Gehaltsabrechnung erstellen

Erstellen Sie eine korrekte österreichische Gehaltsabrechnung mit allen Pflichtangaben nach §2f AVRAG – Sozialversicherung und Lohnsteuer werden automatisch berechnet. Kostenlos, im Browser, als PDF.

Netto-Gehalt berechnen (Brutto-Netto-Rechner)
Gesetzliche Pflichtangaben

Nach §2f AVRAG muss die Abrechnung der Bezüge übersichtlich, nachvollziehbar und vollständig sein und u. a. diese Angaben enthalten:

  • Name des Arbeitgebers
  • Name des Arbeitnehmers
  • Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer)Pflichtangabe: die 10-stellige österreichische SV-Nummer als Dienstnehmer-Kennung.
  • AbrechnungszeitraumDer Abrechnungszeitraum (Monat/Jahr) ist Pflichtangabe.

Abrechnungszeitraum

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

10-stellig: 4 laufende Ziffern + Geburtsdatum TTMMJJ.

Bezüge / Verdienst

Gesetzliche Abzüge

Österreich
Gehaltsabrechnung
Arbeitnehmer
Abrechnungszeitraum
Monatlich
Bezüge / Verdienst
Monatliches Bruttogehalt€ 3.500,00
Bruttobezug€ 3.500,00
Gesetzliche Abzüge

Summe Abzüge€ 0,00
Auszahlungsbetrag (Netto)€ 3.500,00
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Gehaltsabrechnung Österreich: Aufbau, Pflichtangaben und Erstellung

Die Gehaltsabrechnung – bei Angestellten meist Gehaltsabrechnung, bei Arbeitern Lohnabrechnung, umgangssprachlich auch Gehaltszettel oder Lohnzettel genannt – ist die monatliche Aufstellung darüber, wie sich Ihr Nettobezug aus dem Bruttogehalt ergibt. In Österreich schreibt § 2f AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) vor, dass Dienstgeber bei Fälligkeit des Entgelts eine übersichtliche, nachvollziehbare und vollständige Abrechnung der Bezüge aushändigen oder elektronisch bereitstellen müssen.

Das österreichische System unterscheidet sich deutlich vom deutschen: Alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) werden über die ÖGK als ein gemeinsamer Beitrag abgerechnet, es gibt keine Kirchensteuer auf der Abrechnung, und das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wird nach § 67 EStG begünstigt mit nur 6 % besteuert. Dieser Leitfaden erklärt jede Zeile, zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine korrekte Gehaltsabrechnung lesen und erstellen, und nennt die österreichischen Besonderheiten, die generische Vorlagen typischerweise übersehen.

Was eine Gehaltsabrechnung enthalten muss (§ 2f AVRAG)

Rechtsgrundlage für die Abrechnung der Bezüge ist § 2f AVRAG. Die Bestimmung ist einseitig zwingend – sie kann nicht zum Nachteil des Dienstnehmers abbedungen werden. Die Abrechnung muss erkennen lassen, welche Beträge aus welchem Titel gezahlt wurden, welche Bemessungsgrundlagen zugrunde liegen und wie sich der Nettobetrag errechnet.

  • Name und Anschrift von Dienstgeber und Dienstnehmer, Personalnummer sofern verwendet.
  • Die 10-stellige Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) als Kennung des Dienstnehmers – 4 laufende Ziffern plus Geburtsdatum (TTMMJJ).
  • Abrechnungszeitraum (Monat und Jahr) sowie Ein- bzw. Austrittsdatum, wenn relevant.
  • Bruttobezug, aufgeschlüsselt in Grundgehalt/Grundlohn, Überstunden, Zulagen, Zuschläge, Sachbezüge und Sonderzahlungen.
  • Beitragsgrundlage und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil).
  • Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer sowie die einbehaltene Lohnsteuer und ein etwaig berücksichtigter Familienbonus Plus.
  • Auszahlungsbetrag (Netto) und – üblich – der BV-Beitrag von 1,53 % zur betrieblichen Vorsorge (Abfertigung neu).
  • Gesetzestext: RIS §2f AVRAG. Praxisleitfäden: wko.at und sozialversicherung.at.

Gehaltsabrechnung Schritt für Schritt lesen

Eine österreichische Abrechnung liest man von oben nach unten: vom Bruttobezug über die Abzüge bis zum Auszahlungsbetrag. So gehen Sie vor:

  1. Prüfen Sie den Kopf: stimmen Arbeitgeber, Ihr Name, Ihre SV-Nummer und der Abrechnungszeitraum?
  2. Kontrollieren Sie den Bruttobezug – Grundgehalt plus Überstunden, Zulagen und allfällige Sachbezüge.
  3. Sehen Sie sich die Sozialversicherung an: die Beitragsgrundlage und den davon abgezogenen Dienstnehmeranteil (rund 18,07 % beim Angestellten).
  4. Prüfen Sie die Lohnsteuer: sie wird von der Bemessungsgrundlage (Brutto minus SV-Anteil) nach dem laufenden Tarif berechnet.
  5. Rechnen Sie nach: Bruttobezug minus Sozialversicherung minus Lohnsteuer ergibt den Auszahlungsbetrag (Netto).
  6. Zum Gegenrechnen können Sie den Brutto-Netto-Rechner nutzen.

Gehaltsabrechnung selbst erstellen

Wer als Kleinunternehmer oder für Musterzwecke eine Abrechnung erstellt, folgt derselben Logik. Mit unserem Generator geben Sie nur die Stammdaten und das Bruttogehalt ein – Sozialversicherung und Lohnsteuer werden automatisch berechnet.

  1. Stammdaten erfassen: Dienstgeber, Dienstnehmer, 10-stellige SV-Nummer und Abrechnungszeitraum (z. B. Jänner 2026).
  2. Bruttobezug eintragen: monatliches Bruttogehalt, gegebenenfalls Zulagen und Überstunden.
  3. Sozialversicherung berechnen (lassen): Dienstnehmeranteil auf Basis der Beitragsgrundlage.
  4. Lohnsteuer nach Tarif ermitteln und den Familienbonus Plus berücksichtigen, sofern zutreffend.
  5. Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) in den Auszahlungsmonaten als eigenen begünstigten Block ausweisen.
  6. Auszahlungsbetrag ausweisen und die Abrechnung als PDF exportieren – übersichtlich und nachvollziehbar wie in § 2f AVRAG verlangt.

Die Zeilen erklärt: Brutto, SV, Lohnsteuer, Netto

  • Bruttobezug: das vereinbarte Entgelt vor Abzügen – Grundgehalt plus Überstunden, Zulagen, Zuschläge und Sachbezüge.
  • Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil): ein gemeinsamer Abzug über die ÖGK, der Krankenversicherung (KV), Pensionsversicherung (PV), Arbeitslosenversicherung (ALV) und Unfallversicherung (UV) umfasst.
  • Wichtig: Die Unfallversicherung (UV) zahlt ausschließlich der Dienstgeber – sie wird nicht vom Dienstnehmer abgezogen, gehört aber zum SV-Zweig.
  • Lohnsteuer (LSt): wird von der Bemessungsgrundlage (Brutto minus SV-Anteil) nach dem progressiven Tarif einbehalten und vom Dienstgeber an das Finanzamt abgeführt (§ 78 EStG).
  • Netto / Auszahlungsbetrag: Bruttobezug minus Sozialversicherung minus Lohnsteuer – der Betrag, der überwiesen wird.
  • Kleinere Umlagen wie die Arbeiterkammerumlage (AK-Umlage) und der Wohnbauförderungsbeitrag werden meist im SV-Block mit ausgewiesen.

Sonderzahlungen: 13. und 14. Gehalt nach § 67 EStG

Das Urlaubsgeld (13. Gehalt, oft im Juni) und das Weihnachtsgeld (14. Gehalt, oft im November) sind „sonstige Bezüge" und werden nach § 67 EStG begünstigt besteuert – ein zentraler österreichischer Vorteil, den generische Vorlagen aus Deutschland nicht abbilden.

  • Die ersten 620 € der Sonderzahlungen im Kalenderjahr sind lohnsteuerfrei.
  • Darüber hinaus werden Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstels mit dem festen Satz von nur 6 % besteuert (statt Tarifsteuer).
  • Das Jahressechstel begrenzt den begünstigten Betrag auf ein Sechstel der bisher zugeflossenen laufenden Bezüge; ein Überhang wird nach Tarif versteuert.
  • Seit 1.1.2020 stellt das Kontrollsechstel sicher, dass höchstens ein Sechstel der tatsächlichen laufenden Bezüge begünstigt bleibt.
  • Sozialversicherung fällt auf Sonderzahlungen ebenfalls an; auf der Abrechnung erscheinen sie mit eigener SV- und LSt-Zeile. Details: wko.at.

Österreichische Besonderheiten, die andere Vorlagen übersehen

Genau hier unterscheidet sich eine echte österreichische Abrechnung von deutschlastigen Mustern:

  • 10-stellige SV-Nummer statt einer deutschen Sozialversicherungsnummer – als Dienstnehmer-Kennung Pflicht.
  • KEINE Kirchensteuer/Kirchenbeitrag auf der Abrechnung – der Kirchenbeitrag wird separat von der Kirche vorgeschrieben, nicht über den Gehaltszettel eingehoben.
  • DB (Dienstgeberbeitrag zum FLAF, ~3,7 %), DZ (Zuschlag zum DB) und Kommunalsteuer (3 %) sind Arbeitgeberkosten (Lohnnebenkosten) – sie werden NICHT vom Brutto abgezogen und erscheinen nicht als Dienstnehmerabzug.
  • Ein gemeinsamer SV-Beitrag mit ausgewiesener Beitragsgrundlage – nicht die US-/DE-typische Einzelaufstellung.
  • Ein eigener begünstigter Block für Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) nach § 67 EStG sowie eine Zeile für den Familienbonus Plus.

Pflicht- und optionale Angaben sowie Aufbewahrung

  • Pflicht: Dienstgeber- und Dienstnehmerdaten, SV-Nummer, Abrechnungszeitraum, Bruttobezug, Beitragsgrundlagen, SV-Beitrag, Lohnsteuer und Auszahlungsbetrag (§ 2f AVRAG).
  • Optional/kontextabhängig: Personalnummer, Sachbezüge, Familienbonus Plus, BV-Beitrag, Urlaubs- und Krankenstandsstände.
  • Nicht auf der Dienstnehmerabrechnung: DB, DZ, Kommunalsteuer – nur auf internen Arbeitgeber-Kostenaufstellungen sinnvoll.
  • Aufbewahrung: Lohnkonten und Abrechnungsunterlagen sind sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO); Beschäftigte sollten ihre Abrechnungen ebenfalls aufheben – etwa für Kreditanträge oder die Arbeitnehmerveranlagung.
  • Nur seriöse Nutzung: Ein Abrechnungsgenerator dient legitimen Zwecken – Musterabrechnungen, Kontrolle der eigenen Abrechnung, Kleinstbetriebe. Das Fälschen von Gehaltsabrechnungen (z. B. für Kredite oder Behörden) ist strafbar. Erstellen Sie keine unrichtigen Belege.

Netto-Gehalt berechnen (Brutto-Netto-Rechner)

Häufige Fragen