Cateringrechnung erstellen Deutschland

Erstellen Sie eine deutsche Cateringrechnung für Hochzeiten, Firmenfeiern, Events und Lieferung mit Veranstaltungsort, Gästen, Menü, Personal, Anzahlung, 7% USt. auf Speisen (seit 1.1.2026) und 19% USt. auf Getränke — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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Positionen

USt — Speisen 7% (ab 1.1.2026), Getränke 19%
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USt — Speisen 7% (ab 1.1.2026), Getränke 19%
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Die USt — Speisen 7% (ab 1.1.2026), Getränke 19% wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „USt — Speisen 7% (ab 1.1.2026), Getränke 19%“ aktiviert ist.

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Kundendaten
Rechnungsdatum
BeschreibungMengePreisBetrag
Buffet menu — entrée, side, dessert (per person)10.000.00
Passed hors d'oeuvres (per person)10.000.00
Bar service — beer & wine package (per person)10.000.00
Waitstaff — servers & bartenders (hours × staff)10.000.00
Delivery & setup fee10.000.00
Table linens & place settings rental10.000.00
Service charge (18%)10.000.00
Less: deposit received10.000.00
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USt — Speisen 7% (ab 1.1.2026), Getränke 19% (7%)0.00
Gesamtbetrag0.00

Cateringrechnung erstellen Deutschland

Erstellen Sie eine deutsche Cateringrechnung für Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Buffets, Lieferservice, Personal, Mietequipment, Getränke und Anzahlungen — mit Veranstaltungsort, Gästezahl, Serviceart, Menü und korrekter USt.-Aufteilung zwischen Speisen und Getränken.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsleistungen dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7% — das ändert die USt.-Behandlung von Catering spürbar, mit der wichtigen Ausnahme, dass Getränke weiterhin mit 19% besteuert werden.

Was eine deutsche Cateringrechnung enthalten sollte

  • Caterer/Gastronomiebetrieb mit Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr. und Bankverbindung.
  • Kunde/Eventgastgeber, Datum der Veranstaltung, Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung.
  • Anzahl der Gäste und Serviceart (Buffet, gesetztes Menü, Fingerfood, Lieferung, Family Style).
  • Speisen (7%) und Getränke (19%) auf getrennten Positionen — niemals in einer Sammelposition zusammengefasst.
  • Personal, Aufbau/Abbau, Lieferung und Mietequipment als eigene Zeilen.
  • Erhaltene Anzahlung, angepasste Gästezahl und offener Restbetrag.

USt.-Reform 2026: Speisen 7%, Getränke bleiben 19%

Seit 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsleistungen dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7% — dies ist eine echte, dauerhafte Gesetzesänderung, die die USt.-Landschaft für Catering deutlich verändert. Getränke sind davon ausdrücklich ausgenommen und bleiben mit dem Regelsatz von 19% belastet. Weisen Sie Speisen und Getränke daher zwingend getrennt aus.

Vor dieser Reform galt für Partyservice/Catering nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23. November 2011, Az. XI R 6/08) meist der Regelsatz von 19% als "sonstige Leistung", sofern nicht einfache Standardspeisen ohne nennenswerten Dienstleistungsanteil geliefert wurden. Für die Einordnung als Dienstleistung sprachen: aufwendige, kundenspezifische Speisenzubereitung, Lieferung in Warmhaltebehältern zu einem festen Zeitpunkt, sowie die Bereitstellung von Besteck/Geschirr/Tischen/Stühlen oder Personal.

Wie genau sich diese ältere Partyservice-Rechtsprechung (BFH XI R 6/08) und die neue 7%-Regel für Verpflegungsleistungen ab 2026 in Grenzfällen zueinander verhalten — etwa bei aufwendig bestücktem Full-Service-Catering mit eigenem Personal — ist noch nicht vollständig durch Verwaltungsanweisungen geklärt; behandeln Sie diese Randfälle daher vorsichtig, auch wenn die Mehrzahl der Verpflegungsleistungen seit 2026 dem 7%-Satz unterliegt.

Hygienekontrollen: kein bundesweites System

Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland kein bundesweites "Hygiene-Ampel"-System. Nordrhein-Westfalen war mit dem Kontroll-Transparenz-Gesetz (KTG, verabschiedet 15. Februar 2017, in Kraft seit 22. März 2017, mit 36-monatiger Übergangsfrist) das erste und bekannteste Bundesland mit einem dreistufigen Farbsystem (Grün 0–36 Punkte "Anforderungen erfüllt" / Gelb 37–54 "teilweise erfüllt" / Rot 55–73 "nicht ausreichend erfüllt"). Versuche in anderen Regionen (z. B. Niedersachsen, Berlin-Pankow) wurden gerichtlich gestoppt. Die meisten anderen deutschen Regionen haben kein vergleichbares System.

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Häufig gestellte Fragen zur Cateringrechnung