Kostenvoranschlag & Offerte erstellen
Erstellen Sie in wenigen Minuten eine professionelle Offerte – mit Aufschlag/Marge, Reservezuschlag und MWST. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Hinweise & Bedingungen
Unverbindliche Offerte – keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Offerte
| Beschreibung | Menge | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Arbeit | |||
| Facharbeiterstunden | 40 | CHF 85.00 | CHF 3'400.00 |
| Hilfsarbeiterstunden | 24 | CHF 60.00 | CHF 1'440.00 |
| Arbeit zwischensumme | CHF 4'840.00 | ||
| Material | |||
| Material | CHF 4'000.00 | ||
| Sonstige Kosten | |||
| Anfahrt / Entsorgung | CHF 400.00 | ||
Erstellt mit i24app – unverbindliche Offerte.
Kostenvoranschlag erstellen: Offerten in der Schweiz richtig kalkulieren mit Aufschlag, Marge und MWST
Ob Maler, Elektriker, Sanitärinstallateur oder Freelancer für Web und Beratung: Wer in der Schweiz eine Offerte erstellt, folgt immer derselben Logik. Zuerst werden die effektiven Kosten für Arbeit, Material und Nebenkosten ermittelt, dann kommt ein Aufschlag oder eine Marge dazu, danach ein Reservezuschlag für Unvorhergesehenes, und erst zum Schluss die Mehrwertsteuer. Wer einen dieser Schritte auslässt oder falsch macht, verliert entweder den Auftrag wegen des Preises oder erhält ihn und verdient am Ende nichts.
Dieser kostenlose Kostenvoranschlag-Rechner übernimmt die Rechenarbeit. Sie erfassen Arbeit, Material und Spesen als einzelne Positionen, wählen Aufschlag oder Marge, fügen einen Reservezuschlag hinzu, stellen die passende MWST ein und exportieren daraus in wenigen Minuten eine saubere Offerte als PDF. Der folgende Leitfaden erklärt, wie Offertstellung und MWST in der Schweiz tatsächlich funktionieren, mit branchenüblichen Ansätzen und einem durchgerechneten Beispiel in Franken.
Wie Offertstellung und Kostenvoranschlag in der Schweiz funktionieren
In der Schweiz spricht man meist von einer Offerte, gelegentlich auch von einem Kostenvoranschlag oder Voranschlag. Rechtlich ist der Unterschied wichtig: Eine verbindliche Offerte gilt als festes Angebot, an das sich der Anbieter halten muss, sobald der Kunde sie annimmt. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag darf laut Obligationenrecht ohne besondere Abrede um bis zu rund 10 Prozent überschritten werden, wenn sich der Aufwand während der Ausführung als grösser herausstellt – eine wesentliche Überschreitung muss dem Kunden aber vorher gemeldet werden. Wer als Handwerker oder Dienstleister eine Offerte verschickt, sollte deshalb klar deklarieren, ob es sich um ein verbindliches Angebot oder einen Kostenvoranschlag mit Toleranz handelt.
Eine saubere Schweizer Offerte wird von unten nach oben aufgebaut. Zuerst werden Arbeitsstunden oder Tagessätze, Material und Nebenkosten wie Anfahrt, Entsorgung oder Hosting einzeln erfasst. Das ergibt die Grundkosten. Darauf folgt der Gewinn, entweder als Aufschlag auf die Kosten oder als angestrebte Marge auf den Verkaufspreis, plus ein Reservezuschlag für Unvorhergesehenes. Erst danach wird die MWST berücksichtigt. Eine Offerte mit klar aufgeschlüsselten Positionen, Zwischensumme, Reservezuschlag, MWST und Gesamtbetrag wirkt professionell und schafft Vertrauen – ein pauschaler Betrag ohne Aufschlüsselung wirkt dagegen schnell unseriös und führt häufiger zu Diskussionen bei der Schlussrechnung.
Wie die Mehrwertsteuer auf Offerten und Kostenvoranschläge angewendet wird
Die MWST ist der Punkt, an dem viele Schweizer Offerten Fehler enthalten. Der Normalsatz beträgt 8.1 Prozent und bleibt 2026 unverändert. Für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs, Bücher, Medikamente und Ähnliches gilt der reduzierte Satz von 2.6 Prozent, und für Beherbergungsleistungen gilt ein Sondersatz von 3.8 Prozent. Welcher Satz zur Anwendung kommt, richtet sich nach der erbrachten Leistung, nicht nach der Rechtsform des Anbieters.
Bei der Darstellung gibt es eine klare Konvention: Business-to-Business-Angebote werden in der Schweiz üblicherweise netto, also exklusive MWST, ausgewiesen, mit separat aufgeführtem Steuersatz und Steuerbetrag – schliesslich kann eine MWST-pflichtige Kundschaft die Vorsteuer zurückfordern und interessiert sich für den Nettobetrag. Business-to-Consumer-Angebote, also Offerten an Privatpersonen, werden dagegen meist brutto, also inklusive MWST, dargestellt, weil der Endkunde den effektiv zu zahlenden Betrag sehen will. Am saubersten ist es, auf jeder Offerte Nettobetrag, MWST-Satz, MWST-Betrag und Bruttobetrag klar getrennt aufzuführen, damit später bei der Rechnungsstellung keine Überraschungen entstehen.
Nicht jeder Betrieb muss MWST erheben. Die Registrierungspflicht setzt erst ein, wenn der weltweite Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen 100'000 Franken übersteigt; darunter kann man von der Steuerpflicht befreit bleiben, sich aber auch freiwillig registrieren lassen. Wer nicht MWST-pflichtig ist, darf auf der Offerte keine MWST ausweisen oder verlangen. Wer MWST-pflichtig ist, muss auf der Offerte zwingend die eigene CHE-Nummer sowie den angewendeten Steuersatz zeigen – das ist nicht nur guter Stil, sondern in der Schweiz auch eine formale Erwartung an ein korrektes Angebot.
Eine Offerte Schritt für Schritt kalkulieren: Beispiel in Franken
Nehmen wir eine kleine Renovationsarbeit als Beispiel. Ein Facharbeiter arbeitet 40 Stunden zu CHF 85, ein Hilfsarbeiter 24 Stunden zu CHF 60, dazu kommen CHF 4'000 Material sowie rund CHF 400 für Anfahrt und Entsorgung. So bauen sich daraus die Zahlen einer fertigen Offerte auf.
- Arbeit: 40 Stunden Facharbeiter zu CHF 85 = CHF 3'400, plus 24 Stunden Hilfsarbeiter zu CHF 60 = CHF 1'440. Arbeit total CHF 4'840.
- Material: CHF 4'000 zum Einstandspreis. Üblich ist ein Materialaufschlag von 15 bis 25 Prozent; bei 20 Prozent ergibt das CHF 4'800 auf der Offerte.
- Nebenkosten: Anfahrt und Entsorgung von CHF 400. Direkte Kosten insgesamt: CHF 4'840 + CHF 4'800 + CHF 400 = CHF 10'040.
- Gewinn: ein Aufschlag von 15 Prozent auf Arbeit und Nebenkosten (CHF 5'240) ergibt rund CHF 786 zusätzlich, macht CHF 10'826 vor Reservezuschlag.
- Reservezuschlag: 10 Prozent für Unvorhergesehenes bei einer Renovation, das sind rund CHF 1'083, macht einen Nettobetrag von rund CHF 11'909.
- MWST: als MWST-pflichtiger Betrieb mit dem Normalsatz von 8.1 Prozent kommen rund CHF 965 dazu, macht einen Bruttobetrag von rund CHF 12'874 inklusive MWST.
Aufschlag, Marge und Reservezuschlag: die richtigen Werte für den Schweizer Markt
Aufschlag (Markup) und Marge (Marge) werden oft verwechselt, was schnell zu einer zu tiefen Offerte führt. Der Aufschlag ist ein Prozentsatz, der auf die Kosten aufgerechnet wird: CHF 100 Kosten plus 30 Prozent Aufschlag ergeben CHF 130 Verkaufspreis. Die Marge ist der Gewinnanteil am Verkaufspreis: Dieselben CHF 130 bei CHF 100 Kosten ergeben eine Marge von rund 23 Prozent, nicht 30 Prozent. Ein Aufschlag von 50 Prozent entspricht nur einer Marge von 33 Prozent. Legen Sie vor der Kalkulation fest, auf welcher Basis Sie rechnen, und bleiben Sie konsequent dabei.
Der Reservezuschlag deckt das ab, was bei der Offertstellung nicht sichtbar ist, etwa versteckte Bauschäden, schwierige Zugänglichkeit oder Projektänderungen während der Ausführung. Bei planbaren Arbeiten sind 5 bis 10 Prozent üblich, bei Renovationen und älteren Liegenschaften eher 10 bis 20 Prozent. Der Reservezuschlag schützt die Marge, er ist kein zusätzlicher Gewinn.
- Handwerker und Bau: CHF 85 bis 150 pro Stunde, je nach Gewerk – Maler CHF 85 bis 125, Elektriker CHF 95 bis 145, Sanitärinstallateur CHF 100 bis 150.
- Freelance Web und Software: CHF 100 bis 180 pro Stunde, bei spezialisierten Entwicklern auch mehr.
- Design und Webgestaltung: CHF 100 bis 220 pro Stunde, je nach Erfahrung und Region.
- Strategie- und Unternehmensberatung: CHF 120 bis 280 pro Stunde, in den Wirtschaftszentren Zürich, Genf und Basel eher am oberen Ende.
- Der Tagessatz entspricht meist dem Stundensatz mal acht, also rund CHF 1'000 bis 1'400 pro Tag bei Beratung und anspruchsvoller Dienstleistung.
- Materialaufschlag liegt üblicherweise bei 15 bis 25 Prozent, Reservezuschlag bei 5 bis 10 Prozent für Standardarbeiten und 10 bis 20 Prozent für Renovationen.
MWST-Sätze und offizielle Quellen
Verwenden Sie immer den korrekten MWST-Satz für die erbrachte Leistung und prüfen Sie die aktuellen Sätze und Schwellenwerte vor dem Versand einer verbindlichen Offerte bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die folgenden Links führen zu den offiziellen Angaben.
- Normalsatz 8.1 % — gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, unverändert im Jahr 2026.
- Reduzierter Satz 2.6 % — gilt unter anderem für Güter des täglichen Bedarfs, Bücher, Zeitungen und Medikamente.
- Sondersatz Beherbergung 3.8 % — gilt für Übernachtungsleistungen inklusive Frühstück.
- MWST-Registrierungspflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen; darunter ist eine freiwillige Registrierung möglich.
- Offizielle MWST-Sätze und Wegleitungen: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Mehrwertsteuer.
- Aus der fertigen Offerte direkt eine Rechnung machen: Schweizer Rechnung erstellen, und den eigenen oder den Aufwand von Mitarbeitenden kalkulieren mit dem Schweizer Lohnrechner.
- Für Kundschaft oder Projekte in Deutschland oder Österreich: Kostenvoranschlag-Rechner Deutschland und Kostenvoranschlag-Rechner Österreich.
Lokale Besonderheiten, die generische Tools ignorieren
Generische Angebotstools aus anderen Märkten treffen selten das, was eine Schweizer Offerte tatsächlich ausmacht. Klar dominierend ist der Bereich Bau und Handwerk mit Offertrechner und Kostenvoranschlag für Renovationen, Sanitär-, Elektro- und Malerarbeiten, gefolgt von Freelance-Arbeit in Web und Software sowie Beratungsdienstleistungen. Der grösste, branchenübergreifende Treiber bleibt aber die allgemeine Angebotserstellung für Schweizer KMU, die täglich Offerten für ganz unterschiedliche Leistungen verschicken müssen.
Die regionale Preisvariation ist beträchtlich. Stundensätze in Zürich, Genf, Basel oder Zug liegen häufig spürbar über jenen in ländlicheren Kantonen oder im Tessin, sodass ein Satz, der in einer Region marktüblich ist, in einer anderen entweder zu teuer wirkt oder Geld auf dem Tisch liegen lässt. Der Normalsatz der MWST ist seit Anfang 2024 bei 8.1 Prozent stabil und bleibt auch 2026 unverändert, was die Kalkulation gegenüber früheren Jahren mit häufigeren Satzänderungen etwas vereinfacht.
Freelancer und Agenturen offerieren unterschiedlich. Ein Einzelunternehmer unterhalb der Umsatzschwelle von CHF 100'000 stellt oft ganz ohne MWST Rechnung, was ihn gegenüber MWST-pflichtigen Firmenkunden auf den ersten Blick günstiger erscheinen lässt, auch wenn diese die Vorsteuer sowieso zurückfordern könnten. Agenturen und grössere Handwerksbetriebe offerieren dagegen praktisch immer netto plus MWST und kalkulieren über einen Mischsatz im Team. In beiden Fällen gilt dieselbe Disziplin: Positionen einzeln aufführen, Aufschlag oder Marge bewusst wählen, Reservezuschlag einplanen und die MWST korrekt und transparent ausweisen.
