Reinigungsrechnung erstellen Deutschland

Erstellen Sie eine deutsche Reinigungsrechnung für Privathaushalt, Büro oder Gebäudereinigung mit Objekt/Einsatzort, Zeitraum, Häufigkeit, Stunden, 19% USt., §35a-EStG-Hinweis für Privatkunden und §13b-Reverse-Charge-Hinweis für B2B — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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BeschreibungMengePreisBetrag
Regular home cleaning — 3 hrs @ hourly rate30.000.00
Deep clean: kitchen incl. oven & fridge interior10.000.00
Bathroom deep clean — 2 bathrooms10.000.00
Interior window cleaning10.000.00
Carpet & upholstery cleaning (add-on)10.000.00
Cleaning supplies & consumables10.000.00
Zwischensumme0.00
USt (see §35a / §13b reverse-charge note) (19%)0.00
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Reinigungsrechnung erstellen Deutschland

Erstellen Sie eine deutsche Reinigungsrechnung für Privathaushalt, Büro-, Treppenhaus-, Fenster-, Bau- oder Unterhaltsreinigung mit Objekt/Einsatzort, Leistungszeitraum, Häufigkeit, Arbeitszeit, Reinigungsmittel und 19% USt.

Bei Gebäudereinigung ist wichtig, ob der Kunde ein Privathaushalt oder ein Unternehmen ist — das entscheidet, ob der Kunde die Kosten über §35a EStG absetzen kann und ob bei B2B-Geschäften Reverse Charge greift.

Was eine deutsche Reinigungsrechnung enthalten sollte

  • Reinigungsbetrieb mit Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr. und Bankverbindung.
  • Kunde, Objekt/Einsatzort und Leistungszeitraum.
  • Häufigkeit/Art der Leistung (einmalig, wöchentlich, Unterhaltsreinigung, Endreinigung, Fensterreinigung).
  • Vertrags-/Auftragsnummer bei gewerblichen Verträgen; wer die Reinigungsmittel stellt.
  • Arbeitszeit, Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterial und Sonderleistungen getrennt ausgewiesen.
  • 19% USt. als Regelfall — kein ermäßigter Satz für Gebäudereinigung.

USt. auf Reinigungsleistungen

Gebäudereinigung wird in Deutschland durchgängig mit dem Regelsteuersatz von 19% besteuert — es gibt keinen ermäßigten Satz, da Reinigungsleistungen nicht zu den enumerierten begünstigten Kategorien des UStG zählen (auch wenn keine einzelne Primärquelle dies ausdrücklich so formuliert).

§35a EStG: 4.000 € für Privathaushalte — nur für Privatkunden, nicht für Büroreinigung

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen (§35a Abs. 2 EStG) — dazu zählen ausdrücklich Fensterputzen und allgemeine Haushaltsreinigung durch ein Reinigungsunternehmen — können Privatkunden 20% der Kosten absetzen, gedeckelt auf 4.000 €/Jahr. Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG), die handwerkliches Können erfordern (Modernisierung, Sanierung, Reparatur, Wartung), sind auf 20% der reinen Lohnkosten begrenzt, gedeckelt auf 1.200 €/Jahr — beide Höchstbeträge können im selben Steuerjahr für unterschiedliche Aufwendungen genutzt werden (kombiniert theoretisch bis zu 5.200 €/Jahr).

Wichtig: §35a Abs. 2 gilt ausschließlich für Privathaushalte — eine Büro- oder Gewerbereinigung, die einem Unternehmen in Rechnung gestellt wird, kann von diesem NICHT über §35a abgesetzt werden. Es handelt sich um eine Vergünstigung für Privatkunden, nicht für B2B-Kunden.

Gebäudereiniger: zulassungsfreies Handwerk ohne Meisterpflicht

Der Beruf des Gebäudereinigers ist als zulassungsfreies Handwerk in Anlage B1 der Handwerksordnung eingeordnet — es besteht keine Meisterpflicht und keine Zulassungs- oder Registrierungspflicht, um selbstständig tätig zu werden.

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Häufig gestellte Fragen zur Reinigungsrechnung