Transportrechnung erstellen Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Transportrechnung für Frächter, Fuhrunternehmer und Fahrer mit Ladereferenz, Strecke, Kilometern, Standzeit, Maut, 19% USt. und Zahlungsdaten.
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Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Line haul — origin to destination (miles @ rate/mile) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Fuel surcharge (FSC) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Detention — driver waiting time (hours) | 2 | €0.00 | €0.00 |
| Layover | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Lumper fee (reimbursed at cost — receipt attached) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Tolls / scale fees | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Oversize / overweight permit fee | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Zwischensumme | €0.00 |
| MwSt. (19%) | €0.00 |
| Gesamtbetrag | €0.00 |
Transportrechnung Generator für Fuhrunternehmer in Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Transportrechnung mit Streckenbeschreibung, Abhol-/Lieferdatum, Kilometern, Kraftstoffzuschlag, Standzeit, LKW-Maut, CO2-Aufschlag und 19% USt.
Der gewerbliche Güterkraftverkehr im Inland erfordert grundsätzlich eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), sobald das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg übersteigt — die Rechnung sollte daher Fahrzeug und Genehmigung klar erkennen lassen.
Was eine deutsche Transportrechnung enthalten sollte
- Frächter/Fuhrunternehmer mit USt-IdNr., Adresse und Zahlungsdaten.
- Streckenbeschreibung (Abholung → Zustellung), Abhol-/Lieferdatum und ggf. Auftrags-/Frachtbriefreferenz.
- Kilometer/km-Preis, Kraftstoffzuschlag und Standzeit (Stunden) auf getrennten Zeilen.
- LKW-Maut und CO2-Aufschlag als eigene Positionen, getrennt vom Grundpreis.
- 19% USt. — keine Ermäßigung für inländischen Güterverkehr.
Erlaubnispflicht ab 3.500 kg (GüKG)
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG benötigt gewerblicher Güterkraftverkehr oberhalb von 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht eine Erlaubnis mit Nachweis fachlicher Eignung, finanzieller Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (EU-VO 1071/2009). Das BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität, vormals Bundesamt für Güterverkehr, seit 1. Januar 2023 umbenannt) übt die Bundesaufsicht aus; die eigentliche Erlaubniserteilung für den Inlandsverkehr erfolgt bei der zuständigen Landesbehörde (Verkehrsbehörde/Landratsamt).
Eine begrenzte Ausnahme besteht für Transporte, die land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben zur Beförderung eigener Güter dienen.
LKW-Maut und CO2-Aufschlag separat ausweisen
Die LKW-Maut gilt seit Mitte 2024 bereits ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zuvor 7,5 t), zuzüglich eines CO2-Aufschlags von 200 €/Tonne CO2 seit Ende 2023/2024 — beides von Toll Collect im Auftrag des BALM erhoben. Nach einem Bundestagsbeschluss vom 14. November 2025 endet die vollständige Mautbefreiung für batterieelektrische LKW zum 1. Januar 2026 und wird durch einen 75%-Nachlass auf die Infrastrukturkosten sowie Lärm-/Luftschadstoffaufschläge ersetzt.
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