Rechnung als Freiberufler erstellen Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Rechnung für Freiberufler oder Selbstständige mit Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungszeitraum, Projekt, Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG und Zahlungsziel als PDF.
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Positionen
Die USt. (0 % if Kleinunternehmer, § 19 UStG) wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „USt. (0 % if Kleinunternehmer, § 19 UStG)“ aktiviert ist.
Unterschrift
Füge deine autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn du tatsächlich unterschreibst.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Consulting & discovery call | 1.5 | €0.00 | €0.00 |
| Project work — milestone 1 (as per agreement) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Design / creative work | 6 | €0.00 | €0.00 |
| Content writing & editing | 4 | €0.00 | €0.00 |
| Development / technical implementation | 8 | €0.00 | €0.00 |
| Revisions & project management | 2 | €0.00 | €0.00 |
| Reimbursable expenses (receipts attached) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Zwischensumme | €0.00 |
| USt. (0 % if Kleinunternehmer, § 19 UStG) (19%) | €0.00 |
| Gesamtbetrag | €0.00 |
Rechnung für Freiberufler und Selbstständige in Deutschland
Erstellen Sie eine Rechnung für Freiberufler, freie Berufe, Berater, Entwickler, Texter, Übersetzer, Journalisten oder projektbezogene Dienstleistungen in Deutschland.
Deutsche Rechnungen sollten Leistungszeitraum, Projekt, Steuernummer oder USt-IdNr., USt.-Status und Zahlungsziel klar zeigen. Kleinunternehmer nach §19 UStG verwenden einen Befreiungshinweis und weisen keine Umsatzsteuer aus.
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Freiberufler (freie Berufe) sind in §18 EStG über sogenannte Katalogberufe definiert: (1) medizinische Berufe, (2) rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, (3) technisch-wissenschaftliche Berufe wie Ingenieure, Architekten und Vermessungsingenieure, sowie (4) publizistische, künstlerische und sprachliche Berufe wie Journalisten, Übersetzer und Dolmetscher — Beispiele sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten und Ingenieure. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, melden sich direkt beim Finanzamt statt beim Gewerbeamt an und dürfen unabhängig von der Gewinnhöhe stets die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen.
Gewerbetreibende zahlen dagegen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer; die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften greift erst oberhalb eines Gewerbeertrags-Freibetrags von 24.500 Euro. Eine häufig genannte Schwelle von 800.000 Euro Umsatz bzw. 80.000 Euro Gewinn für die Pflicht zur doppelten Buchführung stammt aus Sekundärquellen und wurde nicht unabhängig gegen den Wortlaut von HGB/AO geprüft — zur Sicherheit beim Steuerberater bestätigen lassen.
Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG
Die Kleinunternehmerregelung gilt 2026, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 Euro nicht überschritten hat und der laufende Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt — diese Grenze ist seit 1. Januar 2025 ein fester Grenzwert, keine Prognose mehr. Seit demselben Datum ist der Umsatz von Kleinunternehmern echt umsatzsteuerfrei, nicht nur "ohne Steuerausweis" wie nach der alten Regelung.
Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Befreiung sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet — nicht erst im Folgejahr. Übliche Rechnungsformulierung: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Was eine Rechnung für Freiberufler enthalten sollte
- Name, Adresse, Kontakt, Steuernummer oder USt-IdNr., sofern vorhanden.
- Kunde, Projekt, Bestellnummer oder Leistungsreferenz.
- Leistungszeitraum, Meilenstein, Stunden, Tagessatz oder Pauschale.
- Auslagen, Reisekosten, Software oder Fremdkosten getrennt von Honoraren.
- USt.-Satz, Steuerbetrag oder Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG.
- Zahlungsziel, Bankverbindung, IBAN und Verwendungszweck.
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