Brutto-Netto-Rechner Österreich

Nettogehalt berechnen für Österreich 2026. Einkommensteuer, Sozialversicherung, Pendlerpauschale und 13./14. Gehalt — alle Steuerklassen.

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Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner Österreich?

Unser Rechner wandelt Ihr Bruttogehalt sofort in das Nettogehalt um. Geben Sie Ihre Vergütung ein — jährlich, monatlich, wöchentlich oder täglich — und der Rechner wendet automatisch die Einkommensteuer 2025 (österreichische Steuertarife), die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie den Verkehrsabsetzbetrag und den allgemeinen Absetzbetrag an. Das Ergebnis ist Ihr tatsächliches Nettogehalt auf dem Konto.

Aktivieren Sie „Arbeitgeberkosten anzeigen", um zu sehen, was Sie Ihren Dienstgeber insgesamt kosten — wichtig für Gehaltsverhandlungen.

Das österreichische Besonderheitsmerkmal: 13. und 14. Monatsgehalt

Ein zentrales Merkmal des österreichischen Lohnsystems ist die steuerliche Begünstigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt). Diese Sonderzahlungen werden nicht nach dem normalen Einkommensteuertarif besteuert, sondern mit einem Fixsteuersatz von 6 % — bis zu einem Jahresbetrag von 83.333 € (= 1/6 des Jahresbruttos, maximal 2 × monatliches Gehalt im Grenzfall).

Auf die ersten 620 € pro Sonderzahlung fällt sogar gar keine Steuer an. Das ergibt eine effektive Steuerersparnis gegenüber der Normalbesteuerung von typischerweise 1.500–4.000 € pro Jahr, je nach Einkommenshöhe. Genau darum wird in Österreich fast immer ein Jahresgehalt auf Basis von 14 Monatsgehältern angegeben — der Vergleich mit Deutschland (13 Gehälter, voll besteuert) erfordert diese Umrechnung.

Unser Rechner berücksichtigt diese Begünstigung automatisch, wenn Sie „Österreich-Sonderzahlungen" aktivieren.

Einkommensteuertarif 2025

Die österreichische Einkommensteuer ist progressiv mit sechs Stufen. Der Tarif gilt für das zu versteuernde Jahreseinkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskostenpauschale:

  • 0 % — bis 12.816 € (Grundfreibetrag 2025, angehoben von 12.756 € in 2024 durch jährliche Anpassung an die Inflation)
  • 20 % — von 12.817 € bis 20.818 €
  • 30 % — von 20.819 € bis 34.513 €
  • 40 % — von 34.514 € bis 66.612 €
  • 48 % — von 66.613 € bis 99.266 €
  • 50 % — von 99.267 € bis 1.000.000 €
  • 55 % — über 1.000.000 € (befristeter Spitzensteuersatz, derzeit bis Ende 2025 verlängert)

Inflationsanpassung: Die Steuerstufen werden in Österreich seit 2023 jährlich automatisch an die Inflation angepasst — eine sogenannte „kalte Progression" ist damit weitgehend abgeschafft. Das ist im europäischen Vergleich einmalig.

Absetzbeträge — direkte Steuerreduzierung

Neben dem steuerfreien Grundbetrag gibt es in Österreich mehrere Absetzbeträge, die direkt die Steuerschuld (nicht das Einkommen) reduzieren:

  • Allgemeiner Absetzbetrag (AAB): bis zu 1.068 €/Jahrfür Einkommen bis 12.816 € (volle Höhe), danach linear abschmelzend. Bei Einkommen über ca. 66.000 € entfällt er ganz.
  • Verkehrsabsetzbetrag: 463 €/Jahr für alle Arbeitnehmer (pendlerunabhängig). Erhöht sich für Pendler mit Pendlerpauschale auf bis zu 900 €/Jahr.
  • Pendlerpauschale: abzugsfähige Werbungskosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn öffentlicher Verkehr nicht zumutbar (kleines Pendlerpauschale) oder nicht verfügbar (großes Pendlerpauschale). Betrag abhängig von der Entfernung: von 372 €/Jahr (ab 20 km, kleines) bis 3.672 €/Jahr (ab 60 km, großes).
  • Familienbonus Plus: 2.000 €/Jahr pro Kind bis 18 Jahre (bei Schul- oder Berufsausbildung bis 24 Jahre: 650 €/Jahr). Dieser Absetzbetrag kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden (je 1.000 €) und ist besonders wertvoll, da er direkt die Steuerlast senkt.
  • Kindermehrbetrag: für Alleinverdiener/Alleinerziehende mit Kindern und niedriger Steuer: bis zu 700 €/Jahr pro Kind als Negativsteuer rückerstattungsfähig.

Sozialversicherungsbeiträge 2025

Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage begrenzt, die 2025 bei 6.450 €/Monat (77.400 €/Jahr) liegt. Einkommen über dieser Grenze ist sozialversicherungsfrei.

Dienstnehmeranteile (Arbeitnehmer)

  • Krankenversicherung (KV): 3,87 %
  • Pensionsversicherung (PV): 10,25 %
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): 3,00 %
  • Arbeiterkammerumlage (AKU): 0,50 % — Beitrag zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer; bis zu einem Monatseinkommen von ~400 € entfällt die AKU.
  • Wohnbauförderungsbeitrag: 0,50 %

Gesamtbeitrag Dienstnehmer: ca. 18,12 % auf Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage (6.450 €/Monat).

Dienstgeberanteile (Arbeitgeber)

  • KV: 3,78 %
  • PV: 12,55 %
  • ALV: 3,00 %
  • Unfallversicherung: 1,10 %
  • BMSVG (Betriebliche Mitarbeitervorsorge / „Abfertigung Neu"): 1,53 %
  • Wohnbauförderungsbeitrag: 0,50 %
  • Dienstgeberbeitrag (DB) zum FLAF: 3,70 %
  • Kommunalsteuer: 3,00 %

Gesamtkosten Dienstgeber: ca. 29–33 % über dem Bruttogehalt, je nach Gemeinde (Kommunalsteuer) und ob Sonderzahlungen eingerechnet werden.

Abfertigung Neu — betriebliche Vorsorge

Seit 2003 gilt für alle neuen Dienstverhältnisse die Abfertigung Neu(Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BMSVG). Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ein. Diese Beiträge sind:

  • Unverfallbar — bleiben dem Dienstnehmer auch bei Kündigung erhalten
  • Portabel — werden bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen
  • Zum Pensionsantritt oder nach 3 Jahren Wartezeit (bei Selbstkündigung nach mind. 3 Einzahlungsjahren) auszahlbar

Die Abfertigung Neu ersetzt die alte Abfertigung (Anspruch auf Monatslöhne je nach Dienstjahren beim selben Arbeitgeber), die für vor 2003 begonnene Dienstverhältnisse noch gilt.

Mindestlohn und Lohnniveau 2025

Österreich hat seit November 2024 einen gesetzlichen Mindestlohnvon 2.000 € brutto/Monat (auf Basis von 14 Gehältern, entspricht ca. 28.000 €/Jahr). Davor galten branchenspezifische Mindestlöhne über Kollektivverträge. Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt (Median) liegt bei ca. 2.900–3.100 € brutto/Monat (14 Gehälter), was einem Netto von ca. 2.050–2.200 €/Monat entspricht.

Schritt für Schritt: So berechnen Sie Ihr Nettogehalt

  1. Jahresbruttogehalt (14 Gehälter): Monatsgehalt × 14 für den österreichischen Standard.
  2. Sonderzahlungen separieren: 2 Monatsgehälter = 13. + 14. Gehalt → Besteuerung mit 6 % (nach Abzug der SV-Beiträge, erste 620 € steuerfrei).
  3. SV-Beiträge (18,12 %): auf Monatsgehält bis 6.450 € → verbleibende Bemessungsgrundlage.
  4. Werbungskostenpauschale (132 €/Jahr): Mindestabzug für alle Arbeitnehmer.
  5. Einkommensteuer: progressiver Tarif auf 12 laufende Gehälter.
  6. Absetzbeträge abziehen: AAB + Verkehrsabsetzbetrag ± Pendler ± Familienbonus.
  7. Nettolohn = Brutto − SV − ESt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Netto bleiben von 3.000 € Brutto/Monat?

Bei einem Monatsgehalt von 3.000 € (14 Monatsgehälter = 42.000 €/Jahr) bleiben für einen Alleinstehenden ohne Kinder ca. 2.080–2.120 € netto/Monat übrig (laufende Gehälter). In den Monaten des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes erhöht sich der Nettobetrag durch die günstige 6 %-Besteuerung deutlich.

Wie viel Netto bleiben von 4.000 € Brutto/Monat?

Bei 4.000 € Brutto/Monat (56.000 €/Jahr auf 14 Basis) verbleiben ca. 2.680–2.730 € netto/Monat. Das effektive Gesamtabgabenniveau liegt bei ca. 33–34 %.

Warum gibt es in Österreich 14 Gehälter?

Das 13. Gehalt (Urlaubsgeld, meist im Juni) und das 14. Gehalt (Weihnachtsremuneration, meist im November/Dezember) sind in den meisten österreichischen Kollektivverträgen verankert. Sie sind kein freiwilliger Bonus, sondern ein gesetzlich oder kollektiv gesicherter Anspruch für die überwiegende Mehrheit der unselbstständig Beschäftigten. Die günstige 6 %-Besteuerung macht sie besonders wertvoll.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto bei einem Stellenangebot?

Österreichische Stellenangebote müssen seit 2011 ein Mindestgehalt gemäß Kollektivvertrag ausweisen. Angegebene Gehälter sind in der Regel Jahresgehälter auf Basis von 14 Monatslöhnen. Ein ausgewiesenes Jahresgehalt von 42.000 € entspricht also 3.000 € brutto/Monat × 14 — nicht × 12. Beim Vergleich mit deutschen Gehältern (12 Monate, oft + Bonus) ist diese Umrechnung entscheidend.

Welche Vorteile hat die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist ein abzugsfähiger Werbungskostenbetrag, der das zu versteuernde Einkommen senkt. Zusätzlich gibt es den erhöhten Pendlereuro (2 €/Jahr je km einfache Strecke) als zusätzlichen Absetzbetrag. Für einen Pendler mit 40 km (einfach) Fahrtweg, ohne zumutbares öffentliches Verkehrsmittel, ergibt sich ein jährliches Steuersparvolumen von ca. 500–900 €/Jahr je nach Einkommenshöhe.

Wann lohnt sich eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung?

Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) ist in Österreich die Entsprechung zur deutschen Steuererklärung. Sie ist für Arbeitnehmer freiwillig (Frist: 5 Jahre rückwirkend) und lohnt sich fast immer — statistisch erhalten ca. 85 % aller Einreicher eine Rückerstattung, im Schnitt ca. 400–900 €. Gründe: nicht berücksichtigte Werbungskosten (Fortbildung, Arbeitsmittel), Sonderausgaben (Kirchenbeitrag, Versicherungen), außergewöhnliche Belastungen oder zeitweise Arbeitslosigkeit im Jahr.

Offizielle Quellen

Die Steuertarife und Sozialversicherungsdaten in diesem Rechner basieren auf dem Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), den Anpassungen durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 und den Beitragssätzen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Für Ihre offizielle Steuererklärung nutzen Sie FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at).