Kostenvoranschlag & Offerte erstellen

Erstellen Sie in Minuten eine professionelle Offerte – mit Aufschlag/Marge, Wagniszuschlag und MWST. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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= CHF 3'400.00
= CHF 1'200.00

Kalkulation

Mehrwertsteuer

Liechtenstein wendet das Schweizer MWST-System an.

Hinweise & Bedingungen

Unverbindliche Offerte – keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Offerte

Von
Für
BeschreibungMengeSatzBetrag
Arbeit
Facharbeiterstunden40CHF 85.00CHF 3'400.00
Hilfskraftstunden20CHF 60.00CHF 1'200.00
Arbeit zwischensummeCHF 4'600.00
Material
MaterialCHF 4'000.00
Sonstige Kosten
Anfahrt / EntsorgungCHF 350.00
ZwischensummeCHF 8'950.00
AufschlagCHF 1'342.50
WagniszuschlagCHF 1'029.25
NettobetragCHF 11'321.75
8.1 % (Normalsatz) (8.1%)CHF 917.06
GesamtbetragCHF 12'238.81

Erstellt mit i24app – unverbindliche Offerte.

Kostenvoranschlag erstellen online kostenlos: Offerte mit Aufschlag, Marge und MWST kalkulieren

Ob Malerarbeiten in Vaduz, eine Sanitärsanierung in Schaan oder ein Beratungsmandat mit Tagessatz: Ein sauberer Kostenvoranschlag folgt in Liechtenstein immer derselben Logik. Zuerst werden Arbeit, Material und Nebenkosten zusammengetragen, dann kommt ein fairer Aufschlag oder eine Marge dazu, ein Wagniszuschlag deckt das Unvorhergesehene ab, und am Schluss wird die Mehrwertsteuer korrekt ausgewiesen. Wer einen dieser Schritte auslässt, verliert entweder den Auftrag gegen die Konkurrenz oder verdient am Ende weniger, als geplant war.

Dieser kostenlose Kostenvoranschlag-Rechner übernimmt die Rechenarbeit. Sie erfassen Positionen für Arbeit, Material und Spesen, wählen Aufschlag oder Marge, legen einen Wagniszuschlag fest, stellen den passenden MWST-Satz ein und exportieren am Ende eine fertige Offerte als PDF. Im Folgenden erklären wir, wie Offertstellung und Mehrwertsteuer in Liechtenstein konkret funktionieren, mit realistischen Verrechnungssätzen und einem durchgerechneten Beispiel in Franken.

Wie ein Kostenvoranschlag in Liechtenstein aufgebaut ist

In Liechtenstein spricht man meist von einer Offerte oder einem Kostenvoranschlag, je nach Branche auch synonym verwendet. Streng genommen ist eine Offerte ein verbindliches Angebot zu einem festen Preis, während ein Kostenvoranschlag eher eine Schätzung ist, die bei unklarem Leistungsumfang noch abweichen kann. In der Praxis lohnt es sich, dem Kunden klar zu sagen, welche der beiden Formen vorliegt: Eine Festpreis-Offerte schafft Vertrauen bei privaten Bauherren, ein Kostenvoranschlag mit Vorbehalt schützt den Handwerker, wenn der genaue Aufwand erst während der Arbeit sichtbar wird.

Aufgebaut wird eine gute Offerte von unten nach oben. Zuerst werden die Arbeitsstunden oder Tagessätze erfasst, dann das Material, dann Nebenkosten wie Anfahrt, Entsorgung oder Hosting. Diese Summe ergibt die Kosten. Darauf kommt der Gewinn, entweder als Aufschlag auf die Kosten oder als Zielmarge auf den Verkaufspreis, plus ein Wagniszuschlag für Unvorhergesehenes. Erst danach folgt die Mehrwertsteuer. Eine Offerte mit klaren Positionen, Zwischensumme, Wagniszuschlag, MWST und Gesamtbetrag wirkt professionell und schafft die Grundlage für eine spätere, sauber nachvollziehbare Rechnung.

Wie die Mehrwertsteuer bei Offerten in Liechtenstein funktioniert

Liechtenstein hat mit der Schweiz einen Zollvertrag und übernimmt deshalb das Schweizer MWST-System vollständig, inklusive der aktuellen Sätze. Der Normalsatz beträgt 8.1 Prozent und gilt für die meisten Bau-, Handwerks- und Beratungsleistungen. Für Beherbergung gilt ein Sondersatz von 3.8 Prozent, und ein reduzierter Satz von 2.6 Prozent kommt bei bestimmten Gütern des täglichen Bedarfs zur Anwendung. Für die allermeisten Offerten von Handwerkern, Bauunternehmen und Freelancern in Liechtenstein ist der Normalsatz von 8.1 Prozent massgebend.

Bei der Darstellung gilt: Business-to-Business-Angebote werden netto ausgewiesen, also exklusive Mehrwertsteuer, mit einer separaten MWST-Zeile und einer Bruttosumme inklusive Steuer darunter. So kann das andere Unternehmen die MWST als Vorsteuer geltend machen und sieht sofort, wie sich der Endbetrag zusammensetzt. Auf jeder Offerte mit MWST-Ausweis sollte zudem die eigene UID- beziehungsweise MWST-Nummer stehen, damit die spätere Rechnung nahtlos daran anschliesst.

Nicht jeder Betrieb ist mehrwertsteuerpflichtig. Wer mit seinem Unternehmen unter CHF 100'000 Jahresumsatz bleibt, ist von der MWST-Pflicht befreit und offeriert ganz ohne Mehrwertsteuer. Das erlaubt es vielen Kleinunternehmern und nebenberuflichen Freelancern, günstigere Bruttopreise für Privatkunden anzubieten. Wer diese Grenze überschreitet oder sich freiwillig der MWST unterstellt, muss ab diesem Zeitpunkt auf jeder Offerte den korrekten Satz ausweisen.

Ein durchgerechnetes Beispiel: Offerte in Franken, Schritt für Schritt

Nehmen wir eine kleinere Sanierungsarbeit: Ein Facharbeiter rechnet 40 Stunden zu CHF 85, eine Hilfskraft 20 Stunden zu CHF 60, dazu kommen CHF 4'000 Material und CHF 350 für Anfahrt und Entsorgung. So baut sich daraus eine fertige Offerte auf.

  1. Arbeit: 40 Stunden Facharbeiter zu CHF 85 ergeben CHF 3'400, plus 20 Stunden Hilfskraft zu CHF 60 ergeben CHF 1'200. Total Arbeit CHF 4'600.
  2. Material: CHF 4'000 zu Einstandspreis. Üblich ist ein Materialaufschlag von 10 bis 20 Prozent, bei 15 Prozent werden daraus CHF 4'600 auf der Offerte.
  3. Nebenkosten: Anfahrt und Entsorgung CHF 350. Zwischensumme der direkten Kosten: CHF 4'600 + CHF 4'600 + CHF 350 = CHF 9'550.
  4. Gewinn: Ein Aufschlag von 15 Prozent auf die gesamten Kosten von CHF 9'550 ergibt rund CHF 1'433, damit steigt der Betrag vor Wagniszuschlag auf etwa CHF 10'983.
  5. Wagniszuschlag: 10 Prozent für Unvorhergesehenes bei einer Sanierung ergeben rund CHF 1'098, der Nettobetrag liegt damit bei etwa CHF 12'081.
  6. MWST: Mit dem Normalsatz von 8.1 Prozent kommen rund CHF 979 dazu, der Bruttobetrag inklusive MWST liegt bei ungefähr CHF 13'060.

Aufschlag, Marge und Wagniszuschlag: Was in Liechtenstein realistisch ist

Aufschlag und Marge sind nicht dasselbe, und wer die beiden verwechselt, kalkuliert leicht zu knapp. Der Aufschlag wird auf die Kosten draufgeschlagen: CHF 100 Kosten plus 30 Prozent Aufschlag ergeben einen Preis von CHF 130. Die Marge ist dagegen der Gewinnanteil am Verkaufspreis: CHF 130 Preis bei CHF 100 Kosten entsprechen einer Marge von rund 23 Prozent, nicht 30 Prozent. Ein Aufschlag von 50 Prozent ergibt nur eine Marge von rund 33 Prozent. Wichtig ist, sich vorab für eine Basis zu entscheiden und konsequent damit zu rechnen.

Der Wagniszuschlag deckt Unbekanntes ab, das bei der Offertstellung noch nicht sichtbar ist, etwa versteckte Schäden hinter einer Wand, schwierige Zugangsverhältnisse oder Zusatzwünsche während der Ausführung. Bei planbaren, klar umrissenen Aufträgen sind 5 bis 10 Prozent üblich, bei Umbauten und älteren Liegenschaften eher 10 bis 20 Prozent. Der Zuschlag schützt die Marge, er ist kein zusätzlicher Gewinn.

  • Verrechnungssätze 2026 allgemein liegen bei CHF 85 bis 150 pro Stunde, je nach Gewerk und Qualifikation.
  • Sanitär- und Heizungsinstallateure verrechnen meist CHF 100 bis 150 pro Stunde, Elektriker CHF 95 bis 145 pro Stunde.
  • Maler und Gipser liegen üblicherweise bei CHF 85 bis 125 pro Stunde, abhängig von Region und Auftragsgrösse.
  • Der Verrechnungssatz eines Betriebs entspricht meist dem 2.5- bis 3-fachen des Bruttolohns der ausführenden Person, um Lohnnebenkosten, Material vorhalten, Fahrzeuge und Gewinn zu decken.
  • Freelancer und Beratung folgen dem hohen Schweizer und Liechtensteiner Kostenniveau, Tagessätze in der Beratung liegen häufig zwischen CHF 1'200 und 1'800.
  • Für planbare Arbeiten reichen 5 bis 10 Prozent Wagniszuschlag, bei Umbauten und Altbauten sind 10 bis 20 Prozent realistischer.

MWST-Sätze und offizielle Quellen

Verwenden Sie stets den zur Leistung passenden MWST-Satz und prüfen Sie aktuelle Sätze und Schwellenwerte vor einer verbindlichen Offerte bei der zuständigen Steuerverwaltung. Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen sowie zu passenden Werkzeugen für die weiteren Schritte.

Lokale Besonderheiten, die generische Tools übersehen

Generische Offerten-Tools aus dem Ausland treffen selten, was den Markt in Liechtenstein wirklich prägt. Dominierend sind Bau und Handwerk: Offerten für Malerarbeiten, Sanitär, Elektro und Umbauten machen den grössten Teil aller Kostenvoranschläge aus, gefolgt von Freelance- und Beratungsarbeit auf Stundensatz-Basis. Deshalb liefert dieser Rechner eigene Vorlagen für Bau, Web, Freelance und Beratung, damit man nah am eigenen Gewerk startet statt bei null.

Wirtschaftlich und preislich teilt sich Liechtenstein den Markt weitgehend mit der Ostschweiz, insbesondere mit dem Kanton St. Gallen, und mit Vorarlberg auf österreichischer Seite. Verrechnungssätze, Materialpreise und Verfügbarkeit von Fachkräften orientieren sich stark an diesen Nachbarregionen, weshalb ein Satz, der in St. Gallen üblich ist, meist auch in Vaduz oder Schaan passt. Wer stattdessen mit reinen Schweizer Zürcher oder rein österreichischen Wiener Ansätzen kalkuliert, liegt schnell daneben.

Freelancer und kleine Agenturen offerieren anders als grössere Baubetriebe. Ein Freelancer rechnet meist mit einem Tages- oder Stundensatz und bleibt, solange der Umsatz unter CHF 100'000 liegt, oft ganz ohne MWST, was ihn gegenüber mehrwertsteuerpflichtigen Geschäftskunden günstiger erscheinen lässt, auch wenn diese die Vorsteuer sonst zurückholen könnten. Grössere Betriebe und Agenturen offerieren praktisch immer netto plus MWST und kalkulieren über einen Mischsatz für das ganze Team. In beiden Fällen bleibt die Disziplin gleich: Positionen einzeln erfassen, Aufschlag oder Marge bewusst wählen, Wagniszuschlag einrechnen und die MWST korrekt ausweisen.

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Häufige Fragen