Hotelrechnung erstellen Deutschland

Erstellen Sie eine deutsche Hotelrechnung oder ein Gästefolio mit Check-in/out, Zimmer, Gästen, Verpflegung, Kurtaxe/Bettensteuer, 7% USt. auf die Übernachtung und Hinweis zum Aufteilungsgebot für Nebenleistungen — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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Die USt (Beherbergung, ermäßigt — room only; extras 19%) wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „USt (Beherbergung, ermäßigt — room only; extras 19%)“ aktiviert ist.

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BeschreibungMengePreisBetrag
Room charge — Double room, room only30.000.00
Breakfast10.000.00
City / tourist tax10.000.00
Parking30.000.00
Minibar & room service10.000.00
Laundry service10.000.00
Late check-out fee10.000.00
Less: deposit / prepayment received10.000.00
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Hotelrechnung erstellen Deutschland

Erstellen Sie eine deutsche Hotelrechnung oder ein Gästefolio für Hotel, Pension, Gästehaus oder Apartment mit Check-in/out, Zimmer, Gästen, Verpflegung, Buchungsnummer, Kurtaxe/Bettensteuer, Extras und USt.

Die Übernachtung selbst wird mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert; Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz, Spa oder Minibar müssen nach dem sogenannten Aufteilungsgebot separat ausgewiesen und teils unterschiedlich besteuert werden.

Was eine deutsche Hotelrechnung enthalten sollte

  • Hotel/Beherbergungsbetrieb mit Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr. und Bankverbindung.
  • Gast oder Firma, Check-in/out, Zimmer, Gästezahl und Buchungsnummer.
  • Verpflegung/Tarifart (Zimmer ohne Verpflegung, Frühstück, Halb-/Vollpension, All-inclusive).
  • Zimmerpreis getrennt von Frühstück, Parkplatz, Minibar, Wäscheservice und sonstigen Nebenleistungen.
  • Kurtaxe/Ortstaxe/Bettensteuer als eigener, umsatzsteuerfreier durchlaufender Posten.
  • 7% USt. auf die reine Übernachtung; Nebenleistungen grundsätzlich getrennt zu 19% (mit Ausnahme der seit 2026 ebenfalls 7%-begünstigten Verpflegung).

Ermäßigte USt. für die Übernachtung, Aufteilungsgebot für Extras

Für die reine Beherbergung (Übernachtung) gilt in Deutschland nach §12 Abs. 2 Nr. 11 UStG (seit 1. Januar 2010) der ermäßigte Steuersatz von 7%. Nebenleistungen wie Frühstück, Business-Center, Parkplatz, Spa oder Minibar bleiben jedoch grundsätzlich mit 19% belastet (§12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG, bestätigt durch BMF-Schreiben vom 5. März 2010 sowie BFH-Rechtsprechung, z. B. XI R 3/11) und müssen nach dem sogenannten Aufteilungsgebot zwingend getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden — es ist nicht zulässig, sie stillschweigend im 7%-Zimmerpreis "mitzuversteuern".

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz von 7% dauerhaft auch für Restaurant- und Verpflegungsleistungen (§12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) — Frühstück wird dadurch regelmäßig ebenfalls mit 7% besteuert. Getränke bleiben davon ausgenommen und weiterhin mit 19% belastet. Für Parkplatz, Spa, Wäscheservice und Telefon gilt weiterhin das Aufteilungsgebot mit 19%.

Zur Vereinfachung sind zwei Pauschalansätze gebräuchlich, die sich gegenseitig ausschließen: entweder eine 70:30-Aufteilungsregel für Speisen/Getränke, oder — mit BMF-Schreiben vom 2. Juli 2020 speziell für Übernachtung-mit-Frühstück-Pakete geschaffen — eine "Business-Package"-Servicepauschale von derzeit rund 15% des Gesamtpreises, die mit 19% versteuert wird, während der Rest (ca. 85%) mit 7% angesetzt wird. Ein Betrieb muss sich für eine Methode entscheiden und darf nicht je nach Fall zwischen beiden wechseln; der 15%-Wert sollte vor Rechnungsstellung anhand der aktuellen BMF-Vorgaben überprüft werden, da er sich insbesondere nach der Gastronomiereform 2026 verschieben könnte. Beachten Sie außerdem, dass zur grundsätzlichen Vereinbarkeit des Aufteilungsgebots mit EU-Umsatzsteuerrecht bei tatsächlich einheitlichen Leistungsbündeln eine Vorlagefrage anhängig ist — die aktuelle Regelung sollte daher als geltend, aber möglicherweise nicht dauerhaft stabil betrachtet werden.

Kurtaxe, Bettensteuer und Geschäftsreisende

Die Kurtaxe/Ortstaxe/Bettensteuer wird kommunal erhoben und ist typischerweise ein durchlaufender, umsatzsteuerfreier Posten auf eigener Zeile, wenn rechtlich der GAST als Steuerschuldner gilt. Die Sätze und Regeln unterscheiden sich stark von Stadt zu Stadt: Berlin erhebt seit Januar 2025 eine Übernachtungsteuer von 7,5% (zuvor 5%) auf sowohl private als auch geschäftliche Übernachtungen (seit April 2024 ohne Geschäftsreisen-Ausnahme); Köln erhebt einen Zuschlag von 5% auf den Zimmerpreis, mittlerweile ebenfalls auf Geschäftsreisende; Hamburg verwendet keinen Prozentsatz, sondern eine gestaffelte Tagespauschale je Übernachtung (Kultur- und Tourismustaxe, von 0,60 €/Nacht bis 4,80 €/Nacht je nach Zimmerpreis, seit 1.1.2025), die nur auf den Zimmerpreis (nicht Frühstück/Extras) anfällt und seit Januar 2023 ebenfalls für Geschäftsreisende gilt.

Ob die Steuer selbst Teil der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage wird, hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung ab: Gilt rechtlich der Gast als Steuerschuldner (klassische Kurtaxe), bleibt die weitergegebene Abgabe ein reiner, umsatzsteuerfreier Durchlaufposten. Gilt dagegen das HOTEL SELBST als Steuerschuldner (wie bei mehreren City-Tax-/Bettensteuer-Satzungen) und gibt die Abgabe über den Zimmerpreis weiter, wird der weitergegebene Betrag in der Regel Teil der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage und mit dem ermäßigten 7%-Satz der Übernachtung mitversteuert — prüfen Sie die Regelung Ihrer Stadt, bevor Sie die Steuer auf der Rechnung einordnen, statt eine allgemeine Regel zu unterstellen.

Wichtig: Ausnahmen für Geschäftsreisende sind in den großen deutschen Städten mittlerweile eher die Ausnahme als die Regel — Berlin, Köln und Hamburg haben in den letzten Jahren (2023–2025) allesamt auf eine Besteuerung auch geschäftlicher Übernachtungen umgestellt. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Firmenbescheinigung automatisch von der Kur-/Bettensteuer befreit — kleinere oder andere Städte können abweichende Regeln haben.

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Häufig gestellte Fragen zur Hotelrechnung