Mehrwertsteuer Rechner Österreich
MwSt berechnen für Österreich: 20%, 13% und 10%. Netto-Brutto-Umrechnung einfach und schnell.
Mehrwertsteuer in Österreich — Alles Wissenswerte
Die Umsatzsteuer (USt) – umgangssprachlich Mehrwertsteuer (MwSt) – ist in Österreich eine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen. Der Normalsteuersatz beträgt 20%. Für bestimmte Güter und Dienstleistungen gelten ermäßigte Steuersätze von 13% und 10%.
Mit diesem kostenlosen MwSt-Rechner können Sie den Bruttobetrag aus einem Nettobetrag berechnen (MwSt aufschlagen) oder den Nettobetrag und die enthaltene MwSt aus einem Bruttobetrag ermitteln (MwSt herausrechnen) — für alle österreichischen Steuersätze.
So verwenden Sie den österreichischen MwSt-Rechner
- Wählen Sie: „MwSt aufschlagen" (Netto → Brutto) oder „MwSt herausrechnen" (Brutto → Netto).
- Geben Sie den Betrag in Euro (€) ein.
- Wählen Sie den Steuersatz: 20%, 13% oder 10%.
- Klicken Sie auf „Berechnen". Nettobetrag, MwSt und Bruttobetrag werden sofort angezeigt.
Rechenbeispiele
MwSt +
MwSt aufschlagen (20%): 100,00 € netto × 1,20 = 120,00 € brutto. MwSt: 20,00 €.
MwSt −
MwSt herausrechnen (20%): 120,00 € brutto ÷ 1,20 = 100,00 € netto. Enthaltene MwSt: 20,00 €.
Geschichte der österreichischen Mehrwertsteuersätze
| Date | Rate | Note |
|---|---|---|
| Jan 1973 | 16% | Einführung der MwSt in Österreich |
| Jan 1976 | 18% | Erhöhung |
| Jan 1978 | 18% | Ermäßigter Satz eingeführt (8%) |
| Jan 1984 | 20% | Erhöhung auf aktuellen Normalsteuersatz |
| Jan 2016 | 13% | Einführung des Zwischensteuersatzes (Kultur, Sport, Hotellerie) |
| Jan 2020 | 20% / 13% / 10% | Aktuelle Steuersätze |
Umsatzsteuer-Registrierungspflicht in Österreich (2025)
Kleinunternehmer in Österreich, deren Umsatz im Vorjahr 35.000 € nicht überschritten hat, sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Ab 2025 wird diese Grenze auf 42.000 € angehoben. Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne MwSt aus, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Wer die Umsatzgrenze überschreitet, muss sich beim Finanzamt für die Umsatzsteuer anmelden und erhält eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) beginnend mit „ATU".
Umsatzsteuervoranmeldung in Österreich
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer reichen monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) über FinanzOnline ein. Die UVA ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Ende des Voranmeldezeitraums abzugeben und zu bezahlen.
Eine Jahreserklärung (Umsatzsteuererklärung U1) ist bis 30. April des Folgejahres einzureichen (elektronisch bis 30. Juni). Unternehmer mit innergemeinschaftlichen Lieferungen müssen zusätzlich Zusammenfassende Meldungen (ZM) via FinanzOnline übermitteln.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in Österreich
- Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Österreich?
- Der Normalsteuersatz beträgt 20%. Der Zwischensteuersatz von 13% gilt für Kunstgegenstände, Kulturveranstaltungen, Pflanzen und Blumen sowie den Eintritt in Tiergärten und Schwimmbäder. Der ermäßigte Satz von 10% gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Mieten für Wohnzwecke, öffentliche Verkehrsmittel und Personenbeförderung.
- Wie berechne ich die MwSt aus einem Bruttobetrag in Österreich?
- Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,20 (bei 20%), 1,13 (bei 13%) oder 1,10 (bei 10%). Beispiel: 240 € brutto ÷ 1,20 = 200 € netto. Enthaltene MwSt: 40 €.
- Was ist die Kleinunternehmerregelung in Österreich?
- Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 35.000 € (ab 2025: 42.000 €) sind als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Sie müssen keine MwSt verrechnen, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Auf Rechnungen ist der Vermerk „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit" anzubringen.
- Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Rechnung enthalten?
- Name und Anschrift des Unternehmers, Name und Anschrift des Empfängers, UID-Nummer des Ausstellers (bei Rechnungen über 10.000 € auch des Empfängers), Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Tag/Zeitraum der Lieferung/Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und MwSt-Betrag sowie Bruttobetrag.
