Arbeitszeitrechner Liechtenstein

Arbeitszeit, Überstunden und Lohn nach Liechtensteinischem Arbeitsgesetz berechnen — kostenlos.

TagBeginnEndePause (min)GesamtNormal / Überstunden
Mo08:00(8.00h)08:00
Di08:00(8.00h)08:00
Mi08:00(8.00h)08:00
Do08:00(8.00h)08:00
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Überstunden

CHF

Arbeitszeit und Überstunden in Liechtenstein richtig berechnen

Liechtenstein orientiert sich arbeitsrechtlich stark an der Schweiz, hat aber ein eigenständiges Arbeitsgesetz (ArbG FL). Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Arbeitnehmer in Industrie, Büro und technischen Berufen sowie 50 Stunden in anderen Betrieben. Die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit liegt in der Praxis typischerweise bei 40 bis 42 Stunden pro Woche.

Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und ist damit an die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) gebunden — das bedeutet ein hartes Limit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche über vier Monate. Für Überstunden unterhalb des gesetzlichen Maximums schreibt das ArbG FL keinen zwingenden Zuschlag vor; für Überzeit (über 45 bzw. 50 Stunden) ist ein Zuschlag von 25 % oder Freizeitausgleich gesetzlich vorgeschrieben.

Arbeitszeitrechner Liechtenstein

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    Normalarbeitszeit aus dem Vertrag ermitteln

    Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder den anwendbaren GAV. Die Normalarbeitszeit beträgt in Liechtenstein typischerweise 40–42 Stunden/Woche. Stunden darüber sind Überstunden; Stunden über 45 (bzw. 50) sind Überzeit mit gesetzlichem 25 %-Zuschlag.

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    Wochenbeginn auf Montag setzen

    Öffnen Sie die Einstellungen und wählen Sie Montag. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit wird pro Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) berechnet.

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    Arbeitszeiten eintragen

    Geben Sie Arbeitsbeginn und -ende im Format HH:MM ein. Nachtschichten, die über Mitternacht gehen, werden automatisch korrekt dem jeweiligen Kalendertag zugeordnet.

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    Gesetzliche Pausen eintragen

    Geben Sie die unbezahlten Pausenminuten ein (15, 30 oder 60 Minuten je nach Schichtlänge). Bezahlte Kurzpausen brauchen nicht abgezogen zu werden.

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    Überzeit ab 45-Stunden-Grenze kontrollieren

    Beachten Sie besonders Wochen, in denen das Total 45 Stunden überschreitet — hier greift der zwingende 25 %-Zuschlag. Die Totalspalte zeigt Normal- und Überstunden getrennt.

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    Stundenlohn eingeben

    Tragen Sie Ihren Brutto-Stundenlohn in CHF ein. Der Rechner berechnet Überstunden zum normalen Lohn. Addieren Sie den 25 %-Zuschlag für Überzeitstunden manuell oder passen Sie den eingegebenen Stundenlohn entsprechend an.

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    Aufzeichnung exportieren

    Exportieren Sie die Aufzeichnung als PDF und bewahren Sie sie fünf Jahre auf. Als Grenzgänger empfiehlt sich besonders sorgfältige Dokumentation, da Ansprüche vor liechtensteinischen Gerichten durchgesetzt werden müssen.

Rechtlicher Rahmen: ArbG FL und EWR-Bindung

Als EWR-Mitglied — aber kein EU-Mitglied — setzt Liechtenstein die EU-Arbeitszeitrichtlinie direkt um. Die Kernvorschriften entsprechen weitgehend dem Schweizer ArG, mit dem wichtigen Unterschied, dass in Liechtenstein das EU-Recht als übergeordneter Rahmen gilt. Besonders relevant: der Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub und die maximale Durchschnittsarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche.

Gesamtarbeitsverträge (GAV) spielen in Liechtenstein eine wichtige Rolle und können die Bedingungen für Normalarbeitszeit, Überstundenzuschläge und Nachtarbeit abweichend regeln. Prüfen Sie, ob Ihr Beruf unter einen GAV fällt.

Überstunden und Überzeit: Vergütungspflichten

  • Überstunden (über der Normalarbeitszeit, bis zum gesetzlichen Maximum): Vergütung nach Arbeitsvertrag oder GAV — kein zwingender gesetzlicher Zuschlag.
  • Überzeit (über 45 bzw. 50 Stunden/Woche): zwingend mindestens 25 % Lohnzuschlag oder gleichwertiger Freizeitausgleich.
  • Jährliche Überzeitgrenze: 170 Stunden pro Arbeitnehmer (analog Schweiz).
  • Sonntagsarbeit: grundsätzlich verboten; mit behördlicher Bewilligung möglich, dann Lohnzuschlag von 50 % oder Freizeitausgleich.
  • Nachtarbeit (23:00–06:00 Uhr): ebenfalls bewilligungspflichtig; bei regelmässiger Nachtarbeit mindestens 10 % Lohnzuschlag oder Freizeitausgleich.

Ruhezeiten und Pausen

  • Tägliche Mindestruhezeit: 11 zusammenhängende Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Wöchentliche Ruhezeit: mindestens 35 zusammenhängende Stunden (einschliesslich Sonntag).
  • Pause bei mehr als 5,5 Stunden Arbeitszeit: mindestens 15 Minuten.
  • Pause bei mehr als 7 Stunden: mindestens 30 Minuten.
  • Pause bei mehr als 9 Stunden: mindestens 60 Minuten.
  • Pausen gelten nur als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nicht verlassen darf.

Besonderheiten des liechtensteinischen Arbeitsmarkts

Liechtenstein hat mit rund 40 000 Grenzgängern einen aussergewöhnlich hohen Anteil an Pendlern aus der Schweiz, Österreich und Deutschland. Diese Arbeitnehmer unterliegen dem liechtensteinischen Arbeitsrecht, auch wenn sie im Ausland wohnen. Sozialversicherungsbeiträge werden in Liechtenstein abgeführt; für die Besteuerung gilt in der Regel das Wohnsitzland.

Für Grenzgänger ist es besonders wichtig, Überstunden und Überzeit sorgfältig zu dokumentieren, da Ansprüche vor dem liechtensteinischen Fürstlichen Landgericht geltend gemacht werden müssen.

Arbeitszeiterfassung

Liechtensteinische Arbeitgeber sind verpflichtet, die täglichen Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden und dem Amt für Volkswirtschaft auf Verlangen vorgelegt werden. Arbeitnehmer haben das Recht auf Einsicht in ihre eigenen Aufzeichnungen.

Häufige Fragen — Arbeitszeitrechner Liechtenstein

Gilt Schweizer oder EU-Recht für meine Arbeitszeit in Liechtenstein?
Liechtenstein ist EWR-Mitglied, aber kein EU- und kein Schweizer-Mitglied. Das eigenständige Arbeitsgesetz (ArbG FL) gilt, das stark am Schweizer ArG angelehnt ist und gleichzeitig die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) umsetzt. In der Praxis bedeutet das: 45-Stunden-Wochenmaximum (wie Schweiz) plus EU-Schutzstandards wie vier Wochen Jahresurlaub.
Ab wann muss Überzeit mit 25 % vergütet werden?
Der zwingende Überzeitszuschlag von 25 % greift ab der 46. Wochenstunde (für Arbeitnehmer in Industrie und Büro) bzw. ab der 51. Wochenstunde (in anderen Betrieben). Stunden zwischen der vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit und diesem Limit sind Überstunden, deren Vergütung der Arbeitsvertrag regelt.
Ich bin Grenzgänger aus der Schweiz — welches Recht gilt für mich?
Für Ihr Arbeitsverhältnis gilt das liechtensteinische Arbeitsrecht, unabhängig von Ihrem Wohnort. Sozialversicherungsbeiträge werden in Liechtenstein abgeführt. Für die Einkommenssteuer gilt in der Regel Ihr Wohnsitzland (Schweiz, Österreich oder Deutschland), wobei bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen die genaue Zuweisung regeln.
Wie ist Nachtarbeit in Liechtenstein geregelt?
Nachtarbeit (23:00–06:00 Uhr) ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Bei regelmässiger Nachtarbeit steht Arbeitnehmern ein Zuschlag von mindestens 10 % oder ein gleichwertiger Freizeitausgleich zu. Das Amt für Volkswirtschaft stellt Nachtarbeitsbewilligungen aus.
Welche Feiertage gibt es in Liechtenstein?
Liechtenstein hat 15 gesetzliche Feiertage — mehr als die meisten europäischen Länder. Dazu gehören neben den üblichen christlichen Feiertagen auch Mariä Lichtmess (2. Februar), St. Josef (19. März), Mariä Himmelfahrt (15. August), Staatsfeiertag (15. August), Mariä Geburt (8. September), Allerheiligen (1. November) und die Unbefleckte Empfängnis (8. Dezember). Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ist bewilligungspflichtig.
Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?
Das ArbG FL schreibt eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren vor. Das Amt für Volkswirtschaft kann als Aufsichtsbehörde jederzeit Einsicht verlangen. Arbeitnehmer sollten eigene Kopien ebenfalls fünf Jahre lang aufbewahren.

Rechtsgrundlagen: Gesetz vom 16. März 1967 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArbG FL); EU-Richtlinie 2003/88/EG (EWR-Umsetzung); Obligationenrecht (OR), Art. 321c. Amt für Volkswirtschaft Liechtenstein: avw.llv.li.