Rechnung Garten- und Landschaftsbau erstellen

Erstellen Sie eine professionelle GaLaBau- oder Gartenpflege-Rechnung mit Objektadresse, Besuchsrhythmus und Trennung von Pflanzen und Arbeitsleistung — kostenlos als PDF, ohne Anmeldung.

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USt — plants 7% / labour 19% (see FAQ)
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Die USt — plants 7% / labour 19% (see FAQ) wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „USt — plants 7% / labour 19% (see FAQ)“ aktiviert ist.

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RECHNUNG
Kundendaten
Rechnungsdatum
BeschreibungMengePreisBetrag
Lawn mowing & edging — June (4 visits)40.000.00
Hedge trimming & shrub pruning10.000.00
Garden bed weeding & mulch top-up — mulch 2 m³10.000.00
Plants & materials (shrubs, soil, turf)10.000.00
Tree pruning — birch, approx. 8 m10.000.00
Equipment charge — stump grinder hire10.000.00
Green waste removal & disposal10.000.00
Less deposit received10.000.00
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USt — plants 7% / labour 19% (see FAQ) (19%)0.00
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Garten- und Landschaftsbau Rechnung erstellen Deutschland

Erstellen Sie eine deutsche Rechnung für Gartenpflege, Rasenmähen, Heckenschnitt, Pflanzung, Bewässerung, Baumschnitt, Grünschnittentsorgung und Landschaftsbau — mit Objekt/Baustelle, Leistungszeitraum, Häufigkeit und getrennten Positionen für Pflanzen und Arbeitsleistung.

In Deutschland gibt es keinen ermäßigten Steuersatz speziell für Garten- und Landschaftsbauleistungen wie in Frankreich — der Regelsatz von 19% gilt für die Arbeitsleistung; nur die reine Pflanzenlieferung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit 7% berechnet werden.

Was eine Garten- und Landschaftsbau-Rechnung enthalten sollte

  • Gärtner oder GaLaBau-Betrieb mit Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr. und Bankverbindung.
  • Kunde, Objekt/Baustelle, Leistungszeitraum und Art/Häufigkeit der Leistung.
  • Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumschnitt, Pflanzung, Bewässerung und Pflege als getrennte Positionen.
  • Pflanzen/Material getrennt von der Arbeitsleistung ausgewiesen — nur so lässt sich der jeweils richtige USt.-Satz prüfen.
  • Ca. Fläche (m²), Geräteeinsatz und Grünschnittentsorgung als eigene Zeilen.
  • 19% USt. auf Arbeitsleistung als Regelfall; reine Pflanzenlieferung kann 7% betragen, wenn sie eigenständig von der Leistung abgrenzbar ist.

USt.: 19% auf Arbeitsleistung, 7% nur für reine Pflanzenlieferung

Garten- und Landschaftsbauleistungen (GaLaBau) unterliegen in Deutschland dem Regelsteuersatz von 19% — anders als in Frankreich gibt es keine allgemeine Ermäßigung für Renovierungs- oder Gartenbauarbeiten. Eine reine Pflanzenlieferung kann für sich genommen mit 7% berechnet werden; wird die Bepflanzung jedoch als Teil eines einheitlichen Gesamtkonzepts der Gartenanlage erbracht, behandelt die BFH-Rechtsprechung die gesamte Leistung als einheitliche Werklieferung zu 19% (Grundsatz der einheitlichen Leistung).

Um den ermäßigten Satz für Pflanzen zu nutzen, müssen Lieferung und Arbeitsleistung eigenständig und getrennt in Rechnung gestellt werden — sonst gilt der volle Satz auf den Gesamtbetrag.

Handwerksordnung: GaLaBau ist meist kein zulassungspflichtiges Handwerk

Nach mehreren IHK-/HWK-Quellen ist Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) gar kein "Handwerk" im Sinne der Handwerksordnung — es fällt weder unter Anlage A noch unter Anlage B und wird als gewöhnliches Gewerbe ohne Eintragungspflicht in die Handwerksrolle betrieben. Eine Ausnahme kann entstehen, wenn Arbeiten in ein zulassungspflichtiges Gewerk wie den Straßenbau (Anlage A) hineinreichen — etwa bei umfangreicher Pflasterung von Einfahrten oder Wegen, die auch nicht-gärtnerischen Zwecken dienen; solche Grenzfälle können eine Zulassungspflicht auslösen.

§35a EStG: routinemäßige Gartenpflege bis 4.000 €, Neuanlage nur bis 1.200 €

Für Privatkunden gilt eine wichtige Unterscheidung: routinemäßige Gartenpflege (Rasenmähen, Laubentfernung, Heckenschnitt) zählt als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a Abs. 2 EStG — 20% der Kosten sind absetzbar, gedeckelt auf 4.000 €/Jahr. Größere Bauleistungen im Garten (Erdarbeiten, Neuanlage, Pflasterung, Anlegen eines Steingartens) fallen dagegen unter die Handwerkerleistung nach §35a Abs. 3 EStG mit dem niedrigeren Deckel von 1.200 €/Jahr (nur Lohnkosten). Material und Pflanzen sind in beiden Fällen nie absetzbar.

Baumschutzsatzungen (Schutz von Bäumen ab bestimmtem Stammumfang) beruhen auf §29 BNatSchG, der lediglich die Länder und Kommunen zur Regelung ermächtigt — die konkreten Vorgaben (Grenzwerte, Ausnahmen, Genehmigungsverfahren) variieren erheblich von Stadt zu Stadt; eine unverbindliche Musterbaumschutzsatzung (GALK/DST, 2012) dient als Orientierung.

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Häufig gestellte Fragen zur Garten- und Landschaftsbau-Rechnung