Arbeitszeitrechner Schweiz
Arbeitsstunden, Überstunden und Bruttolohn berechnen — kostenlos, nach dem Arbeitsgesetz (ArG).
| Tag | Beginn | Ende | Pause (Min) (min) | Gesamt | Normal / Überstunden |
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| Mo | 09:00(9.00h) | 09:00 | |||
| Di | 09:00(9.00h) | 09:00 | |||
| Mi | 09:00(9.00h) | 09:00 | |||
| Do | 09:00(9.00h) | 09:00 | |||
| Fr | 09:00(9.00h) | 09:00 | |||
| Sa | — | 00:00 | |||
| So | — | 00:00 |
Gesamt
45:00
45.00h
Regelarbeitszeit
45:00
Überstunden
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Arbeitszeitrechner Schweiz: Überstunden, Nachtarbeit und das Arbeitsgesetz (ArG)
In der Schweiz regelt das Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11) die Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen für Arbeitnehmer in Industrie, Handel und Gewerbe. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Büro- und Verkaufspersonal sowie technische und andere Angestellte, und 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer. Überstunden sind gemäss Obligationenrecht (OR) und ArG entweder durch Freizeit auszugleichen oder mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % zu entschädigen.
Dieser kostenlose Arbeitszeitrechner für die Schweiz erfasst tägliche Arbeitszeiten, zieht Pausen ab und berechnet Überstunden nach der eingestellten Wochenstundenzahl. Geben Sie Ihren Stundenlohn ein, um eine Schätzung Ihres Bruttolohns einschliesslich Überstundenzuschlag zu erhalten.
Arbeitszeitrechner Schweiz
- 1
Zeitraum wählen
Wählen Sie Tag, Woche, 2 Wochen oder Monat. Für Überstundenberechnung empfiehlt sich die Wochenansicht.
- 2
Arbeitszeiten eingeben
Tragen Sie für jeden Arbeitstag Beginn und Ende ein (z. B. 08:00 und 17:15). Nachtschichten über Mitternacht werden korrekt berechnet.
- 3
Pause abziehen
Geben Sie die Dauer der nicht als Arbeitszeit geltenden Pause in Minuten ein (z. B. 30 Min. Mittagspause). Nicht abzuziehen sind Pausen, während derer Sie den Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
- 4
Ergebnis prüfen
Der Rechner zeigt reguläre Stunden (bis zur eingestellten Wochenstundenzahl) und Überstunden. Vergleichen Sie mit der Zeiterfassung Ihres Arbeitgebers.
- 5
Stundenlohn eingeben
Tragen Sie Ihren Bruttostundenlohn ein, um eine Schätzung des Bruttolohns inkl. 25 %-Überstundenzuschlag zu erhalten.
Überstunden und Lohnzuschlag
Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen Überstunden (OR, Art. 321c) und Überzeit (ArG, Art. 12–13). Überstunden entstehen, wenn die vereinbarte Normalarbeitszeit überschritten wird. Überzeit entsteht, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45 oder 50 Stunden/Woche) überschritten wird. Für Überstunden sieht das OR vor, dass sie entweder durch Freizeit ausgeglichen werden oder — falls keine andere Abrede besteht — mit einem Zuschlag von mindestens 25 % entschädigt werden. Überzeit muss innerhalb von 14 Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden; ist das nicht möglich, ist ein Lohnzuschlag von 25 % zu entrichten.
Nacht- und Sonntagsarbeit
Nachtarbeit (23:00–06:00) und Sonntagsarbeit sind nach dem ArG grundsätzlich verboten und bedürfen einer Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Bewilligte Nacht- und Sonntagsarbeiter haben Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 25 % oder auf eine gleichwertige Kompensation in Freizeit. Dauernacht- und Dauersonntagsarbeitende haben zusätzlich Anspruch auf periodische Gesundheitsuntersuchungen.
Pausen und Ruhezeiten
Das ArG (Art. 15) schreibt folgende Mindestpausen vor: 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden; 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden; 1 Stunde bei mehr als 9 Stunden. Pausen zählen nur als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht verlassen darf. Die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss mindestens 11 Stunden betragen; die wöchentliche Ruhezeit besteht aus dem Sonntag sowie der Ruhezeit davor und danach.
Arbeitszeitrechner Schweiz — Häufige Fragen
- Wie hoch ist die gesetzliche Überstundenentschädigung in der Schweiz?
- Das Obligationenrecht (OR Art. 321c) sieht vor, dass Überstunden entweder durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden oder — wenn keine andere Abrede besteht und der Arbeitnehmer es verlangt — mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % entschädigt werden. Für Überzeit nach dem ArG (Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit) gilt obligatorisch ein Zuschlag von 25 %. Viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen höhere Zuschläge vor.
- Was sind die Höchstarbeitszeiten in der Schweiz?
- Das Arbeitsgesetz (ArG Art. 9) legt folgende wöchentliche Höchstarbeitszeiten fest: 45 Stunden für Bürobetriebe, Detailhandelsbetriebe sowie technische und andere Angestellte; 50 Stunden für alle übrigen Betriebe (z. B. Industrie). Im Jahresverlauf sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 4 Stunden zusätzliche Überzeit pro Woche möglich, wenn innerhalb von 14 Wochen ein Ausgleich stattfindet. Die Überschreitung der Höchstarbeitszeiten ist bewilligungspflichtig.
- Ist Nachtarbeit in der Schweiz erlaubt?
- Nachtarbeit (23:00–06:00) ist nach dem ArG grundsätzlich verboten. Eine dauernde oder regelmässige Nachtarbeit bedarf einer Bewilligung des SECO; eine vorübergehende Nachtarbeit (maximal 3 Monate) kann kantonalen Behörden bewilligt werden. Bewilligte Nachtarbeiter haben Anspruch auf einen Lohnzuschlag von mindestens 25 % oder auf eine gleichwertige Kompensation (z. B. 10 % mehr Freizeit). Betriebe mit dauerhafter Nachtarbeit müssen Gesundheitsuntersuchungen anbieten.
- Welche Pausen sind in der Schweiz vorgeschrieben?
- Das ArG schreibt folgende Mindestpausen vor: 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden; 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden; 1 Stunde bei mehr als 9 Stunden. Diese Pausen gelten als Arbeitszeit und sind somit zu entlöhnen, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht verlassen darf (z. B. Bereitschaftsdienst). Andernfalls sind sie nicht entlöhnt und zählen nicht zur Arbeitszeit.
- Wie viele Stunden hat ein Monat bei einer Vollzeitstelle in der Schweiz?
- Bei einer 45-Stunden-Woche sind es durchschnittlich rund 195 Stunden pro Monat (45 × 52 ÷ 12); bei 40 Stunden rund 173 Stunden. Für einen konkreten Monat multiplizieren Sie die Anzahl Arbeitstage (Mo–Fr, ohne Feiertage) mit der täglichen Sollarbeitszeit. In der Schweiz variieren die Feiertage je nach Kanton erheblich — im Januar 2026 gibt es in Zürich zum Beispiel 22 Arbeitstage. Nutzen Sie die Monatsansicht dieses Rechners, um alle Schichten einzutragen und das Monatstotal automatisch zu summieren.
Quelle: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG, SR 822.11); Obligationenrecht (OR, SR 220, Art. 321c); SECO (seco.admin.ch). Informationen sind allgemeiner Natur — für individuelle Beratung wenden Sie sich an das kantonale Arbeitsamt oder einen Fachanwalt.
