Erstellen Sie sofort eine professionelle Spesenabrechnung. Kostenlos, privat und nur in Ihrem Browser gespeichert – ohne Anmeldung, Upload, Werbung oder Wasserzeichen.
Ihre Spesendaten bleiben auf diesem Gerät. PDF-, Excel- und CSV-Dateien werden lokal im Browser erzeugt.
Abrechnungsart
Unternehmen
Abrechnende Person
Abrechnungsdaten
Freigabe
Ausgaben
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Liechtenstein
Spesenabrechnung
Unternehmensname
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Unternehmensanschrift
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USt-IdNr. / Steuernummer
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Name der abrechnenden Person
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Personal- oder Auftragnehmernummer
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Abrechnungsnummer
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Abrechnungsdatum
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Zeitraum von
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Zeitraum bis
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Kostenstelle / Projekt
Nicht angegeben
Genehmigende Person
Nicht angegeben
Ausgaben
Datum
Kategorie
Beschreibung
Betrag
Nicht angegeben
Reisekosten
Nicht angegeben
CHF 0.00
Lokal erstellt mit i24app.com
Die Referenzsätze dienen der Orientierung. Prüfen Sie Anspruch, Höchstbeträge und betriebliche Reiserichtlinie.
Spesenabrechnung als Excel, PDF oder Word
Format
Geeignet für
Grenzen
Online-Generator
Automatische Summen, MWST, CHF, Kilometer und sofortiger Export.
Der Export muss gemeinsam mit den Belegen archiviert werden.
Excel
Buchhalterische Verarbeitung und viele Positionen.
Formeln und Dateiversionen können verändert werden.
PDF
Freigabe und stabiler Prüfpfad.
Korrekturen benötigen eine neue Version.
Word
Ausführliche Begründung eines Sonderfalls.
Schwache Berechnungs- und MWST-Kontrolle.
Spesenabrechnung in Liechtenstein richtig erstellen
Eine Spesenabrechnung verbindet die vom Mitarbeitenden ausgelegte Ausgabe mit Geschäftszweck, Projekt, Beleg und Genehmigung. Sie trennt erstattungsfähige Beträge von Kosten, die bereits mit einer Firmenkarte bezahlt wurden.
Der kostenlose Generator arbeitet vollständig im Browser. Keine Anmeldung, keine Werbung, kein Hochladen von Belegen und kein Wasserzeichen: PDF, Excel und CSV werden direkt auf Ihrem Gerät erzeugt.
Angaben und Buchungsbelege
Erfassen Sie Firma und MWST-Nummer, Mitarbeitenden, Abrechnungsnummer und Zeitraum, Kostenstelle oder Projekt sowie Genehmigenden. Jede Position enthält Datum, Anbieter, Beschreibung, konkreten Geschäftszweck, Belegnummer, Betrag, Währung, Zahlungsart und MWST.
Ein Kartenauszug weist die Zahlung nach, ersetzt aber nicht zwingend einen ordnungsgemässen Buchungsbeleg. Bewahren Sie Rechnung oder Quittung und die Freigabe nachvollziehbar mit der Abrechnung auf.
Trennen Sie private Anteile gemischter Ausgaben.
Markieren Sie Firmenkartenzahlungen als vom Unternehmen bezahlt.
Bewahren Sie Originalwährung und Umrechnungskurs auf.
Dokumentieren Sie Datum, Strecke, Zweck, Kilometer und Fahrzeug.
Mehrwertsteuer
Seit 2024 gelten der Normalsatz von 8,1%, der Sondersatz für Beherbergung von 3,8% und der reduzierte Satz von 2,6%. Übernehmen Sie den Satz des Belegs.
Der Vorsteuerabzug hängt von Steuerpflicht, unternehmerischer Verwendung, korrekter Rechnung und besonderen Ausschlüssen ab. Privatanteile, Repräsentation und Fahrzeugkosten benötigen eine eigene Prüfung; der Generator entscheidet die Abzugsfähigkeit nicht.
Kilometer und Taggelder
Für private Arbeitgeber existiert nicht für jede Situation ein einziger gesetzlicher Kilometersatz. Verwenden Sie den im Arbeitsvertrag, Spesenreglement oder durch den Arbeitgeber genehmigten Satz und bewahren Sie die Berechnung auf.
Dasselbe gilt für Tagespauschalen: Reiseziel, Beginn und Ende, Übernachtungen und bereitgestellte Mahlzeiten müssen dokumentiert werden. Tatsächliche Kosten und Pauschalen sind entsprechend dem anwendbaren Reglement sauber zu trennen.
Abrechnung fertigstellen
Wählen Sie Detail-, Kilometer- oder Taggeldvorlage.
Füllen Sie die Kopfdaten aus und erfassen Sie jeden Beleg einzeln.
Prüfen Sie MWST, Währung, Zahler und Geschäftsbezug.
Berechnen Sie Kilometer oder Pauschalen und ziehen Sie Vorschüsse ab.
Archivieren Sie das genehmigte PDF und übergeben Sie Excel/CSV an die Buchhaltung.
Zehn Jahre aufbewahren
Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftspapiere sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren; die Frist beginnt mit Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres. Elektronische Unterlagen müssen vollständig, unverfälscht, verfügbar und lesbar bleiben. Änderungen und Datenmigrationen müssen nachvollziehbar sein.