Arbeitszeitrechner Liechtenstein

Arbeitsstunden und Überstunden berechnen — kostenlos, nach liechtensteinischem Arbeitsgesetz.

TagBeginnEndePause (Min) (min)GesamtNormal / Überstunden
Mo08:30(8.50h)08:30
Di08:30(8.50h)08:30
Mi08:30(8.50h)08:30
Do08:30(8.50h)08:30
Fr08:30(8.50h)08:30
Sa00:00
So00:00

Gesamt

42:30

42.50h

Regelarbeitszeit

42:30

Überstunden

CHF

Arbeitszeitrechner Liechtenstein: Überstunden, Nachtarbeit und das liechtensteinische Arbeitsgesetz

Das Fürstentum Liechtenstein orientiert sich arbeitsrechtlich stark am schweizerischen Recht, hat aber ein eigenständiges Arbeitsgesetz (ArG, LGBl. 1966 Nr. 13 mit späteren Änderungen). Die normale Arbeitszeit beträgt höchstens 45 Stunden pro Woche (für Büro, Detailhandel und Gewerbebetriebe) bzw. 50 Stunden pro Woche für andere Betriebe. Überstunden sind mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25% zu entschädigen oder durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen.

Dieser kostenlose Arbeitszeitrechner für Liechtenstein erfasst Ihre täglichen Arbeitszeiten, zieht Pausen ab und berechnet Überstunden anhand der eingestellten Wochenstundenzahl. Geben Sie Ihren Stundenlohn ein, um eine Schätzung Ihres Bruttolohns einschließlich Überstundenzuschlag zu erhalten.

Arbeitszeitrechner Liechtenstein

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    Zeitraum wählen

    Wählen Sie Tag, Woche, 2 Wochen oder Monat. Für Überstundenberechnung empfiehlt sich die Wochenansicht.

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    Arbeitszeiten eingeben

    Tragen Sie für jeden Arbeitstag Beginn und Ende ein (z. B. 08:00 und 17:15). Schichten über Mitternacht werden korrekt berechnet.

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    Pause abziehen

    Geben Sie die unbezahlte Pausendauer in Minuten ein (z. B. 30 Min. Mittagspause). Nicht abzuziehen sind vergütete Pausen nach Arbeitsvertrag.

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    Ergebnis prüfen

    Der Rechner zeigt reguläre Stunden (bis zur eingestellten Wochenstundenzahl) und Überstunden. Vergleichen Sie mit Ihrer Lohnabrechnung.

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    Stundenlohn eingeben

    Tragen Sie Ihren Bruttostundenlohn ein, um eine Schätzung des Bruttolohns inkl. Überstundenzuschlag (25%) zu erhalten.

Arbeitszeit und Überstunden nach dem ArG

Das liechtensteinische Arbeitsgesetz unterscheidet zwischen der Normal- und der Höchstarbeitszeit. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden (Kategorie I: Büro, Detailhandel, Kleinindustrie) oder 50 Stunden (Kategorie II: übrige Betriebe). Überstunden sind Stunden, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgehen. Sie sind entweder mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25% zu vergüten oder durch gleichwertige Freizeit auszugleichen.

Unter besonderen Umständen kann die Höchstarbeitszeit durch das Amt für Volkswirtschaft bewilligt werden. Dauernde Überschreitungen der Höchstarbeitszeit sind nicht zulässig.

Nacht- und Sonntagsarbeit

Nachtarbeit (in der Regel 23:00–06:00) ist in Liechtenstein grundsätzlich bewilligungspflichtig. Arbeitnehmer, die regelmäßig nachts arbeiten, haben Anspruch auf eine Lohnerhöhung von mindestens 25% oder auf eine entsprechende Kompensation in Form von Freizeit. Sonntagsarbeit ist ebenfalls bewilligungspflichtig und muss mit einem Lohnzuschlag oder Ersatzruhetag kompensiert werden.

Ruhezeiten und Pausen

Arbeitnehmer in Liechtenstein haben Anspruch auf täglich mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden muss mindestens eine Pause von 15 Minuten gewährt werden; ab 7 Stunden mindestens 30 Minuten und ab 9 Stunden mindestens 1 Stunde.

Arbeitszeitrechner Liechtenstein — Häufige Fragen

Wie hoch ist die Überstundenvergütung in Liechtenstein?
Nach dem liechtensteinischen Arbeitsgesetz sind Überstunden mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25% zu entschädigen oder durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen. Viele Arbeitsverträge und Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen höhere Zuschläge vor. Wird Freizeit statt Geld gewährt, muss deren Dauer der Überstundendauer entsprechen — ohne zusätzlichen Ausgleich für den entgangenen Zuschlag, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was ist die Höchstarbeitszeit pro Woche in Liechtenstein?
Das ArG unterscheidet zwei Kategorien: Für Bürobetriebe, Detailhandel und Kleingewerbe gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden; für übrige Betriebe (z. B. Industrie) 50 Stunden. Darüber hinaus gehende Überstunden sind nur in Ausnahmefällen und mit Bewilligung des Amts für Volkswirtschaft zulässig. Im Vergleich zur Schweiz sind die Regelungen sehr ähnlich, da Liechtenstein das Schweizer ArG weitgehend übernommen hat.
Ist Nachtarbeit in Liechtenstein erlaubt?
Nachtarbeit (zwischen 23:00 und 06:00) ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Arbeitgeber benötigen eine Bewilligung des Amts für Volkswirtschaft. Regelmäßige Nachtarbeit berechtigt Arbeitnehmer zu einem Lohnzuschlag von mindestens 25% oder einer entsprechenden Kompensation. Nachtarbeiter haben zudem Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen. Ausnahmen für einzelne Nächte (z. B. Betriebsveranstaltungen) sind unter bestimmten Bedingungen ohne Bewilligung möglich.
Welche Ruhezeiten stehen mir in Liechtenstein zu?
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Bei einem Arbeitstag von mehr als 5,5 Stunden haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Pause von mindestens 15 Minuten; ab 7 Stunden auf mindestens 30 Minuten; ab 9 Stunden auf mindestens eine Stunde. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und sind grundsätzlich unbezahlt, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt.
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat bei Vollzeitstelle in Liechtenstein?
Bei einer 45-Stunden-Woche (Kategorie-I-Betrieb) und 5 Arbeitstagen ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von ca. 195 Stunden (45 × 52 ÷ 12). Bei 40 Stunden Normalarbeitszeit wären es rund 173 Stunden. Für einen konkreten Monat: Anzahl Arbeitstage × tägliche Sollarbeitszeit. Da Liechtenstein dieselben gesetzlichen Feiertage wie die Schweiz (zuzüglich einiger eigener) kennt, variiert die Stundenzahl je nach Feiertagen.

Quelle: Arbeitsgesetz des Fürstentums Liechtenstein (ArG, LGBl. 1966 Nr. 13); Amt für Volkswirtschaft (avw.llv.li). Informationen sind allgemeiner Natur — für individuelle Beratung wenden Sie sich an das Amt für Volkswirtschaft oder einen Fachanwalt für liechtensteinisches Arbeitsrecht.