Rechnung für Beratungsleistungen erstellen

Honorarrechnung mit Projektreferenz, Leistungszeitraum (§ 14 UStG) und Tages- oder Stundensatz erstellen — kostenlos als PDF, ohne Anmeldung.

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RECHNUNG
Kundendaten
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BeschreibungMengePreisBetrag
Discovery & stakeholder interviews (2 days)20.000.00
Market & competitor analysis — written report (fixed fee)10.000.00
Strategy workshop facilitation (on-site)10.000.00
Implementation support & follow-up calls40.000.00
Monthly advisory retainer (up to 10 hours)10.000.00
Travel & accommodation recharged at cost10.000.00
Registration/filing fee paid as client's agent (disbursement — outside scope of VAT)10.000.00
Retainer credit applied (previously invoiced, drawn down this period)10.000.00
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Rechnungsgenerator für Beratungsleistungen in Deutschland

Erstellen Sie eine Rechnung für Management-, IT-, HR-, Marketing- oder Strategieberatung mit Projektreferenz, Bestellnummer, Leistungszeitraum, Honorarbasis, verantwortlichem Berater, Auslagen, Meilensteinen und Retainer.

Eine Beratungsrechnung sollte für Kunde und Buchhaltung klar erkennbar an das genehmigte Projekt anknüpfen: Vertrag oder Leistungsbeschreibung, Bestellnummer, Leistungszeitraum (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG), 19% USt. und ggf. Reverse-Charge-Hinweis bei einem ausländischen B2B-Kunden.

Was eine deutsche Beratungsrechnung enthalten sollte

  • Berater bzw. Beratungsunternehmen mit Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr. und Zahlungsdaten.
  • Kunde, Rechnungsadresse, USt-IdNr. des Kunden bei B2B sowie Bestellnummer oder Kostenstelle.
  • Projekt, Vertrag oder Statement of Work (SOW), Leistungszeitraum und verantwortlicher Berater.
  • Honorarbasis: Stundensatz, Tagessatz, Festpreis, Retainer oder Meilenstein.
  • Analyse, Workshops, Umsetzungsbegleitung, Auslagen und Subunternehmerleistungen auf getrennten Positionen.
  • 19% USt. als Ausgangspunkt — oder Reverse-Charge-Hinweis bei grenzüberschreitender EU-B2B-Leistung.

Freiberufler oder Gewerbe — eine Einzelfallfrage

Ob ein Unternehmensberater als Freiberufler nach §18 EStG ("beratender Betriebswirt") oder gewerblich einzustufen ist, hängt vom Einzelfall ab: Finanzämter verlangen dafür in der Regel ein einschlägiges betriebswirtschaftliches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation, praktische Erfahrung und eine wirklich breite, fachübergreifende Beratungstätigkeit — eine enge Spezialisierung (z. B. reines IT-Consulting oder Personalvermittlung) wird häufig als gewerblich eingestuft. Die Bezeichnung "Unternehmensberater" ist nicht geschützt; jede:r darf sie führen. Eine Beratungs-GmbH ist unabhängig von der Qualifikation immer gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind demgegenüber echte reglementierte Freie Berufe mit Pflichtmitgliedschaft in der Steuerberaterkammer bzw. Wirtschaftsprüferkammer und Staatsexamen — eine kategorial andere Situation als die allgemeine Unternehmensberatung.

USt. und Reverse Charge bei grenzüberschreitender Beratung

Beratungsleistungen unterliegen in Deutschland dem Regelsteuersatz von 19% USt.; es gibt keine Befreiung oder Ermäßigung. §35a EStG (Handwerkerleistungen) ist auf Beratungsleistungen nicht anwendbar, da es sich nicht um eine haushaltsnahe oder handwerkliche Leistung handelt.

Bei B2B-Beratungsleistungen an einen im EU-Ausland ansässigen, umsatzsteuerlich erfassten Kunden greift die allgemeine Ortsregel des §3a Abs. 2 UStG: die Rechnung wird ohne deutsche USt. mit dem gemäß §14a Abs. 5 UStG vorgeschriebenen Vermerk "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" ausgestellt, der Kunde schuldet die Steuer in seinem Land. Dies ist die allgemeine Reverse-Charge-Regel für Dienstleistungen — zu unterscheiden von der engeren, nur für Bauleistungen geltenden Regel nach §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG.

Leistungszeitraum, Freiberufler-Rechtsform und Retainer

Der Leistungszeitraum ist nach §14 Abs. 4 Nr. 6 UStG ein Pflichtangabe auf jeder deutschen Rechnung — bei laufenden Beratungsmandaten reicht die Angabe des Abrechnungsmonats.

Freiberufler erstellen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung und sind von der Gewerbesteuer befreit; gewerbliche Berater (Einzelunternehmen, GmbH, UG) unterliegen der Gewerbesteuer. Bei einem monatlichen Retainer sollte die Rechnung den abgerechneten Monat, den enthaltenen Leistungsumfang und bereits verbrauchte Stunden oder Beträge zeigen.

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FAQs zu Beratungsrechnungen in Deutschland