Lohnabrechnung erstellen

Erstellen Sie eine korrekte Schweizer Lohnabrechnung mit allen Pflichtangaben nach OR Art. 323b – AHV/IV/EO, ALV, NBU und BVG werden automatisch berechnet. Kostenlos, im Browser, als PDF.

Nettolohn berechnen (Brutto-Netto-Rechner)
Gesetzliche Pflichtangaben

Nach OR Art. 323b ist dem Arbeitnehmer eine schriftliche Lohnabrechnung zu übergeben; Brutto, sämtliche Abzüge und der Nettolohn müssen einzeln ausgewiesen werden – u. a. mit diesen Angaben:

  • Name des Arbeitgebers
  • Name des Arbeitnehmers
  • AHV-NummerDie 13-stellige AHV-Versichertennummer (756.…) wird auf der Abrechnung erwartet.
  • AbrechnungsperiodeDie Abrechnungsperiode ist auf der Lohnabrechnung anzugeben.

Abrechnungsperiode

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

13-stellig im Format 756.xxxx.xxxx.xx.

Nur für quellensteuerpflichtige Personen (z. B. ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung). Buchstabe = Kategorie, Zahl = Kinder.

Bezüge / Verdienst

Abzüge

Die Quellensteuer wird nur bei quellensteuerpflichtigen Personen abgezogen (z. B. ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C oder Grenzgänger). Für in der Schweiz ansässige Personen wird die Einkommenssteuer separat veranlagt und erscheint nicht auf der Lohnabrechnung.

Schweiz
Lohnabrechnung
Zürich
Arbeitnehmer
Abrechnungsperiode
Monatlich
Bezüge / Verdienst
Monatlicher BruttolohnCHF 6'000.00
BruttolohnCHF 6'000.00
Abzüge

Summe AbzügeCHF 0.00
Nettolohn (Auszahlung)CHF 6'000.00
Erstellt mit i24app.com

Lohnabrechnung Schweiz: Vorlage, Abzüge und Erstellung erklärt

Die Lohnabrechnung ist die monatliche schriftliche Aufstellung, die Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung übergeben wird. Sie zeigt, wie sich Ihr Bruttolohn zusammensetzt, welche Sozialversicherungs- und weitere Abzüge davon abgehen und welcher Nettolohn schliesslich auf Ihr Konto überwiesen wird. Wer eine Lohnabrechnung Vorlage Schweiz sucht, will meist genau das: ein korrektes, nachvollziehbares Dokument mit allen Pflichtangaben – ohne teure Software.

Das Schweizer Lohnsystem ist im internationalen Vergleich schlank geregelt. Für in der Schweiz ansässige Personen wird – anders als in Deutschland oder Grossbritannien – keine Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen; die Steuer wird separat veranlagt. Vom Lohn gehen daher in erster Linie die Sozialversicherungsbeiträge ab: AHV/IV/EO, ALV, die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) und die Pensionskasse (BVG). Nur bei quellensteuerpflichtigen Personen kommt zusätzlich die Quellensteuer hinzu.

Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was auf eine Schweizer Lohnabrechnung gehört, wie Sie sie lesen und erstellen, was jeder einzelne Abzug bedeutet und worin sich die monatliche Lohnabrechnung vom jährlichen Lohnausweis unterscheidet.

Was auf einer Lohnabrechnung stehen muss

Die gesetzliche Grundlage ist knapp gehalten. <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de">OR Art. 323b</a> verlangt lediglich, dass dem Arbeitnehmer eine <em>schriftliche Abrechnung</em> übergeben wird. Das Gesetz zählt die einzelnen Positionen also nicht auf – welche Angaben eine Lohnabrechnung im Detail enthält, ergibt sich aus Konvention, Rechtsprechung und Lohnbuchhaltungspraxis. Verlangt werden dort Vollständigkeit und Klarheit: Bruttolohn, sämtliche Zulagen, alle Abzüge einzeln und der Nettolohn müssen ersichtlich sein.

  • Name und Adresse des Arbeitgebers (in der Regel mit AHV-Abrechnungsnummer).
  • Name und Adresse des Arbeitnehmers sowie die 13-stellige AHV-Nummer (Format 756.xxxx.xxxx.xx).
  • Abrechnungsperiode (z. B. «Januar 2026») und Auszahlungsdatum im Format TT.MM.JJJJ.
  • Bruttolohn mit allen Bestandteilen: Grundlohn, allfälliger 13. Monatslohn, Zulagen, Provisionen, Boni und Spesen.
  • Sämtliche Abzüge einzeln ausgewiesen (AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG, ggf. KTG und Quellensteuer), jeweils mit Satz und Betrag.
  • Nettolohn als effektiv ausbezahlter Betrag – siehe die Erklärung von OR Art. 323b auf Fedlex.
  • Nur für quellensteuerpflichtige Personen: die Quellensteuer als eigene Zeile mit dem Tarifcode (z. B. A0).

Lohnabrechnung lesen und erstellen: Schritt für Schritt

Ob Sie Ihre eigene Lohnabrechnung prüfen oder als Arbeitgeber eine erstellen möchten – die Logik ist dieselbe: vom Bruttolohn ausgehen, alle Abzüge nachvollziehen, zum Nettolohn gelangen.

  1. Bruttolohn festlegen: Grundlohn plus allfällige Zulagen, 13. Monatslohn, Provisionen und Boni zusammenzählen.
  2. Beitragspflichtigen Lohn bestimmen: Der AHV-pflichtige Lohn ist Basis für AHV/IV/EO und ALV.
  3. Sozialversicherungsabzüge berechnen: AHV/IV/EO (5,3 % Arbeitnehmeranteil), ALV (1,1 %) und die NBU-Prämie abziehen.
  4. Pensionskasse (BVG) abziehen: Der Arbeitnehmeranteil bezieht sich auf den koordinierten Lohn, nicht auf den vollen Bruttolohn.
  5. Nur bei Quellensteuerpflicht: Quellensteuer nach dem passenden Tarifcode abziehen.
  6. Nettolohn ermitteln: Bruttolohn minus Summe aller Abzüge – dieser Betrag wird ausbezahlt. Rechnen Sie zur Kontrolle mit dem Lohnrechner (Netto) gegen.

AHV/IV/EO und ALV – die staatlichen Sozialversicherungen

Die erste Säule des Schweizer Sozialsystems umfasst AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung). Der Beitrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig geteilt.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert das Erwerbseinkommen bei Stellenverlust ab und wird ebenfalls je zur Hälfte getragen.

  • AHV/IV/EO: Arbeitnehmeranteil 5,3 % des AHV-pflichtigen Lohns (Gesamtsatz 10,6 %, hälftig geteilt).
  • ALV: Arbeitnehmeranteil 1,1 % (Gesamtsatz 2,2 %, hälftig geteilt) bis zur ALV-Höchstgrenze.
  • Die aktuellen Beitragssätze finden Sie bei ahv-iv.ch (Merkblatt zu den Beiträgen AHV/IV/EO/ALV).
  • Der Arbeitgeber trägt seinen gleich hohen Anteil zusätzlich – er reduziert Ihren Nettolohn nicht.

NBU und BVG – Unfallversicherung und Pensionskasse

Die Unfallversicherung nach UVG unterscheidet zwischen Berufsunfall (BU) und Nichtberufsunfall (NBU). Die BU-Prämie zahlt der Arbeitgeber und sie erscheint nicht als Abzug. Die NBU-Prämie hingegen wird dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen, sofern er mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet.

Die berufliche Vorsorge (BVG, zweite Säule) ergänzt die AHV-Rente. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter und wird auf dem koordinierten Lohn berechnet – also nicht als einfacher Prozentsatz des vollen Bruttolohns. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte.

  • NBU (Nichtberufsunfall): vom Arbeitnehmer getragene Prämie, versichert Freizeitunfälle; Satz je nach Versicherer.
  • BU (Berufsunfall): vom Arbeitgeber getragen, kein Lohnabzug.
  • BVG (Pensionskasse): altersabhängiger Arbeitnehmeranteil auf dem koordinierten Lohn, Arbeitgeber zahlt mindestens 50 %.
  • Grundlagen und Beitragsübersichten publiziert das seco.admin.ch.

Quellensteuer und Tarifcode für ausländische Arbeitnehmende

Für die meisten in der Schweiz ansässigen Personen wird keine Einkommenssteuer vom Lohn abgezogen – die Steuer wird separat veranlagt und erscheint gar nicht auf der Lohnabrechnung. Eine wichtige Ausnahme bildet die Quellensteuer.

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C sowie bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Der Betrag hängt vom Tarifcode ab: Der Buchstabe bezeichnet die Kategorie (z. B. A für Alleinstehende, B für verheiratete Alleinverdiener, C für Doppelverdiener), die Ziffer die Anzahl Kinder – etwa A0 oder B2. Genau diese Zeile lassen generische Vorlagen meist leer.

  • Betroffen: ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung, Grenzgänger, gewisse Wochenaufenthalter.
  • Die Quellensteuer wird als eigene Zeile mit dem Tarifcode ausgewiesen (Buchstabe = Kategorie, Zahl = Kinder).
  • Für ansässige Personen mit C-Bewilligung oder Schweizer Pass gibt es keinen Steuerabzug auf der Lohnabrechnung.

CHF-Formatierung: Apostroph als Tausendertrennzeichen

Schweizer Beträge folgen einer eigenen Schreibweise, die man bei ausländischen Tools fast nie korrekt umgesetzt findet. Das Tausendertrennzeichen ist der Apostroph, das Dezimaltrennzeichen der Punkt.

  • Beispiel: fünftausend Franken schreibt man als CHF 5’000.00 (nicht 5.000,00 oder 5,000.00).
  • Beträge werden auf zwei Nachkommastellen (Rappen) angegeben, häufig auf .05 gerundet.
  • Datumsangaben im Format TT.MM.JJJJ, z. B. 30.06.2026.
  • Die Währung wird als CHF oder «Fr.» ausgewiesen.

Lohnabrechnung oder Lohnausweis? Der Unterschied

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber zwei verschiedene Dokumente. Die <strong>Lohnabrechnung</strong> ist die monatliche Abrechnung, die Sie mit jeder Lohnzahlung erhalten. Der <strong>Lohnausweis</strong> (Formular 11) ist die einmal jährlich ausgestellte Bescheinigung des gesamten Jahreslohns – sie dient der Steuererklärung und wird den Steuerbehörden eingereicht.

Kurz gesagt: Die Lohnabrechnung begleitet jede Auszahlung im Monatsrhythmus, der Lohnausweis fasst das ganze Kalenderjahr für die Steuern zusammen. Dieser Generator erstellt die monatliche Lohnabrechnung, nicht den jährlichen Lohnausweis.

Legitime Nutzung

Dieser Generator hilft Arbeitgebern, Kleinstunternehmen und Privathaushalten mit Hausangestellten, eine korrekte, gesetzeskonforme Lohnabrechnung nach OR Art. 323b zu erstellen, sowie Arbeitnehmenden, ihre eigene Abrechnung nachzuvollziehen. Er ist nicht dazu gedacht, gefälschte Lohnnachweise zu erzeugen – etwa zur Täuschung von Banken, Vermietern oder Behörden. Das Erstellen falscher Lohndokumente kann strafbar sein. Verwenden Sie den Generator ausschliesslich für echte, überprüfbare Lohnverhältnisse.

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Häufige Fragen