Privatliquidation und Rechnung für Heilbehandlungen erstellen Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Privatliquidation oder Rechnung für Arztpraxis, Zahnarzt, Heilpraktiker oder Therapie mit Patient, Behandlungsdatum, Berufsbezeichnung, USt-Befreiung nach §4 Nr. 14 UStG und Zahlungsdetails als PDF.
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Positionen
Die Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG“ aktiviert ist.
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Füge deine autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn du tatsächlich unterschreibst.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Initial consultation (30 min) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Follow-up consultation (15 min) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Therapy session (50 min) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Physiotherapy treatment session | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Blood draw + laboratory panel | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Vaccination / injection administration | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Telehealth consultation | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Medical report / certificate fee | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Zwischensumme | €0.00 |
| Gesamtbetrag | €0.00 |
Privatliquidation und medizinische Rechnung für Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Privatliquidation oder Rechnung für Arztpraxis, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapie, Hebammenleistungen und private Selbstzahler.
Heilbehandlungen in der Humanmedizin sind in Deutschland nach §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Allgemeine Wellnessleistungen und kosmetische Eingriffe ohne therapeutischen Zweck sind von der Befreiung ausgenommen und unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %.
Was auf eine deutsche medizinische Rechnung gehört
- Praxis, Ordination oder Behandler mit Adresse, Kontakt und Berufsbezeichnung.
- Patient, optional Patientennummer und tatsächliches Behandlungsdatum.
- Leistungsbeschreibung, Termin, Therapieeinheit, Bericht oder Behandlungspaket.
- Honorar, Zahlungseingang, offener Betrag und Zahlungsziel.
- GKV- oder PKV-Hinweis, wenn für Erstattung relevant.
- Hinweis auf USt-Befreiung nach §4 Nr. 14 UStG, wenn die Leistung darunter fällt.
USt-Befreiung nach §4 Nr. 14 UStG
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei — dazu zählen Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Hebammen zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen, ebenso Krankenhausbehandlung, Diagnostik, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe, Hospizleistungen und vom Behandler selbst angefertigter Zahnersatz.
Allgemeine Wellnessmaßnahmen und kosmetische Eingriffe ohne therapeutischen Zweck sind von der Befreiung ausgenommen und unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Halten Sie solche Leistungen getrennt von befreiten Heilbehandlungen.
GKV, PKV und Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt rund 90 % der Bevölkerung nach dem Solidaritätsprinzip; die private Krankenversicherung (PKV) deckt etwa 10-10,5 % nach dem Äquivalenzprinzip mit risikoabhängigen Prämien.
Bei GKV-Patienten besteht keine direkte Abrechnungsbeziehung zwischen Arzt und Patient — die Abrechnung läuft über die regionale Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die Ärztekammer ist davon zu unterscheiden: Sie ist die berufsrechtliche Zulassungs- und Pflichtmitgliedschaftsstelle für Ärzte, nicht die Abrechnungsstelle für GKV-Leistungen.
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