Vorsteuerpauschalierung Rechner (§14 UStG)

Berechnen Sie Ihre USt-Zahllast mit der pauschalen Vorsteuer von 1,8% und vergleichen Sie sie mit dem effektiven Vorsteuerabzug.

Aktualisiert für 2026 · Offizielle Quelle: USP — Vorsteuerpauschalierung

Zahllast (USt)

€ 9.100,00

Effektive Belastung: 18,2%
Umsatz (netto)€ 50.000,00
Umsatzsteuer(20%)€ 10.000,00
Pauschale Vorsteuer (1,8%)(1,8%)−€ 900,00
Zahllast (USt)€ 9.100,00

Vorsteuerpauschalierung vs. effektive Methode

Vorsteuerpauschalierung

€ 9.100,00

Effektive Vorsteuer

€ 10.000,00

Sie sparen € 900,00 mit der Vorsteuerpauschalierung

Ab dieser tatsächlichen Vorsteuer lohnt sich die effektive Methode: € 900,00

Zulässig

  • Basispauschalierung: Umsatzgrenze € 420.000 (2026). Nach Wechsel gilt eine 5-jährige Sperrfrist.

Die Basispauschalierung (Betriebsausgaben) ist eine separate ertragsteuerliche Regelung; die Vorsteuerpauschale ist mit € 7.560 gedeckelt (2026).

Einkommensteuerrechner

Was ist die Vorsteuerpauschalierung nach §14 UStG?

Die Vorsteuerpauschalierung nach §14 UStG ist eine Vereinfachungsregel für die Umsatzsteuer, die viele Basispauschalierer in Österreich kaum kennen, obwohl sie automatisch mit der ertragsteuerlichen Basispauschalierung zusammenhängt. Der Grundgedanke ist einfach: Sie stellen Ihren Kunden weiterhin die volle Umsatzsteuer von 20% in Rechnung — daran ändert sich nichts. Beim Vorsteuerabzug verzichten Sie aber auf die mühsame Erfassung jeder einzelnen Eingangsrechnung und ziehen stattdessen pauschal 1,8% Ihres Nettoumsatzes als fiktive Vorsteuer ab.

Diese Pauschale ist gedeckelt: Sie darf 2026 höchstens € 7.560 pro Jahr betragen, unabhängig davon, wie hoch Ihr tatsächlicher Umsatz ist. Das unterscheidet die Vorsteuerpauschalierung klar von der Basispauschalierung im engeren Sinn, die sich auf die Betriebsausgaben und damit auf die Einkommensteuer bezieht (dort werden 12% bzw. 6% des Umsatzes als pauschale Betriebsausgaben angesetzt). Beide Pauschalierungen sind rechtlich getrennt, können aber von denselben Unternehmerinnen und Unternehmern gleichzeitig in Anspruch genommen werden — das eine betrifft die Umsatzsteuer, das andere die Einkommensteuer.

  • Sie berechnen und verrechnen die Umsatzsteuer wie gewohnt mit 20% (bzw. dem jeweils gültigen Steuersatz).
  • Statt der tatsächlichen Vorsteuer aus Eingangsrechnungen setzen Sie pauschal 1,8% des Nettoumsatzes an.
  • Die pauschale Vorsteuer ist mit € 7.560 pro Jahr gedeckelt (Wert für 2026).
  • Einzelne, im Gesetz genannte Vorsteuerbeträge (z.B. für bestimmte Anlagegüter) dürfen zusätzlich zur Pauschale abgezogen werden.

Schritt für Schritt: So wird die Zahllast berechnet

Die Berechnung der Umsatzsteuerzahllast mit der Vorsteuerpauschalierung folgt einem klaren Schema, das sich in vier Schritten zusammenfassen lässt. Ein Rechenbeispiel macht das Prinzip anschaulich:

  • Schritt 1 — Umsatzsteuer ermitteln: Nettoumsatz € 100.000 × 20% Umsatzsteuersatz = € 20.000 Umsatzsteuer.
  • Schritt 2 — Pauschale Vorsteuer berechnen: 1,8% von € 100.000 Nettoumsatz = € 1.800 pauschale Vorsteuer.
  • Schritt 3 — Deckel prüfen: € 1.800 liegt unter dem Höchstbetrag von € 7.560, die Pauschale wird also in voller Höhe angesetzt.
  • Schritt 4 — Zahllast bilden: € 20.000 Umsatzsteuer − € 1.800 pauschale Vorsteuer = € 18.200 Zahllast an das Finanzamt.

Unser Rechner übernimmt diese Schritte automatisch: Sie geben nur Ihren Nettoumsatz ein, und das Tool zeigt Ihnen die Umsatzsteuer, die pauschale Vorsteuer und die daraus resultierende Zahllast auf einen Blick — inklusive der Prüfung, ob der Deckel von € 7.560 bereits erreicht ist. Zusätzlich können Sie Ihre tatsächliche Vorsteuer eintragen, um sofort zu sehen, welche Methode für Sie günstiger ist.

Voraussetzungen und Deckelung der Vorsteuerpauschalierung

Damit Sie die Vorsteuerpauschalierung in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Grenze ist die Umsatzgrenze: Ihr Vorjahresumsatz darf € 420.000 (Wert für 2026) nicht überschreiten. Diese Grenze ist an die Basispauschalierung gekoppelt, denn nur wer die Basispauschalierung bei der Einkommensteuer anwenden darf, kann auch die Vorsteuerpauschalierung bei der Umsatzsteuer nutzen.

Beide Pauschalierungen — die einkommensteuerliche Basispauschalierung für Betriebsausgaben und die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung nach §14 UStG — lassen sich also kombinieren, sind rechtlich aber unabhängig voneinander zu beantragen. Sie können theoretisch auch nur eine der beiden Pauschalierungen wählen und für die andere Steuerart die tatsächlichen Werte ansetzen.

  • Umsatzgrenze: € 420.000 Vorjahresumsatz (2026).
  • Deckel der pauschalen Vorsteuer: € 7.560 pro Jahr (2026).
  • Voraussetzung: Berechtigung zur Basispauschalierung bei der Einkommensteuer.
  • Keine Buchführungspflicht und keine freiwillige doppelte Buchführung.

Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie beim Unternehmensserviceportal (USP).

Wann greift der Deckel von € 7.560?

Der Höchstbetrag von € 7.560 wirkt sich vor allem bei höheren Umsätzen aus, denn ab einem bestimmten Punkt wächst die pauschale Vorsteuer nicht mehr proportional zum Umsatz mit. Ein Rechenbeispiel zeigt, wo diese Grenze liegt:

  • Bei einem Nettoumsatz von € 500.000 würden 1,8% rechnerisch € 9.000 an pauschaler Vorsteuer ergeben.
  • Da dieser Betrag den Deckel von € 7.560 übersteigt, wird die pauschale Vorsteuer auf € 7.560 begrenzt.
  • Die Zahllast beträgt somit € 100.000 Umsatzsteuer (20% von € 500.000) − € 7.560 gedeckelte Vorsteuer = € 92.440.

Rechnerisch wird der Deckel bereits bei einem Nettoumsatz von € 420.000 erreicht (1,8% davon sind genau € 7.560) — also exakt an der Umsatzgrenze, ab der die Basispauschalierung ohnehin nicht mehr zulässig ist. In der Praxis bedeutet das: Wer sich knapp unter der Umsatzgrenze bewegt, schöpft die pauschale Vorsteuer bereits vollständig aus. Unser Rechner weist automatisch darauf hin, sobald der Deckel greift, damit Sie nicht versehentlich mit einem zu hohen Vorsteuerbetrag kalkulieren.

Vorsteuerpauschalierung oder effektiver Vorsteuerabzug — was lohnt sich mehr?

Ob sich die Vorsteuerpauschalierung für Sie lohnt, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch Ihre tatsächliche Vorsteuer aus Eingangsrechnungen tatsächlich ist. Die Pauschale ist besonders dann vorteilhaft, wenn Sie wenig steuerpflichtige Eingangsleistungen beziehen — etwa in Dienstleistungsberufen mit geringen Wareneinsätzen, niedrigen Anschaffungskosten und wenigen größeren Investitionen.

Der effektive Vorsteuerabzug ist hingegen oft günstiger, wenn Sie in einem Jahr hohe Investitionen tätigen, etwa in Betriebsausstattung, Fahrzeuge oder größere Anschaffungen, bei denen erhebliche Vorsteuerbeträge anfallen. In solchen Jahren kann die tatsächliche Vorsteuer den Deckel von € 7.560 deutlich übersteigen, sodass die Pauschalierung bares Geld kostet.

  • Pauschale lohnt sich: geringe Vorsteuerbeträge, wenig Investitionen, einfache Buchhaltung gewünscht.
  • Effektive Methode lohnt sich: hohe Investitionen, größere Anschaffungen, viele vorsteuerabzugsfähige Ausgaben.

Tragen Sie Ihre tatsächliche Vorsteuer in unseren Rechner ein — der integrierte Vergleich zeigt Ihnen sofort und in Euro, welche der beiden Methoden für Ihren konkreten Fall günstiger ausfällt und wie hoch die Differenz ausfällt.

Die 5-jährige Sperrfrist beim Wechsel der Methode

Ein wichtiger Punkt, der bei der Entscheidung für oder gegen die Vorsteuerpauschalierung oft übersehen wird, ist die Bindungswirkung der Wahl. Wenn Sie sich für die Pauschalierung entscheiden oder von der Pauschalierung zur effektiven Methode zurückwechseln, sind Sie an diese Entscheidung für mindestens fünf Jahre gebunden. Ein jährlicher Wechsel zwischen den Methoden, um jeweils die günstigere Variante zu nutzen, ist damit ausgeschlossen.

  • Die Sperrfrist beträgt fünf Jahre ab dem Wechsel.
  • Sie gilt sowohl beim Einstieg in die Pauschalierung als auch beim Ausstieg zurück zur Regelbesteuerung.
  • Vor einem Wechsel lohnt sich daher eine mehrjährige Betrachtung Ihrer erwarteten Umsätze und Investitionen, nicht nur eine Momentaufnahme des laufenden Jahres.

Nutzen Sie unseren Rechner idealerweise für mehrere Jahre im Voraus, etwa um geplante Investitionen einzubeziehen, bevor Sie sich langfristig für eine der beiden Methoden entscheiden.

Häufige Fragen