Hypothekenrechner Schweiz

Berechnen Sie Ihre monatliche Belastung, Gesamtzinsen und vollständigen Tilgungsplan.

CHF10'000CHF3'500'000
0.10%15.00%
5 Jahre25 Jahre

Monatliche Belastung

CHF4'505

pro Monat

Gesamtzinsen

CHF110'821

Gesamtbetrag

CHF810'821

Amortisation 86%Zinsen 14%
CHF700'000CHF110'821
AmortisationZinsenResthypothek
151015CHF0CHF175kCHF350kCHF525kCHF700k
JahrBelastungAmortisationZinsenBezahlte Zinsen totalResthypothek
Jahr 1CHF54'055CHF40'424CHF13'631CHF13'631CHF659'576
Jahr 2CHF54'055CHF41'240CHF12'815CHF26'446CHF618'336
Jahr 3CHF54'055CHF42'072CHF11'982CHF38'428CHF576'264
Jahr 4CHF54'055CHF42'921CHF11'133CHF49'561CHF533'342
Jahr 5CHF54'055CHF43'788CHF10'267CHF59'828CHF489'555
Jahr 6CHF54'055CHF44'672CHF9'383CHF69'211CHF444'883
Jahr 7CHF54'055CHF45'573CHF8'481CHF77'693CHF399'310
Jahr 8CHF54'055CHF46'493CHF7'562CHF85'254CHF352'816
Jahr 9CHF54'055CHF47'432CHF6'623CHF91'877CHF305'385
Jahr 10CHF54'055CHF48'389CHF5'666CHF97'543CHF256'996
Jahr 11CHF54'055CHF49'366CHF4'689CHF102'232CHF207'630
Jahr 12CHF54'055CHF50'362CHF3'693CHF105'925CHF157'268
Jahr 13CHF54'055CHF51'379CHF2'676CHF108'601CHF105'889
Jahr 14CHF54'055CHF52'416CHF1'639CHF110'240CHF53'474
Jahr 15CHF54'055CHF53'474CHF581CHF110'821CHF0

Nur zur Orientierung. Keine Finanzberatung. Wenden Sie sich an einen zugelassenen Hypothekenvermittler.

Dieser kostenlose Hypothekenrechner für die Schweiz berechnet Ihre monatliche Belastung, den Tragbarkeits-Check nach Schweizer Bankenstandard, die kantonale Handänderungssteuer und einen vollständigen Amortisationsplan — ohne Registrierung.

Das Schweizer Hypothekarsystem unterscheidet sich grundlegend vom europäischen Ausland: Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Vollamortisation, und die meisten Eigentümer tilgen nur bis auf 65 % des Belehnungswertes (indirekte Amortisation via Säule 3a). Das verbleibende Hypothekarvolumen wird auf unbestimmte Zeit «revolviert».

Wie Schweizer Hypotheken funktionieren

Eine Schweizer Hypothek besteht typischerweise aus zwei Tranchen:
  • 1. Hypothek: bis 65 % des Belehnungswertes — keine Amortisationspflicht
  • 2. Hypothek: 65–80 % des Belehnungswertes — muss innerhalb von 15 Jahren (spätestens bis Pensionierung) auf 65 % amortisiert werden
Rechenbeispiel. Liegenschaft CHF 900.000, Eigenkapital 20 % (CHF 180.000), Hypothek CHF 720.000 (80 % LTV). Davon 1. Hypothek CHF 585.000 (65 %) — keine Pflichtamortisation; 2. Hypothek CHF 135.000 — innerhalb von 15 Jahren auf null zurückzuzahlen. Bei direkter Amortisation à CHF 750/Monat über 15 Jahre ist die 2. Hypothek getilgt.

Tragbarkeitsrechnung (5 %-Stresstest)

Schweizer Banken prüfen die Tragbarkeit nicht am aktuellen Marktzins, sondern an einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 %. Zusätzlich werden 1 % des Liegenschaftswertes für Unterhalts- und Nebenkosten sowie die Amortisation der 2. Hypothek eingerechnet. Die Gesamtbelastung darf in der Regel 33 % des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Für eine Liegenschaft von CHF 900.000 mit CHF 720.000 Hypothek ergibt der Stresstest:
  • Zinsen 5 %: CHF 36.000/Jahr
  • Unterhalt 1 %: CHF 9.000/Jahr
  • Amortisation: CHF 9.000/Jahr
  • Jahresbelastung: CHF 54.000
  • Benötigtes Bruttoeinkommen: ≥ CHF 163.000/Jahr
Quelle: FINMA – Hypothekarregulierung

Indirekte Amortisation via Säule 3a

Statt die Hypothek direkt zu tilgen, zahlen viele Schweizer Eigenheimbesitzer in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ein. Diese Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar (maximal CHF 7.056/Jahr für Arbeitnehmer, Stand 2024). Das angesparte Kapital wird am Ende der Laufzeit zur Amortisation der Hypothek verwendet. Der Steuervorteil der Säule 3a kann je nach Kanton und Einkommensstufe einem Zinsvorteil von 0,5–1,0 % auf die Hypothek entsprechen — was die indirekte Amortisation gegenüber der direkten Tilgung oft attraktiver macht. Beachten: In dieser Rechner-Simulation wird die direkte monatliche Amortisation dargestellt. Die steuerlichen Effekte der indirekten Amortisation sind separat zu kalkulieren.

Handänderungssteuer nach Kanton

Die Handänderungssteuer (oder Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf) fällt beim Eigentümerwechsel an und variiert stark nach Kanton:
  • Kein Steuer: Zürich, Zug, Schaffhausen, Schwyz, Uri (Grundbuchgebühren stattdessen)
  • 0,3–1,0 %: Luzern (1,5 %), Nidwalden, Obwalden
  • 1,5–2,5 %: Bern (1,8 %), Basel-Stadt, Aargau
  • 3,0 % und mehr: Fribourg (3,3 %), Wallis (3,0 %), Jura (3,3 %)
Quelle: ESTV – Handänderungssteuer

SARON- vs. Festhypothek

SARON-Hypothek (ehemals Libor-Hypothek): Der Zinssatz basiert auf dem Swiss Average Rate Overnight (SARON) plus Marge der Bank. Die Zinsanpassung erfolgt quartalsweise. Günstiger in Tiefzinsphasen, aber mit Zinsrisiko bei steigenden Märkten. Laufzeit typisch 1–5 Jahre mit Verlängerungsoption. Festhypothek: Fixer Zinssatz für 2–15 Jahre. Höhere Planungssicherheit, aber bei vorzeitiger Auflösung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Empfehlenswert wenn Zinsen steigen oder die Tragbarkeit knapp ist. In diesem Rechner können Sie beide Szenarien mit dem Szenarien vergleichen-Tab nebeneinander modellieren.

FAQ

Wie viel Eigenkapital brauche ich in der Schweiz?
Mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital — davon müssen mindestens 10 % aus «hartem» Eigenkapital stammen (Ersparnisse, Wertschriften, Schenkungen, Erbvorbezüge). Die übrigen 10 % können aus der Pensionskasse (Vorbezug oder Verpfändung 2. Säule) oder der Säule 3a kommen. Eine Verwendung von Pensionskassengeldern reduziert Ihre zukünftige Rente und sollte sorgfältig abgewogen werden.
Was kostet eine Hypothek in der Schweiz aktuell?
SARON-basierte Hypotheken lagen im Juni 2026 je nach Bank bei 1,8–2,3 % (SARON + Marge). Festhypotheken auf 10 Jahre bei 2,4–2,9 %. Die SNB senkte den Leitzins mehrfach seit 2024. Aktuelle Indikativzinsen publiziert die Schweizerische Nationalbank.
Kann ich Pensionskassengelder für den Hauskauf nutzen?
Ja, via Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule (berufliche Vorsorge / BVG). Der Vorbezug reduziert das Alterskapital dauerhaft und ist bis zum Alter 50 in voller Höhe möglich, danach begrenzt. Er ist steuerpflichtig (Sondersteuer zum Rentensatz). Eine Verpfändung vermindert das Guthaben nicht, begrenzt aber die Beleihbarkeit. Ab Alter 50 empfehlen viele Experten die Verpfändung der direkten Entnahme vorzuziehen.
Ist Hypothekarzins in der Schweiz steuerlich abzugsfähig?
Ja. In der Schweiz ist der Hypothekarzins als Schuldzins vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig (Bundes- und Kantonssteuern). Gleichzeitig wird der Eigenmietwert (der fiktive Mietertrag) dem Einkommen hinzugerechnet. Diese Eigenmietwertbesteuerung steht seit Jahren politisch zur Diskussion; eine Abschaffung (geplant mit Wegfall der Zinsabzüge) wurde noch nicht beschlossen.
Was passiert am Ende der Festhypothek-Laufzeit?
Gegen Ende der Laufzeit (typisch 3–6 Monate vorher) sendet Ihnen die Bank ein Verlängerungsangebot. Sie können die Hypothek zu den dann geltenden Konditionen verlängern oder zu einer anderen Bank wechseln (Refinanzierung). Ein Bankwechsel erfordert keine neue Notariatsgebühr, aber möglicherweise eine neue Schätzung. Vergleichen Sie mehrere Angebote, da die Bandbreite erheblich sein kann.

Sources