Saldosteuersatz Rechner

Berechnen Sie die geschuldete MWST nach der Saldosteuersatzmethode und vergleichen Sie sie direkt mit der effektiven Abrechnung. Mit Branchen-Saldosätzen der ESTV.

Aktualisiert für 2026 · Offizielle Quelle: ESTV — Saldosteuersätze (MWST-Info 12)

CHF
CHF

Vorsteuer, die bei der effektiven Methode abziehbar wäre.

Geschuldete MWST

CHF 3'351.10

Effektive Belastung: 6.7%
JahresumsatzCHF 50'000.00
Angewendeter Saldosteuersatz(6.2%)CHF 3'351.10

Saldosteuersatz vs. effektive Methode

Saldosteuersatzmethode

CHF 3'351.10

Effektive Methode

CHF 4'050.00

Sie sparen CHF 698.90 mit der Saldosteuersatzmethode

Ab dieser Vorsteuer lohnt sich die effektive Methode: CHF 698.90

Zugelassen

  • Die Methode muss mindestens 3 Jahre beibehalten werden.

Steuerrechner

Was ist die Saldosteuersatzmethode?

Die Saldosteuersatzmethode (SSS) ist eine vereinfachte Art, mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) über die Mehrwertsteuer abzurechnen. Der Kniff liegt in der Differenz zwischen zwei Sätzen: Ihren Kundinnen und Kunden stellen Sie ganz normal die gesetzliche MWST in Rechnung – aktuell 8.1 % zum Normalsatz (2.6 % reduziert, 3.8 % Sondersatz Beherbergung). Der ESTV liefern Sie aber nur einen deutlich tieferen, branchenspezifischen Saldosteuersatz ab, multipliziert mit Ihrem Bruttoumsatz inklusive MWST.

Die Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer und der abgelieferten Steuer dürfen Sie behalten. Dieser pauschale «Behaltebetrag» soll die Vorsteuer abgelten, die Sie auf Ihren Einkäufen und Investitionen bezahlt haben. Der Preis dafür: Sie machen keinen Vorsteuerabzug mehr geltend. Die Vorsteuer ist im tiefen Saldosatz bereits eingerechnet.

Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist das ein echter Gewinn an Zeit. Sie müssen nicht mehr jede Eingangsrechnung auf ihren Vorsteueranteil prüfen, und die Abrechnung reduziert sich auf eine einzige Multiplikation. Genau diese Rechnung nimmt Ihnen der Rechner oben ab – inklusive direktem Vergleich mit der effektiven Methode.

So wird der Saldosteuersatz berechnet – Schritt für Schritt

Die Berechnung ist bewusst einfach gehalten. Sie nehmen Ihren gesamten steuerbaren Umsatz inklusive MWST und multiplizieren ihn mit dem für Ihre Branche bewilligten Saldosteuersatz. Ein Beispiel für ein Treuhandbüro:

Jahresumsatz inkl. 8.1 % MWSTCHF 200'000
Bewilligter Saldosteuersatz (Treuhand)6.2 %
Geschuldete MWST an die ESTVCHF 12'400

Zur Kontrolle: Ihren Kunden haben Sie in diesen CHF 200'000 rund CHF 14'987 als Umsatzsteuer belastet (8.1 % auf dem Nettoumsatz von CHF 185'013). Abgeliefert werden aber nur CHF 12'400. Die Differenz von rund CHF 2'587 verbleibt bei Ihnen und gilt Ihre Vorsteuer pauschal ab.

Wichtig ist, dass die Rechnung immer auf dem Bruttoumsatz beruht – also dem Betrag inklusive der 8.1 % MWST, die Sie fakturiert haben. Der Saldosatz wird nie auf den Nettoumsatz angewendet. Der Rechner oben übernimmt diese Umrechnung automatisch, egal ob Sie den Umsatz exkl. oder inkl. MWST eingeben.

Saldosteuersätze nach Branche und Zulassungsvoraussetzungen

Jede Branche hat ihren eigenen Saldosteuersatz, der den branchenüblichen Vorsteueranteil widerspiegelt. Dienstleister mit wenig Materialaufwand haben höhere Sätze, Handels- und Produktionsbetriebe mit hohem Wareneinsatz deutlich tiefere. Eine Auswahl:

  • 6.2 % – Treuhand, IT-Dienstleistungen, Architektur- und Ingenieurbüros, steuerpflichtige ärztliche/therapeutische Leistungen
  • 5.3 % – Coiffeur und Kosmetik, Restaurant und Gastronomie, Reinigung, Werbung und Grafik
  • 4.5 % – Baugewerbe ohne Material (reine Arbeit)
  • 3.7 % – Transport und Logistik
  • 3.0 % – Garage/Autoreparatur, Baugewerbe mit Material, Handwerk (z. B. Schreinerei)
  • 2.1 % – Detailhandel Non-Food
  • 0.6 % – Detailhandel Lebensmittel, Kiosk

Damit Sie die Methode nutzen dürfen, müssen Sie zwei Grenzen gleichzeitig einhalten: einen steuerbaren Jahresumsatz von höchstens CHF 5'024'000 und eine daraus resultierende Steuerschuld (zum Saldosatz) von höchstens CHF 108'000 pro Jahr. Wird eine der beiden Grenzen überschritten, müssen Sie zur effektiven Methode wechseln.

Der Rechner enthält die gängigen Branchensätze zur Orientierung. Ihr verbindlicher Saldosteuersatz wird Ihnen jedoch von der ESTV individuell zugeteilt und kann je nach genauer Tätigkeit abweichen. Prüfen Sie den exakten Satz stets bei der ESTV – siehe MWST-Info 12 «Saldosteuersätze».

Wichtige Regeln und Pflichten

Wer sich für die Saldosteuersatzmethode entscheidet, geht ein paar Verpflichtungen ein, die man kennen sollte:

  • Mindestdauer 3 Jahre: Haben Sie die Methode gewählt, müssen Sie mindestens drei Jahre dabei bleiben, bevor Sie zur effektiven Methode zurückkehren dürfen. Umgekehrt beträgt die Sperrfrist bei der effektiven Methode ein Jahr.
  • Rechnung immer mit gesetzlichem Satz: Auf Ihren Ausgangsrechnungen weisen Sie stets den gesetzlichen MWST-Satz aus – 8.1 % (Normalsatz), 2.6 % (reduziert) oder 3.8 % (Beherbergung). Der Saldosteuersatz erscheint nie auf der Kundenrechnung; er ist ausschliesslich eine interne Grösse für Ihre Abrechnung mit der ESTV.
  • Halbjährliche Abrechnung: Anders als bei der effektiven Methode (in der Regel quartalsweise) rechnen Sie mit der Saldosteuersatzmethode nur halbjährlich ab. Das bedeutet zwei Abrechnungen pro Jahr statt vier – ein weiterer administrativer Vorteil.
  • Zwei Saldosätze bei gemischten Tätigkeiten: Übt Ihr Betrieb mehrere verschiedene Tätigkeiten aus, können mehrere Sätze zur Anwendung kommen (siehe nächster Abschnitt).

Neuerung ab 1. Januar 2025

Mit der MWST-Teilrevision hat sich die Handhabung mehrerer Saldosteuersätze grundlegend geändert. Bis Ende 2024 durften Betriebe höchstens zwei Saldosätze anwenden, und dies nur unter engen Voraussetzungen. Diese Limite ist seit dem 1. Januar 2025 aufgehoben.

Neu gilt: Für jede Tätigkeit, die mehr als 10 % des Gesamtumsatzes ausmacht, wird der jeweils passende Saldosteuersatz angewendet – ohne betragliche Obergrenze für die Anzahl Sätze. Ein Betrieb, der beispielsweise sowohl Beratung (6.2 %) als auch Detailhandel (2.1 %) und ein kleines Bistro (5.3 %) betreibt, kann heute für jeden dieser Umsatzteile den korrekten Satz nutzen.

Das führt zu einer präziseren und in vielen Fällen günstigeren Abrechnung für Mischbetriebe, verlangt aber eine saubere Aufteilung des Umsatzes nach Tätigkeiten. Bei mehreren Tätigkeiten lohnt es sich, die Umsatzanteile laufend zu dokumentieren.

Wann lohnt sich der Saldosteuersatz?

Die Faustregel lautet: Je weniger Vorsteuer Sie haben, desto eher lohnt sich die Saldosteuersatzmethode. Klassische Profiteure sind Dienstleister – Treuhänder, Berater, IT-Fachleute, Coiffeure – deren grösster Kostenblock die eigene Arbeitszeit ist und die kaum vorsteuerbelastete Einkäufe tätigen. Bei ihnen ist der pauschale Behaltebetrag oft höher als die tatsächlich angefallene Vorsteuer.

Umgekehrt fahren Betriebe mit hohen Investitionen oder hohem Wareneinsatz mit der effektiven Methode besser. Wer eine teure Maschine kauft, eine Praxis einrichtet oder viel vorsteuerbelastetes Material einkauft, kann bei der effektiven Methode die gesamte Vorsteuer abziehen – bei der Saldosteuersatzmethode geht dieser Abzug verloren.

Es gibt einen Break-even-Punkt: jenen Vorsteuerbetrag, bei dem beide Methoden gleich viel kosten. Liegt Ihre tatsächliche Vorsteuer darunter, gewinnen Sie mit dem Saldosatz; liegt sie darüber, ist die effektive Methode günstiger. Geben Sie im Rechner oben Ihre erwartete Vorsteuer ein – der Vergleich zeigt Ihnen sofort, welche Methode für Sie günstiger ist und wo Ihr persönlicher Break-even liegt.

Häufige Fragen