Abschlepprechnung erstellen Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Abschlepp-Rechnung für Pannenhilfe, Unfallbergung oder hoheitliches Abschleppen mit Fahrzeug, Kennzeichen, Abhol-/Zielort, Standgebühr, Fall-/Referenznummer und 19% USt. — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Dispatch / hookup fee | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Towing — miles | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Winching / recovery — minutes | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Storage — days | 1 | €0.00 | €0.00 |
| After-hours / weekend surcharge | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Admin / release fee | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Zwischensumme | €0.00 |
| MwSt. (19%) | €0.00 |
| Gesamtbetrag | €0.00 |
Abschlepp-Rechnung Generator für Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Abschlepp-Rechnung für Pannenhilfe, Unfallbergung, hoheitliches Abschleppen im Auftrag von Polizei/Ordnungsamt oder private Abschleppdienste mit Fahrzeug, Kennzeichen, Abhol- und Zielort, Standgebühr, Fall-/Referenznummer und 19% USt.
In der Praxis gibt es in Deutschland zwei klar getrennte Abschlepp-Konstellationen: das hoheitliche Abschleppen im Auftrag von Polizei oder Ordnungsamt bei einer Ordnungswidrigkeit (feste Gebührenordnung, keine freie Preisbildung), und die private, marktpreisbasierte Pannenhilfe oder Abschleppung von privatem Grund. Dieser Leitfaden behandelt beide, da beide auf die USt.-Rechnung des Abschleppunternehmens durchschlagen.
Was eine deutsche Abschlepp-Rechnung enthalten sollte
- Abschleppunternehmen mit Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr. und Zahlungsdetails.
- Kunde, Versicherung, Ordnungsamt/Polizei oder Fuhrparkkonto als Rechnungsempfänger.
- Fahrzeug (Marke, Modell, Farbe) und Kennzeichen.
- Abholort (Vorfall-/Abholort) und Zielort (Werkstatt, Verwahrstelle, Halteradresse).
- Anfahrt, Kilometer, Bergung/Seilwinde, Standgebühr, Nacht-/Wochenendzuschlag und Verwaltungs-/Freigabegebühr auf getrennten Zeilen.
- Bei hoheitlichem Abschleppen: Fall-/Referenznummer und Bezug auf die zugrunde liegende Verfügung statt eines frei verhandelten Angebots.
- 19% USt. — es gibt keine Sonderregelung oder Befreiung für Abschleppleistungen.
Zwei getrennte Regime: hoheitliches Abschleppen vs. private Pannenhilfe
Wird ein Fahrzeug wegen einer Ordnungswidrigkeit (z. B. verbotswidriges Parken) von einer öffentlichen Straße entfernt, beauftragen Polizei oder Ordnungsamt ein privates Abschleppunternehmen, das dabei hoheitlich (im Wege der Beauftragung/Beleihung) tätig wird. Die Kosten richten sich hier nach einer behördlichen Gebührenordnung und werden NICHT frei zwischen Abschleppunternehmen und Fahrzeughalter ausgehandelt; der Halter haftet nach §25a StVG für die Kosten, unabhängig davon, ob ein etwaiges Bußgeld separat entfällt — maßgeblich ist die objektive Gefährdungslage im Zeitpunkt des Abschleppvorgangs.
Daneben gibt es das Abschleppen von privatem Grund (z. B. Supermarkt-Parkplatz) auf Veranlassung des Grundstückseigentümers — ein eigenständiger, teils umstrittener Bereich mit teilweise hohen Gebühren, der vom hoheitlichen Abschleppen zu unterscheiden ist. Private Pannenhilfe (z. B. durch den ADAC) wiederum ist markt- bzw. mitgliedschaftsbasiert bepreist: Der ADAC-Basisschutz deckelt Pannenhilfe und Abschleppleistung jeweils auf 300 €; ein einzelner Abschleppvorgang ohne Mitgliedschaft kostet üblicherweise etwa 150-350 € (manche Quellen nennen 70-600 €, abhängig von Kommune, Fahrzeug, Distanz und Uhrzeit).
Berliner Gebührenbeispiel 2026 (nur zur Orientierung)
Hinweis zur Quellenlage: Die folgenden Beträge stammen aus einer sekundären Rechtsmarketing-Quelle, nicht aus einem direkt abgerufenen Berlin.de-Dokument, und sollten vor verbindlicher Verwendung geprüft werden. Als Beispiel für 2026 in Berlin: "Umsetzung" (Versetzen) bis 3,5 t rund 188,00 €, über 3,5 t rund 528,00 €; Abschleppen durch das Ordnungsamt bis 3,5 t rund 225,00 €, über 3,5 t rund 565,00 €; ein Zuschlag für besonders aufwändige Abschleppvorgänge von pauschal rund 54,00 € zzgl. rund 137,00 € je angefangene halbe Stunde (bis 3,5 t) bzw. rund 192,00 € je halbe Stunde (über 3,5 t).
Diese Berliner Werte sind nur ein Beispiel, keine bundesweit einheitliche Gebührenordnung — jedes Bundesland bzw. jede Kommune legt eigene Sätze fest. Prüfen Sie vor der Abrechnung eines hoheitlichen Abschleppvorgangs die aktuell gültige Gebührenordnung der zuständigen Kommune, statt sich auf die hier genannten Berliner Beispielwerte zu verlassen.
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