Tierarztrechnung erstellen Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Tierarztrechnung nach GOT mit Tierhalter, Patient, Tierart, Mikrochip, Behandlungsdatum, GOT-Ziffer, Steigerungssatz und 19% USt. — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Positionen
Die USt. 19% (kein Befreiungstatbestand wie bei Humanmedizin — siehe FAQ) wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „USt. 19% (kein Befreiungstatbestand wie bei Humanmedizin — siehe FAQ)“ aktiviert ist.
Unterschrift
Füge deine autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn du tatsächlich unterschreibst.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Wellness / annual health examination | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Core vaccination (e.g. rabies / DHPP / FVRCP bundle) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Microchipping | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Flea, tick & worming treatment | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Dental cleaning / scale and polish | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Spay / neuter surgery | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Blood panel / diagnostic lab work | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Medication dispensed (e.g. antibiotics course) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Zwischensumme | €0.00 |
| USt. 19% (kein Befreiungstatbestand wie bei Humanmedizin — siehe FAQ) (19%) | €0.00 |
| Gesamtbetrag | €0.00 |
Tierarztrechnung Generator nach GOT für Deutschland
Erstellen Sie eine Tierarztrechnung nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) mit Tierhalter, Patient, Tierart, Mikrochip, Behandlungsdatum, GOT-Ziffer, Steigerungssatz und 19% USt.
Anders als bei der Humanmedizin gibt es für tierärztliche Leistungen keine Umsatzsteuerbefreiung — sie unterliegen dem Regelsteuersatz von 19%. Die GOT schreibt zudem vor, dass jede Position einzeln nach Gebührenziffer und Steigerungssatz abgerechnet wird, nicht als Pauschalbetrag.
Was eine deutsche Tierarztrechnung enthalten sollte
- Tierarztpraxis mit Adresse, Approbationsnummer, Steuernummer oder USt-IdNr. und Zahlungsdetails.
- Tierhalter, Patient (Name des Tieres), Tierart/Rasse und Mikrochip-Nummer, falls vorhanden.
- Behandlungsdatum(e) und behandelnder Tierarzt.
- Jede Leistung mit GOT-Gebührenziffer und dem angewandten Steigerungssatz (1-fach bis 3-fach) einzeln aufgeführt — keine Pauschalrechnung.
- Verabreichte Medikamente und Materialien als eigene Positionen.
- 19% USt. — es gibt keine Befreiung wie bei der Humanmedizin.
GOT: Gebührenziffer und Steigerungssatz statt Festpreis
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist eine verbindliche bundesweite Regelung mit 1.006 einzelnen Gebührenpositionen ("Gebührenziffern"). Jede Position hat keinen Festpreis, sondern eine Bandbreite vom einfachen Satz (1x) bis zum dreifachen Satz (3x) des Basiswerts — gängig sind auch Zwischenwerte wie 1,83x oder 2,45x. Zum 22. November 2022 trat die erste große GOT-Reform seit über zwei Jahrzehnten in Kraft, mit einer Anhebung der typischen Gebühren um etwa 20-30%.
Notdienst (nachts, am Wochenende oder an Feiertagen) darf mit dem 2- bis 4-fachen Satz abgerechnet werden, zuzüglich einer separaten pauschalen Notdienstgebühr von 50 €. Beispiel: Eine allgemeine Untersuchung (GOT-Ziffer 12) hat einen einfachen Satz von 23,62 €; typisch abgerechnet werden 47,24-70,86 € (2-3-facher Satz), im Notdienst bis zu 94,48 € (4-facher Satz).
Rechnungen müssen vollständig nach GOT-Ziffer aufgeschlüsselt sein und Leistungen, Materialien und verabreichte Medikamente zeigen — eine reine Pauschalrechnung ohne Ziffern entspricht nicht der üblichen Abrechnungspraxis.
USt.: 19% ohne Befreiung, anders als bei Ärzten für Menschen
Tierärztliche Leistungen fallen NICHT unter die Umsatzsteuerbefreiung des §4 Nr. 14 UStG — diese Befreiung gilt ausschließlich für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. Tierärztliche Leistungen sind daher grundsätzlich mit dem Regelsteuersatz von 19% USt. steuerpflichtig.
Eine enge Ausnahme gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. V R 40/09) nur für Leistungen, die unmittelbar der landwirtschaftlichen Tierzucht und -haltung dienen — ein ermäßigter Satz von 7% gilt hier, aber nicht für die allgemeine tierärztliche Behandlung von Haustieren.
Eine Einzelpraxis gilt in der Regel automatisch als freiberuflich (§18 EStG) und ist damit von der Gewerbesteuer befreit; bei mehreren Inhabern ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) üblich, größere Kliniken nutzen gelegentlich die GmbH. Betreibt die Praxis zusätzlich eine Hausapotheke, kann dieser Umsatzanteil gesondert gewerbesteuerpflichtig sein.
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