Rechnungsvorlage Friseur & Kosmetik
Erstellen Sie eine professionelle Rechnung für Friseur-, Kosmetik- oder Spa-Leistungen mit Stylist, Termin und Leistungsart — kostenlos als PDF, ohne Anmeldung.
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Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Women's haircut & style | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Hair colour — full head | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Men's haircut / beard trim | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Blow-dry & styling | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Manicure / pedicure | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Facial / spa treatment | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Retail: shampoo & styling product | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Tip / gratuity (freely given — outside VAT scope) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Zwischensumme | €0.00 |
| MwSt. (19%) | €0.00 |
| Gesamtbetrag | €0.00 |
Rechnung für Friseur und Kosmetikstudio Generator für Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Rechnung für Friseursalon, Barbershop oder Kosmetikstudio mit Friseur/Kosmetiker(in), Termin, Art der Behandlung, Produktverkauf, Stuhl-/Platzmiete und 19% USt.
Friseurhandwerk und Kosmetikgewerbe werden in Deutschland regulatorisch sehr unterschiedlich behandelt — dieser Unterschied ist der wichtigste Hintergrund für eine Rechnung in dieser Branche, auch wenn er sich nicht direkt auf die Steuer auswirkt.
Was eine deutsche Salon-Rechnung enthalten sollte
- Salon, Friseur/Kosmetiker(in) mit Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr. und Zahlungsdetails.
- Kunde, Termin-/Behandlungsdatum und der Friseur/Kosmetiker(in), der/die die Leistung erbracht hat.
- Art der Behandlung/Kategorie (Schnitt, Coloration, Kosmetikbehandlung, Maniküre) und verkaufte Produkte auf getrennten Positionen.
- Bei Stuhl-/Platzmiete an selbstständige Stylisten: Zeitraum, betroffener Arbeitsplatz, eingeschlossene Leistungen und Zahlungsbedingungen.
- 19% USt. (Regelsteuersatz — kein ermäßigter Satz für Friseur- oder Kosmetikleistungen), sofern keine Kleinunternehmerregelung greift.
Friseurhandwerk: Meisterpflicht nach Anlage A HwO
Friseurhandwerk ist als zulassungspflichtiges Handwerk in Anlage A der Handwerksordnung gelistet — ein selbstständiger Friseursalon benötigt grundsätzlich einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation sowie die Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer.
Ausnahmen bestehen über die Altgesellenregelung (6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 Jahre in leitender Position), die Anstellung eines Meisters als Betriebsleiter, einen gleichwertigen Hochschul-/Technikerabschluss, eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO oder eine Ausübungsberechtigung nach §7b HwO. Wer ohne Eintragung in die Handwerksrolle tätig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §117 HwO (Bußgeld) — das führt aber nicht automatisch zur Betriebsschließung.
Kosmetikstudio: zulassungsfreies Gewerbe nach Anlage B2 HwO
Kosmetikstudios sind dagegen als handwerksähnliches Gewerbe in Anlage B2 der Handwerksordnung eingestuft — hier gilt KEINE Meisterpflicht. Das Gewerbe ist zulassungsfrei: Wer ein Kosmetikstudio eröffnen möchte, kann sich ohne formalen Qualifikationsnachweis anmelden (eine fachliche Ausbildung ist gleichwohl empfehlenswert), üblicherweise mit Eintragung bei der Handwerkskammer, aber ohne den Meisterzwang des Friseurhandwerks.
In der Kosmetikbranche gibt es Bestrebungen von Verbänden, die Meisterpflicht auch für das Kosmetikerhandwerk wieder einzuführen — bislang ist das Gewerbe aber weiterhin unreguliert. Sofern eine Seite sowohl Haar- als auch Kosmetikbehandlungen anbietet, gilt für den Friseuranteil die Meisterpflicht, für den Kosmetikanteil nicht.
USt. und Rechnungsangaben
Nach Registrierung beim Finanzamt (Zuteilung einer Steuernummer) gelten die gewöhnlichen Pflichtangaben nach §14 UStG. Für Friseur- und Kosmetikleistungen gilt der Regelsteuersatz von 19% — es gibt keinen ermäßigten Satz. Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus.
Bei Stuhl- oder Platzmiete an selbstständige Stylisten handelt es sich um eine eigenständige B2B-Vermietungsleistung, die getrennt von der Kundenrechnung für die eigentliche Behandlung abzurechnen ist.
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