Stundenlohnrechner Österreich
Berechnen Sie Ihren Nettolohn aus dem Stundenlohn. Überstunden, Zuschläge, Sonderzahlungen und Arbeitgeberkosten nach österreichischem Recht 2026.
Brutto-Netto-Rechner Österreich →Stundenlohnrechner Österreich
In Österreich gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn — stattdessen legen rund 800 Kollektivverträge (KV) die Mindestentlohnung branchenweise fest, und Ihr tatsächlicher Stundenlohn hängt fast immer davon ab, welcher KV für Ihre Branche gilt. Trotzdem wird in Österreich meist in Monatsgehältern gedacht: Auch wer nach Stunden bezahlt wird (typischerweise Arbeiter, nicht Angestellte), bekommt am Ende einen Monatslohn ausbezahlt, der sich aus geleisteten Stunden, Überstundenzuschlägen und — bei 14 Gehältern jährlich — den Sonderzahlungen zusammensetzt.
Vom Bruttolohn werden zwei große Blöcke abgezogen, bevor das Nettogehalt übrigbleibt: die Sozialversicherung (SV) der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers (ca. 18,12% des Bruttolohns) und die Lohnsteuer, die progressiv nach sieben Tarifstufen von 0% bis 55% berechnet wird. Diese beiden Abzüge zusammen bestimmen, wie viel von einem vereinbarten Stundenlohn tatsächlich am Konto ankommt.
Für den Dienstgeber ist der Bruttolohn aber nur der Ausgangspunkt: Sozialversicherung-Dienstgeberanteil, Dienstgeberbeitrag (DB), Kommunalsteuer, der bundeslandabhängige Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und die betriebliche Vorsorge (BV) kommen obendrauf — in Summe etwa 30% zusätzlich zum Bruttolohn. Wer nur den Stundenlohn kennt, unterschätzt die echten Kosten einer Arbeitsstunde für den Betrieb erheblich.
Wie Stundenlohn, Abzüge und Lohnnebenkosten in Österreich funktionieren
Der Ausgangspunkt jeder Berechnung ist der vereinbarte Stundenlohn multipliziert mit den geleisteten Normalstunden. Da es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, ist dieser Stundenlohn in der Praxis durch den jeweiligen Kollektivvertrag nach unten begrenzt — im Schnitt liegt das KV-Mindestgehalt bei rund €1.983 brutto/Monat, viele KV garantieren mindestens €1.700 (bei 14 Gehältern).
Vom Bruttolohn zieht der Dienstgeber zuerst die Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ab (Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Wohnbauförderungsbeitrag zusammen ca. 18,12%), danach die Lohnsteuer nach dem progressiven Tarif. Weil Österreich üblicherweise 14 statt 12 Gehälter im Jahr auszahlt, werden das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) separat und begünstigt besteuert: nach einem Freibetrag von €620 pauschal mit nur 6%.
Die Begriffe unterscheiden sich außerdem je nach Beschäftigungsart: 'Lohnrechner' bezeichnet in Österreich meist die Berechnung für Arbeiter mit Stunden- oder Akkordlohn, während 'Gehaltsrechner' für Angestellte mit fixem Monatsgehalt steht — die zugrunde liegende Steuer- und SV-Berechnung ist aber identisch.
Rechenbeispiel: Vom Stundenlohn zum Nettolohn und zu den Dienstgeberkosten
Nehmen wir eine Verkäuferin mit einem KV-nahen Stundenlohn von €15,00, die Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden arbeitet (ein in vielen österreichischen Kollektivverträgen, etwa im Handel, üblicher Vollzeitwert) und in einem Monat zusätzlich 8 Überstunden mit 50% Zuschlag leistet.
- Normalarbeitszeit: 38,5 Std./Woche × 4,33 Wochen ≈ 166,8 Stunden im Monat.
- Grundlohn: 166,8 Std. × €15,00 = €2.502,45.
- 8 Überstunden mit 50% Zuschlag: 8 × €15,00 × 1,5 = €180,00.
- Bruttolohn des Monats: €2.502,45 + €180,00 = €2.682,45 (rund €2.682).
- Sozialversicherung Dienstnehmer (18,12%): −€486.
- Lohnsteuer nach Tarif (anteilig aus dem Jahrestarif): −€396.
- Nettolohn: €2.682 − €486 − €396 = rund €1.800.
- Lohnnebenkosten Dienstgeber (SV-Dienstgeberanteil ~21,15%, Dienstgeberbeitrag 3,9%, Kommunalsteuer 3%, DZ 0,36% in Wien, betriebliche Vorsorge 1,53% — zusammen ca. 29,9%): +€803.
- Gesamtkosten für den Dienstgeber: €2.682 + €803 = rund €3.485 im Monat.
- Kosten pro Arbeitsstunde für den Dienstgeber: €3.485 ÷ 174,8 Std. ≈ €19,94 — fast €5 mehr, als die Verkäuferin selbst als Stundenlohn sieht.
Überstunden und Mindestlohn in der Praxis
Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 6 AZG) gebührt für Überstunden mindestens ein 50%-Zuschlag zum Normalstundenlohn, sofern kein Zeitausgleich (1,5 Stunden Freizeit je Überstunde) vereinbart ist. Viele Kollektivverträge erhöhen diesen Zuschlag für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit auf 100%. Ein Teil des Überstundenzuschlags ist zudem nach § 68 EStG bis zu einem monatlichen Freibetrag steuerbegünstigt oder steuerfrei — ein Detail, das die meisten generischen Brutto-Netto-Rechner ignorieren, weil sie Stundenlohn und Überstunden gar nicht getrennt abbilden.
Weil es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, wird die Lohnuntergrenze faktisch von den rund 800 Kollektivverträgen durchgesetzt, die etwa 95% aller Arbeitsverhältnisse abdecken — Verstöße können über die Arbeiterkammer oder den Betriebsrat geltend gemacht werden. In den wenigen KV-freien Branchen gibt es keine Lohnuntergrenze, was in der Praxis aber selten ist.
- 50% Mindestzuschlag für gewöhnliche Überstunden (§ 6 AZG)
- Häufig 100% Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit lt. Kollektivvertrag
- Alternative: Zeitausgleich statt Geld — 1,5 Std. Freizeit je geleisteter Überstunde
- Teilweise steuerbegünstigte Überstundenzuschläge nach § 68 EStG
- Kein gesetzlicher Mindestlohn — Untergrenze ergibt sich aus dem jeweils gültigen Kollektivvertrag
Was der Dienstgeber wirklich zahlt
Der Bruttolohn ist für den Dienstgeber nur der erste Baustein der Lohnkosten. Zusätzlich fallen laufend folgende Lohnnebenkosten an, die zusammen rund 30% auf den Bruttolohn aufschlagen:
- Sozialversicherung-Dienstgeberanteil: ca. 21,1–21,2% des Bruttolohns
- Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds: 3,9%
- Kommunalsteuer: 3%, einheitlich in ganz Österreich
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): 0,31% bis 0,40% je nach Bundesland
- Betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu): 1,53%
- Wohnbauförderungsbeitrag: je 0,5% Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil
Was diesen Rechner von anderen österreichischen Rechnern unterscheidet
- Einziger Rechner, der direkt von Stundenlohn × Stunden ausgeht und Überstundenzuschläge (50%/100%) automatisch mitrechnet — etablierte Anbieter wie bruttonetto.finanzrechner.at leiten den Stundenlohn nur indirekt aus dem Monatsgehalt ab und haben kein eigenes Überstunden-Modul.
- Nettolohn UND Dienstgeberkosten erscheinen gemeinsam in einem Ergebnis, statt — wie bei finanzrechner.at — auf drei getrennte Unterseiten (/stundenlohn, /netto-brutto, /lohnnebenkosten) verteilt zu sein.
- Der bundeslandabhängige DZ-Satz (0,31% in Oberösterreich bis 0,40% im Burgenland) wird über die Bundesland-Auswahl automatisch berücksichtigt — er wirkt sich ausschließlich auf die Dienstgeberkosten aus, nie auf den Nettolohn der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers.
- Die Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) werden mit der tatsächlichen 6%-Pauschalbesteuerung nach Freibetrag berechnet, nicht einfach über 12 Monate geglättet, wie es viele einfache Rechner tun.
- Alle Werte sind für das Steuerjahr 2026 aktuell — inklusive der 2026 gültigen Sozialversicherungswerte, Tarifstufen und KV-Richtwerte.
| Lohnsteuer (Einkommensteuer) | 0% bis 55%, progressiv (7 Tarifstufen) | source (2026) |
| Sozialversicherung (Dienstnehmer) | ca. 18,12% vom Bruttolohn | source (2026) |
| Lohnnebenkosten (Dienstgeber gesamt) | ca. 30% zusätzlich zum Bruttolohn (SV, DB, Kommunalsteuer, DZ, BV) | source (2026) |
| Mindestentlohnung (kollektivvertraglich) | kein gesetzlicher Mindestlohn — KV-Mindestgehälter ab ca. €1.700/Monat (14x) | source (2026) |
| Überstundenzuschlag | mind. 50% (100% bei Sonn-/Feiertagsarbeit lt. KV) | source (2026) |
| DZ — Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (je Bundesland) | 0,31% (Oberösterreich) bis 0,40% (Burgenland) | source (2026) |
| Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) | pauschal versteuert mit 6% (nach Freibetrag) | source (2026) |
Gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn in Österreich?
Nein — Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestentlohnung wird stattdessen in rund 800 Kollektivverträgen branchenweise ausgehandelt, die etwa 95% der Arbeitnehmer abdecken. Die meisten Kollektivverträge garantieren mittlerweile mindestens €1.700 brutto (14x jährlich), im Schnitt liegt das KV-Mindestgehalt bei €1.983.
Wie hoch ist der Überstundenzuschlag in Österreich?
Nach dem Arbeitszeitgesetz erhalten Sie für Überstunden mindestens 50% Zuschlag zum Normalstundenlohn, sofern kein Zeitausgleich vereinbart wird (dann 1,5 Stunden Freizeit je Überstunde). Viele Kollektivverträge sehen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit einen höheren Zuschlag von 100% vor.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für den Dienstgeber?
Zusätzlich zum Bruttolohn zahlt der Dienstgeber Sozialversicherung (ca. 21,1–21,2%), Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (3,9%), Kommunalsteuer (3%), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ, bundeslandabhängig 0,31–0,40%) sowie die betriebliche Vorsorge (1,53%) — insgesamt rund 30% zusätzlich zum Bruttolohn.
Wie werden das 13. und 14. Monatsgehalt (Sonderzahlungen) besteuert?
Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden begünstigt besteuert: bis zu einem Jahressechstel bleiben die ersten €620 steuerfrei, der Rest bis €25.000 wird pauschal mit 6% versteuert. Dieser Rechner berücksichtigt die Sonderzahlungen automatisch, wenn 14 Gehälter pro Jahr gewählt werden.
Ändert sich mein Nettogehalt je nach Bundesland?
Nein — Lohnsteuer und Sozialversicherung sind bundesweit einheitlich. Nur der arbeitgeberseitige Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) unterscheidet sich geringfügig zwischen den Bundesländern (2026: von 0,31% in Oberösterreich bis 0,40% im Burgenland) und wirkt sich ausschließlich auf die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers aus, nicht auf Ihr Nettogehalt.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnrechner und Gehaltsrechner?
In Österreich bezeichnet 'Lohnrechner' meist die Berechnung für Arbeiter mit Stunden- oder Akkordlohn, während 'Gehaltsrechner' für Angestellte mit Monatsgehalt steht. Die zugrunde liegende Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherung ist jedoch identisch — dieser Rechner deckt beide ab, ausgehend vom Stundenlohn.
Was unterscheidet diesen Rechner von bruttonetto.finanzrechner.at oder karriere.at?
Die etablierten österreichischen Rechner starten vom Monats- oder Jahresgehalt und bieten kein echtes Stundenlohn-Modul mit Überstundenzuschlag. Dieser Rechner geht direkt von Stundenlohn × Stunden aus, berechnet Überstunden (50%) und Feiertagsarbeit (100%) automatisch und zeigt Netto- und Dienstgeberkosten gleichzeitig in einem Ergebnis.


