland gemacht und übernehmen die deutschen Pausenregeln (30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden) unverändert — in Österreich gilt nach § 11 AZG nur eine Pause von mindestens 30 Minuten ab 6 Stunden, unabhängig von der Gesamtdauer der Arbeitszeit.
Die 48-Stunden-Durchschnittsgrenze über 17 Wochen wird von generischen Vorlagen praktisch nie abgebildet, obwohl sie in Betrieben mit häufigen langen Arbeitstagen — etwa in der Gastronomie oder im Baugewerbe — regelmäßig relevant wird.
Anders als in Deutschland ist in Österreich derzeit keine grundlegende Reform hin zu einer zwingend elektronischen Aufzeichnung in Vorbereitung; die formfreie Aufzeichnung — auch per Excel — bleibt rechtlich unverändert zulässig.
Quellen
Häufige Fragen zur Arbeitszeitaufzeichnung
Muss die Arbeitszeitaufzeichnung elektronisch geführt werden?
Nein. § 26 AZG schreibt keine bestimmte Form vor. Papier, eine Excel-Tabelle oder ein elektronisches Zeiterfassungssystem sind alle zulässig, solange die Angaben vollständig und laufend geführt werden.
Wie lange muss ich die Arbeitszeitaufzeichnung aufbewahren?
Mindestens zwei Jahre. Die Aufzeichnungen müssen während dieser Zeit dem Arbeitsinspektorat auf Verlangen vorgelegt werden können.
Was passiert, wenn ich keine Arbeitszeitaufzeichnung führe?
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Aufzeichnung ist eine Verwaltungsübertretung nach § 28 AZG und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden — pro betroffener Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.
Gelten für Gleitzeit andere Regeln bei der Aufzeichnung?
Ja. Bei Gleitzeitvereinbarungen müssen zusätzlich zu Beginn und Ende der Arbeitszeit auch der Gleitzeitsaldo und dessen Entwicklung über die Gleitzeitperiode dokumentiert werden.
Wie berechnet man Überstunden in Österreich korrekt?
Überstunden entstehen sowohl bei Überschreitung der täglichen 8-Stunden- als auch der wöchentlichen 40-Stunden-Grenze. Diese Vorlage berechnet beide Grenzen automatisch und ordnet die Überstunden korrekt zu, ohne Stunden doppelt zu zählen.
Welche Pause steht mir bei einem langen Arbeitstag zu?
Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit an einem Tag steht eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu (§ 11 AZG). Diese kann bei Bedarf auf zwei Teile von jeweils mindestens 10 Minuten aufgeteilt werden.


