Arbeitszeitrechner Österreich
Arbeitszeit, Überstunden und Nettolohn online berechnen — kostenlos, nach österreichischem Arbeitsrecht.
| Tag | Beginn | Ende | Pause (min) | Gesamt | Normal / Überstunden |
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| Mo | 08:00(8.00h) | 08:00 | |||
| Di | 08:00(8.00h) | 08:00 | |||
| Mi | 08:00(8.00h) | 08:00 | |||
| Do | 08:00(8.00h) | 08:00 | |||
| Fr | 08:00(8.00h) | 08:00 | |||
| Sa | — | 00:00 | |||
| So | — | 00:00 |
Gesamt
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Normalzeit
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Überstunden
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Arbeitszeit und Überstunden in Österreich richtig berechnen
Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) legt die Normalarbeitszeit auf 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich fest. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die wöchentliche Normalarbeitszeit auf bis zu 38,5 oder sogar 36 Stunden abgesenkt werden — in vielen Branchen ist 38,5 Stunden der praktische Standard. Stunden über der vereinbarten Normalarbeitszeit gelten als Überstunden und sind mit einem gesetzlichen Zuschlag von 50 % zu vergüten, sofern kein Zeitausgleich gewährt wird.
Im Vergleich zu Deutschland kennt Österreich einen expliziten gesetzlichen Überstundenzuschlag: mindestens 50 % auf Wochentagen, mindestens 100 % an Sonn- und Feiertagen. Die 2018 eingeführte Möglichkeit des Zwölf-Stunden-Tags und der 60-Stunden-Woche auf freiwilliger Basis hat die Flexibilität erhöht, ändert aber nichts am Zuschlagspflicht für Überstunden.
Arbeitszeitrechner Österreich
- 1
Normalarbeitszeit prüfen
Ermitteln Sie zunächst Ihre vertraglich oder kollektivvertraglich vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit (40, 38,5 oder 38 Stunden). Alles darüber hinaus gilt als Überstunde mit 50 % Zuschlag.
- 2
Wochenbeginn festlegen
Öffnen Sie die Einstellungen und wählen Sie Montag als Wochenbeginn — der Standard im österreichischen Arbeitsleben.
- 3
Arbeitsbeginn und -ende eingeben
Tragen Sie die Zeiten im Format HH:MM ein. Schichten, die über Mitternacht gehen (z. B. 22:00–06:00 Uhr), werden automatisch erkannt und den korrekten Tagen zugeordnet.
- 4
Pausenzeiten eintragen
Geben Sie die unbezahlten Pausenminuten ein (z. B. 30 Minuten Mittagspause). Bezahlte Kurzpausen (z. B. Kaffeepause) sollten nicht abgezogen werden.
- 5
Überstunden und Zuschläge kontrollieren
Die Totalspalte zeigt Normalstunden und Überstunden getrennt. Stunden über der täglichen (8 Std.) oder wöchentlichen Grenze erscheinen als Überstunden mit dem gesetzlichen 50 %-Zuschlag.
- 6
Stundenlohn eingeben
Geben Sie Ihren Brutto-Grundstundenlohn ein. Der Rechner zeigt Grundlohn, Überstundenzuschlag (50 %) und Bruttogesamtlohn. Für Sonn- und Feiertagsarbeit (100 %-Zuschlag) passen Sie den Stundenlohn manuell an.
- 7
Aufzeichnung exportieren
Exportieren Sie die Aufzeichnung als PDF. Bewahren Sie sie mindestens 7 Jahre auf — ebenso lang wie der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, Arbeitszeitdaten zu archivieren.
Normalarbeitszeit, Überstunden und der 12-Stunden-Tag
Seit der AZG-Novelle 2018 darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden ausgedehnt werden. Voraussetzung ist die freiwillige Zustimmung des Arbeitnehmers — die Ablehnung darf keine Nachteile nach sich ziehen. Stunden über 8 Stunden täglich oder 40 Stunden wöchentlich bleiben Überstunden und müssen mit 50 % Zuschlag oder durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 abgegolten werden.
Für Gleitzeit gilt eine Sonderregelung: Gleitzeitüberhang (Stunden über der vereinbarten Normalarbeitszeit, die in der Gleitzeitperiode nicht ausgeglichen wurden) ist ebenfalls mit 50 % Zuschlag oder im Verhältnis 1:1,5 abzugelten, es sei denn, der Gleitzeitvertrag sieht etwas anderes vor.
Überstundenzuschläge im Überblick
- Überstunden an Wochentagen: mindestens 50 % Zuschlag auf den Grundlohn oder Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5.
- Überstunden an Samstagen (ab 13:00 Uhr): 50 % Zuschlag.
- Überstunden an Sonn- und Feiertagen: mindestens 100 % Zuschlag.
- Nachtarbeit (22:00–05:00 Uhr): Kollektivvertragliche Zuschläge zwischen 25 % und 100 % je nach Branche.
- Rufbereitschaft: Aktive Rufbereitschaft gilt als Arbeitszeit; passive Bereitschaftszeit ist gesondert geregelt.
Ruhepausen nach AZG
- Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Ruhepause.
- Die Pause kann auf zwei Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
- Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet.
- Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen: mindestens 11 zusammenhängende Stunden.
- Wöchentliche Ruhezeit: mindestens 36 zusammenhängende Stunden (in der Regel Samstagnachmittag + Sonntag).
Sonderregelungen und Kollektivverträge
Österreich hat eine sehr hohe Kollektivvertragsabdeckung — rund 98 % aller Arbeitnehmer fallen unter einen KV. Viele KV senken die wöchentliche Normalarbeitszeit unter 40 Stunden (z. B. Metallgewerbe: 38,5 Stunden, Handel: 38,5 Stunden, Baugewerbe: 45 Stunden mit Ausgleich). Überstunden im Sinne des KV beginnen entsprechend früher.
Seit 2024 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine 4-Tage-Woche, wenn die wöchentliche Gesamtarbeitszeit gleich bleibt. Der Arbeitgeber kann dies nicht erzwingen, muss aber Anträge wohlwollend prüfen.
Arbeitszeitaufzeichnung
Österreichische Arbeitgeber sind nach § 26 AZG verpflichtet, Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Ruhepausen jedes Arbeitnehmers aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen sieben Jahre aufzubewahren. Das AMS und die Arbeitsinspektion können Einsicht verlangen.
Gleitzeit-Vereinbarungen enthalten oft eigene Erfassungspflichten. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, eine Kopie der Sie betreffenden Arbeitszeitaufzeichnungen zu erhalten.
Häufige Fragen — Arbeitszeitrechner Österreich
- Wie hoch ist der gesetzliche Überstundenzuschlag in Österreich?
- Das AZG schreibt einen Mindestzuschlag von 50 % für Überstunden an Wochentagen und Samstag vor. An Sonn- und Feiertagen beträgt der Zuschlag mindestens 100 %. Kollektivverträge können höhere Zuschläge vorsehen. Alternativ kann Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 vereinbart werden.
- Was ändert sich durch den 12-Stunden-Tag?
- Seit 2018 darf die tägliche Arbeitszeit auf freiwilliger Basis auf 12 Stunden und die wöchentliche auf 60 Stunden ausgedehnt werden. Die Stunden über der Normalarbeitszeit bleiben Überstunden und müssen mit 50 % Zuschlag oder Zeitausgleich abgegolten werden. Der Arbeitnehmer kann Mehrarbeit über 10 Stunden täglich ohne Begründung ablehnen.
- Gilt der 50 %-Zuschlag auch für Gleitzeitüberstunden?
- Ja, sofern der Gleitzeitvertrag nichts anderes regelt. Wird der Gleitzeitüberhang am Ende der Gleitzeitperiode nicht durch Freizeit ausgeglichen, sind diese Stunden mit 50 % Zuschlag zu entgelten. Einzelne Gleitzeitvereinbarungen sehen eine Übertragung des Überhangs auf die nächste Periode vor.
- Was gilt für Nachtarbeit in Österreich?
- Nachtarbeit (22:00–05:00 Uhr) ist im AZG besonders geregelt. Nachtarbeiter dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Nacht arbeiten. Den Nachtarbeitszuschlag regeln Kollektivverträge — er liegt je nach Branche zwischen 25 % und 100 %.
- Habe ich Anspruch auf eine 4-Tage-Woche?
- Seit 2024 können Arbeitnehmer eine 4-Tage-Woche beantragen, wenn die Gesamtarbeitszeit unverändert bleibt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen, muss ihn aber ernsthaft prüfen. Lehnt er ab, muss er dies schriftlich begründen.
- Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?
- Nach § 26 AZG sind Arbeitszeitaufzeichnungen sieben Jahre lang aufzubewahren. Als Arbeitnehmer empfiehlt es sich, eigene Kopien ebenfalls sieben Jahre zu archivieren — die Verjährungsfrist für Lohnforderungen beträgt in Österreich drei Jahre.
Rechtsgrundlagen: Arbeitszeitgesetz (AZG), BGBl. Nr. 461/1969 i.d.F. BGBl. I Nr. 53/2018 (12-Stunden-Tag); Arbeitsruhegesetz (ARG); EU-Richtlinie 2003/88/EG. Bundesministerium für Arbeit: bma.gv.at.
