Spesenabrechnung Liechtenstein

Erstellen Sie sofort eine professionelle Spesenabrechnung. Kostenlos, privat und nur in Ihrem Browser gespeichert – ohne Anmeldung, Upload, Werbung oder Wasserzeichen.

Ihre Spesendaten bleiben auf diesem Gerät. PDF-, Excel- und CSV-Dateien werden lokal im Browser erzeugt.

Abrechnungsart

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Abrechnende Person

Abrechnungsdaten

Freigabe

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Liechtenstein

Spesenabrechnung

Unternehmensname

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Unternehmensanschrift

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USt-IdNr. / Steuernummer

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Name der abrechnenden Person

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Personal- oder Auftragnehmernummer

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Abrechnungsnummer

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Abrechnungsdatum

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Zeitraum von

Nicht angegeben

Zeitraum bis

Nicht angegeben

Kostenstelle / Projekt

Nicht angegeben

Genehmigende Person

Nicht angegeben

Ausgaben

DatumKategorieBeschreibungBetrag
Nicht angegebenReisekostenNicht angegebenCHF 0.00
Zwischensumme Ausgaben
CHF 0.00
Abziehbare Vorsteuer
CHF 0.00
Erstattungsbetrag
CHF 0.00
Auszahlungsbetrag
CHF 0.00

Lokal erstellt mit i24app.com

Die Referenzsätze dienen der Orientierung. Prüfen Sie Anspruch, Höchstbeträge und betriebliche Reiserichtlinie.

Spesenabrechnung als Excel, PDF oder Word

FormatGeeignet fürGrenzen
Online-GeneratorAutomatische Summen, MWST, CHF, Kilometer und sofortiger Export.Der Export muss gemeinsam mit den Belegen archiviert werden.
ExcelBuchhalterische Verarbeitung und viele Positionen.Formeln und Dateiversionen können verändert werden.
PDFFreigabe und stabiler Prüfpfad.Korrekturen benötigen eine neue Version.
WordAusführliche Begründung eines Sonderfalls.Schwache Berechnungs- und MWST-Kontrolle.

Spesenabrechnung in Liechtenstein richtig erstellen

Eine Spesenabrechnung verbindet die vom Mitarbeitenden ausgelegte Ausgabe mit Geschäftszweck, Projekt, Beleg und Genehmigung. Sie trennt erstattungsfähige Beträge von Kosten, die bereits mit einer Firmenkarte bezahlt wurden.

Der kostenlose Generator arbeitet vollständig im Browser. Keine Anmeldung, keine Werbung, kein Hochladen von Belegen und kein Wasserzeichen: PDF, Excel und CSV werden direkt auf Ihrem Gerät erzeugt.

Angaben und Buchungsbelege

Erfassen Sie Firma und MWST-Nummer, Mitarbeitenden, Abrechnungsnummer und Zeitraum, Kostenstelle oder Projekt sowie Genehmigenden. Jede Position enthält Datum, Anbieter, Beschreibung, konkreten Geschäftszweck, Belegnummer, Betrag, Währung, Zahlungsart und MWST.

Ein Kartenauszug weist die Zahlung nach, ersetzt aber nicht zwingend einen ordnungsgemässen Buchungsbeleg. Bewahren Sie Rechnung oder Quittung und die Freigabe nachvollziehbar mit der Abrechnung auf.

  • Trennen Sie private Anteile gemischter Ausgaben.
  • Markieren Sie Firmenkartenzahlungen als vom Unternehmen bezahlt.
  • Bewahren Sie Originalwährung und Umrechnungskurs auf.
  • Dokumentieren Sie Datum, Strecke, Zweck, Kilometer und Fahrzeug.

Mehrwertsteuer

Seit 2024 gelten der Normalsatz von 8,1%, der Sondersatz für Beherbergung von 3,8% und der reduzierte Satz von 2,6%. Übernehmen Sie den Satz des Belegs.

Der Vorsteuerabzug hängt von Steuerpflicht, unternehmerischer Verwendung, korrekter Rechnung und besonderen Ausschlüssen ab. Privatanteile, Repräsentation und Fahrzeugkosten benötigen eine eigene Prüfung; der Generator entscheidet die Abzugsfähigkeit nicht.

Kilometer und Taggelder

Für private Arbeitgeber existiert nicht für jede Situation ein einziger gesetzlicher Kilometersatz. Verwenden Sie den im Arbeitsvertrag, Spesenreglement oder durch den Arbeitgeber genehmigten Satz und bewahren Sie die Berechnung auf.

Dasselbe gilt für Tagespauschalen: Reiseziel, Beginn und Ende, Übernachtungen und bereitgestellte Mahlzeiten müssen dokumentiert werden. Tatsächliche Kosten und Pauschalen sind entsprechend dem anwendbaren Reglement sauber zu trennen.

Abrechnung fertigstellen

  1. Wählen Sie Detail-, Kilometer- oder Taggeldvorlage.
  2. Füllen Sie die Kopfdaten aus und erfassen Sie jeden Beleg einzeln.
  3. Prüfen Sie MWST, Währung, Zahler und Geschäftsbezug.
  4. Berechnen Sie Kilometer oder Pauschalen und ziehen Sie Vorschüsse ab.
  5. Archivieren Sie das genehmigte PDF und übergeben Sie Excel/CSV an die Buchhaltung.

Zehn Jahre aufbewahren

Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftspapiere sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren; die Frist beginnt mit Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres. Elektronische Unterlagen müssen vollständig, unverfälscht, verfügbar und lesbar bleiben. Änderungen und Datenmigrationen müssen nachvollziehbar sein.

Häufige Fragen

Amtliche Quellen für Liechtenstein