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Arbeitszeiterfassung Vorlage (Liechtenstein)

Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pause eintragen — Arbeitszeit und Überzeit werden sofort berechnet. Als Excel oder PDF herunterladen oder ausdrucken. Ihre Daten bleiben im Browser.

  • Wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich
  • Berücksichtigt die eigene liechtensteinische Höchstarbeitszeit — nicht identisch mit der Schweiz
  • Warnt bei Überschreitung der täglichen Überzeit von 2 Stunden bzw. der Jahresgrenze

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Grundlage ist das liechtensteinische Arbeitsgesetz (ArG) mit eigener Verordnung, nicht das Schweizer Arbeitsgesetz.

Arbeitszeiterfassung ausfüllen

Zeitraum

01.01.202431.01.2024

DatumTagArbeitsbeginnArbeitsendePause (Min.)AnwesenheitArbeitszeitÜberzeit
01.01.2024Mo
02.01.2024Di
03.01.2024Mi
04.01.2024Do
05.01.2024Fr
06.01.2024Sa
07.01.2024So
08.01.2024Mo
09.01.2024Di
10.01.2024Mi
11.01.2024Do
12.01.2024Fr
13.01.2024Sa
14.01.2024So
15.01.2024Mo
16.01.2024Di
17.01.2024Mi
18.01.2024Do
19.01.2024Fr
20.01.2024Sa
21.01.2024So
22.01.2024Mo
23.01.2024Di
24.01.2024Mi
25.01.2024Do
26.01.2024Fr
27.01.2024Sa
28.01.2024So
29.01.2024Mo
30.01.2024Di
31.01.2024Mi
No day-type classification in this country's layout.

Summen

Gesamtstunden
0:00
Normalarbeitszeit
0:00
Überzeit
0:00
Abgezogene Pausen
0:00
  • Woche 01.01.20240:00
  • Woche 08.01.20240:00
  • Woche 15.01.20240:00
  • Woche 22.01.20240:00
  • Woche 29.01.20240:00
CHF

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Die Excel-Datei enthält aktive Formeln für Anwesenheit, Arbeitszeit und alle Summen und rechnet nach dem Download weiter. Die Aufteilung in Normalarbeitszeit und Überzeit wird als berechneter Wert gespeichert.

Arbeitszeiterfassung in Liechtenstein

Liechtenstein hat ein eigenes Arbeitsgesetz (ArG) mit eigener Verordnung — nicht identisch mit dem Schweizer Recht, auch wenn beide ähnlich aufgebaut sind. Für Arbeitnehmer in Industriebetrieben, im Büro, in technischen Berufen sowie im Verkaufspersonal grösserer Detailhandelsbetriebe beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 Stunden, für übrige Arbeitnehmer 48 Stunden und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren 40 Stunden. Arbeitgeber müssen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen über 15 Minuten, geleistete Überzeit sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sorgfältig aufzeichnen und den Arbeitnehmern sowie den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich machen. Überzeit — Arbeit über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus — darf pro Tag grundsätzlich 2 Stunden nicht übersteigen und ist mit einem Zuschlag von mindestens 25 % zu vergüten, sofern sie nicht durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen wird.

Die Form der Aufzeichnung ist frei wählbar, solange Beginn, Ende, Pausen und Überzeit lückenlos erfasst und aufbewahrt werden.

Was aufgezeichnet werden muss

  • Name des Arbeitnehmers
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Pausen von mehr als 15 Minuten
  • Geleistete Überzeit
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Zugehörigkeit zur 45-, 48- oder 40-Stunden-Klasse

Aufbewahrungsfrist

5 Jahre

Zuständige Behörde

Amt für Volkswirtschaft, Fürstentum Liechtenstein

Bussen

Verstösse gegen die Höchstarbeitszeit- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitsgesetzes können mit Busse geahndet werden; ohne Aufzeichnungen kann der Arbeitgeber die Einhaltung der Höchstarbeitszeit nicht nachweisen.