Mietquittung und Mietrechnung erstellen Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Mietquittung oder Mietrechnung mit Mietobjekt, Mieter, Mietzeitraum, Kaution, Zahlungsdatum, Zahlungsart und Hinweis zur Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 12 UStG bei Wohnraumvermietung — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Monthly rent | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Service / building charges (advance) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Parking space / garage (let separately) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Late payment fee | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Security deposit (held, refundable) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Utilities re-billed — see utility invoice | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Zwischensumme | €0.00 |
| Gesamtbetrag | €0.00 |
Mietquittung und Mietrechnung für Deutschland
Erstellen Sie eine Mietquittung oder Mietrechnung für Wohnungen, Gewerberäume, Stellplätze, Lagerflächen, Kautionen, Nebenkosten, Teilzahlungen und Hausverwaltungsunterlagen in Deutschland.
Die langfristige Wohnraumvermietung ist nach §4 Nr. 12 UStG grundsätzlich von der USt. befreit. Kurzfristige oder möblierte Vermietung kann dagegen steuerpflichtig sein — mit unterschiedlichem Steuersatz je nach Umfang der Zusatzleistungen.
Was eine deutsche Mietquittung enthalten sollte
- Vermieter, Hausverwaltung oder Unternehmen mit Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr. und Kontakt.
- Mieter, Objektadresse, Wohnung, Stellplatz, Lager oder Gewerberaum.
- Mietvertrag, Objektreferenz, Zahlungszeitraum und Zahlungsdatum.
- Nettomiete, Nebenkosten, Heizkosten, Möbel oder Zusatzleistungen getrennt ausgewiesen.
- Kaution, Teilzahlung, Rückstand, Gutschrift oder Mahnspesen als eigene Positionen.
- USt.-Satz und -Betrag oder ein Hinweis auf die Befreiung nach §4 Nr. 12 UStG.
Wohnraummiete: USt-Befreiung nach §4 Nr. 12 UStG
Die langfristige Vermietung von Wohnraum ist nach §4 Nr. 12 UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Bei gewerblicher Vermietung kann der Vermieter nach §9 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optieren — allerdings nur, wenn der Mieter selbst umsatzsteuerpflichtig ist und die Räume für Umsätze nutzt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die Option ist ausgeschlossen, wenn der Mieter ein anderer USt-befreiter Nutzer ist (z. B. ein Arzt nach §4 Nr. 14 UStG) oder eine Privatperson — Wohnraumvermietung an Privatpersonen kann nach §9 UStG ausdrücklich nicht optiert werden.
Kurzfristige Vermietung: 7 % auf das Zimmer, 19 % bei Zusatzleistungen
Die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen (in der Regel unter 6 Monaten) ist nach §4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Befreiung ausgenommen und damit steuerpflichtig. Für die reine kurzfristige Beherbergung gilt der ermäßigte Satz von 7 % nach §12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. Sobald wesentliche Zusatzleistungen wie Frühstück, Reinigung während des Aufenthalts oder Wellnessangebote hinzukommen, greift für diese Leistungen der Regelsteuersatz von 19 %.
DAC7-Meldepflicht für Plattformen
Deutschland setzt die EU-DAC7-Richtlinie über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) um, in Kraft seit 1. Januar 2023. Zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Plattformbetreiber erfassen die Daten der Anbieter bis zum 31. Dezember eines Jahres und übermitteln sie bis zum 31. Januar des Folgejahres an das BZSt.
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