Abo-Rechnung erstellen Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Abo-, SaaS- oder wiederkehrende Rechnung mit Leistungszeitraum, Tarif, Prorata, nächster Abrechnung, Kündigungsbutton-Hinweis nach §312k BGB und 19% USt.
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Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pro Plan — monthly subscription (billing period above) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Additional seats (prorated) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Credit — unused time on previous plan (prorated) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Usage overage — API calls / storage above included quota | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Premium support add-on (monthly) | 1 | €0.00 | €0.00 |
| One-time onboarding & setup fee | 1 | €0.00 | €0.00 |
| Zwischensumme | €0.00 |
| MwSt. (19%) | €0.00 |
| Gesamtbetrag | €0.00 |
Abo-Rechnung Generator für SaaS und wiederkehrende Zahlungen in Deutschland
Erstellen Sie eine deutsche Abo- oder SaaS-Rechnung mit Abrechnungszeitraum, Tarif, Nutzern, Prorata, Gutschriften, nächstem Abrechnungsdatum, Zahlungsmethode und 19% USt.
Deutsches Recht schreibt seit 2022 vor, dass Verbraucherverträge über eine Website mit einem klar erkennbaren Kündigungsbutton kündbar sein müssen — ein Detail, das für jedes Abo-/SaaS-Geschäft mit Verbraucherkunden direkt relevant ist, auch wenn es nicht auf der Rechnung selbst erscheint, sondern die Vertragsgestaltung betrifft.
Was eine deutsche Abo-Rechnung enthalten sollte
- Anbieter mit Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr. und Zahlungsdetails.
- Kunde, Abo-/Kontonummer und Abrechnungszeitraum (von — bis).
- Tarif/Paket, nächstes Abrechnungsdatum und Zahlungsmethode/automatische Abbuchung.
- Prorata-Änderungen (Auf- oder Abgrade) auf eigener Zeile, bei Herabstufung als Gutschrift.
- Fortlaufende Rechnungsnummer je Abrechnungsperiode — Nummern dürfen über Verlängerungszeiträume hinweg nicht wiederverwendet werden.
- 19% USt. für die meisten SaaS-Abos; bei B2C-Verkauf ins EU-Ausland gilt nach der OSS-Regelung der USt.-Satz des Kundenlandes.
Kündigungsbutton nach §312k BGB — seit 1. Juli 2022 Pflicht
Seit dem 1. Juli 2022 gilt §312k BGB für Unternehmen, die Verbraucherverträgen als laufende Zahlungsverhältnisse (Dauerschuldverhältnisse) über eine Website anbieten — das betrifft praktisch jedes Online-Abo oder wiederkehrende Zahlungsmodell, nicht nur eine einzelne Branche. Vorgeschrieben ist eine klar beschriftete, leicht auffindbare Schaltfläche mit dem gesetzlichen Wortlaut "Jetzt kündigen" (oder einer eindeutig gleichwertigen Formulierung), die zu einer Bestätigungsseite führt, auf der die Kündigung erfasst wird.
Wichtig und unmittelbar praxisrelevant: Fehlt der Kündigungsbutton oder entspricht er nicht den Vorgaben, kann der Verbraucher nach §312k Abs. 6 BGB den Vertrag JEDERZEIT OHNE KÜNDIGUNGSFRIST kündigen. Ein Verstoß kann außerdem Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherverbänden auslösen.
Gesetz für faire Verbraucherverträge: maximal 1 Monat Kündigungsfrist nach Erstlaufzeit
Ergänzend, aber ein eigenständiges Gesetz: Das Gesetz für faire Verbraucherverträge (in Kraft seit 1. März 2022) begrenzt die Kündigungsfrist nach der Erstlaufzeit auf maximal 1 Monat (zuvor bis zu 3 Monate) und schränkt Klauseln zur stillschweigenden automatischen Verlängerung in AGB für ab diesem Datum neu geschlossene Verträge ein. Für Verträge, die VOR dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gelten weiterhin die alten Regeln (automatische Verlängerung bis zu einem Jahr).
Widerrufsrecht und USt. bei grenzüberschreitendem Verkauf
Bei online oder im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der ersten Lieferung/Leistung; der Widerruf ist formlos möglich, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
B2C-Verkauf an Kunden in einem anderen EU-Land? Nach der OSS-Regelung für digitale Dienstleistungen wird die USt. zum Satz des KUNDEN-Landes berechnet, nicht zu Ihrem eigenen — tragen Sie den USt.-Satz des Kundenlandes im Steuerfeld dieser Rechnung ein.
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