Ertragssteuer Liechtenstein berechnen
Berechnen Sie die Ertragssteuer Ihrer juristischen Person in Liechtenstein für 2026: flache 12,5 % auf den steuerpflichtigen Reinertrag, mit Mindestertragssteuer von CHF 1’800 und Hinweisen zum Eigenkapital-Zinsabzug (4 % Sollertrag).
Steuerstand 2026 · Quelle: taxsummaries.pwc.com
Wie die Ertragssteuer in Liechtenstein funktioniert
Liechtenstein erhebt auf den steuerpflichtigen Reinertrag jeder juristischen Person — also einer AG, GmbH, Anstalt oder Stiftung — eine einzige, flache Ertragssteuer von 12,5 % (Art. 61 SteG). Dieser Satz ist seit der Steuerreform 2011 unverändert und gehört damit zu den niedrigsten Unternehmenssteuersätzen in ganz Europa, vergleichbar mit Irland und deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt. Es gibt keine Staffelung nach Gewinnhöhe, keinen ermässigten Satz für kleine Gesellschaften und keinen Solidaritätszuschlag — der Satz ist für alle Rechtsformen und Gewinnhöhen identisch.
Zusätzlich zur eigentlichen Ertragssteuer gilt eine Mindestertragssteuer von CHF 1.800 pro Jahr (Art. 62 SteG). Sie greift immer dann, wenn 12,5 % des Reinertrags weniger als CHF 1.800 ergeben würden — also auch in einem Verlustjahr oder bei einem sehr geringen Gewinn. Die Mindeststeuer ist voll auf eine höhere Ertragssteuer anrechenbar; man zahlt also nie beide Beträge addiert, sondern immer nur den höheren der beiden. Kleine Gesellschaften, deren Bilanzsumme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre unter CHF 500.000 lag, sind von der Mindeststeuer befreit.
Steuersatz & Mindeststeuer 2026
| Tax | Rate / band |
|---|---|
| ErtragssteuerCorporate profit tax | 12.50% |
| MindestertragssteuerMinimum profit tax | CHF 1'800 |
Die Tabelle zeigt beide Schichten für das Steuerjahr 2026: die flache Ertragssteuer von 12,5 % auf den Reinertrag und die Mindestertragssteuer von CHF 1.800 als Untergrenze. Die Mindeststeuer ist keine zusätzliche Belastung, sondern ein Sicherheitsnetz für den Staat — sie stellt sicher, dass jede steuerpflichtige Gesellschaft (ausser die kleinen, befreiten Gesellschaften) mindestens diesen Betrag entrichtet, selbst wenn die 12,5 % rechnerisch weniger ergeben würden. Eine Gemeinde- oder Gewerbesteuer kommt in Liechtenstein nicht hinzu.
Rechenbeispiel
Angenommen, eine liechtensteinische AG erzielt einen steuerpflichtigen Reinertrag von 100.000 CHF:
- Ertragssteuer: 12,5 % von 100.000 CHF = 12.500 CHF
Da 12.500 CHF deutlich über der Mindestertragssteuer von CHF 1.800 liegen, zahlt die Gesellschaft schlicht die regulären 12,5 % — die Mindeststeuer hat hier keine Auswirkung. Nach Steuern verbleiben rund 87.500 CHF im Unternehmen, was einem effektiven Satz von 12,5 % entspricht.
Anders sieht es bei einem sehr geringen Gewinn aus. Nehmen wir eine kleine Gesellschaft mit einem Reinertrag von nur 5.000 CHF (und ohne Anspruch auf die Kleingesellschafts-Befreiung):
- Rechnerische Ertragssteuer: 12,5 % von 5.000 CHF = 625 CHF
- Mindestertragssteuer: 1.800 CHF (greift, weil 625 CHF unter der Mindeststeuer liegen)
In diesem Fall zahlt die Gesellschaft die Mindeststeuer von 1.800 CHF statt der rechnerischen 625 CHF — der effektive Satz auf den Gewinn steigt damit auf 36 % dieses kleinen Gewinns. Genau dieser Sprung wird von einfachen „Gewinn mal 12,5 %"-Rechnern nicht abgebildet.
Eigenkapital-Zinsabzug: die Bemessungsgrundlage vor der Steuer
Bevor die 12,5 % überhaupt angewendet werden, dürfen liechtensteinische Gesellschaften einen kalkulatorischen Eigenkapital-Zinsabzug von ihrem Gewinn abziehen (Art. 5 SteG). Dieser Abzug entspricht dem sogenannten Sollertrag — aktuell 4 % — multipliziert mit dem modifizierten Eigenkapital (einbezahltes Kapital plus eigene Reserven, abzüglich eigener Anteile, Beteiligungen an anderen juristischen Personen, nicht betriebsnotwendigem Vermögen sowie einem pauschalen Abschlag von 6 % auf das verbleibende Vermögen). Der Abzug kann keinen Verlust erzeugen oder vergrössern und wird jährlich im Finanzgesetz neu festgelegt. Unser Rechner bildet diesen Effekt bewusst nicht automatisch nach, da er von der individuellen Kapitalstruktur jeder Gesellschaft abhängt — geben Sie stattdessen direkt den Gewinn nach diesem Abzug als steuerpflichtigen Reinertrag ein.
Was Wettbewerber übersehen
Die meisten „12,5 %"-Übersichten zu Liechtenstein enden genau dort — beim nackten Satz. Was dabei regelmässig fehlt: Die Mindestertragssteuer von CHF 1.800 ist auch bei einem Verlust fällig, sofern die Kleingesellschafts-Befreiung nicht greift. Wer nur mit 12,5 % rechnet, unterschätzt die reale Steuerlast kleiner und verlustbringender Gesellschaften systematisch. Ebenso häufig falsch dargestellt wird der Verlustvortrag: Er ist in Liechtenstein zeitlich unbegrenzt möglich, aber pro Jahr auf 70 % des laufenden Reinertrags begrenzt — nicht, wie mancherorts behauptet, auf einen festen Zeitraum von fünf Jahren.
Weitere Rechner & Nachbarländer
Für die persönliche Steuerlast von Geschäftsführerinnen oder Mitarbeitenden statt der Unternehmensebene hilft unser Lohnrechner Liechtenstein; für die private Einkommenssteuer eignet sich der Einkommenssteuer-Rechner Liechtenstein. Zum Vergleich mit den Nachbarländern finden Sie passende Tools für die Schweiz und Österreich.
Stand & Haftungsausschluss
Steuerstand: 2026 (Datenstand Juli 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-07-01). Quellen: PwC Worldwide Tax Summaries, Chambers Corporate Tax 2026 (Liechtenstein), Statistikportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung sowie das Steuergesetz (SteG).
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und stellt keine Steuerberatung dar. Individuelle Faktoren wie der Eigenkapital-Zinsabzug, die Beteiligungsbefreiung, der Verlustvortrag oder die Kleingesellschafts-Befreiung von der Mindeststeuer können die tatsächliche Steuerlast verändern. Bitte prüfen Sie Ihre Situation mit einer Treuhänderin oder einem Treuhänder sowie anhand der liechtensteinischen Steuerverwaltung.
