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Vorlage Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Eine kostenlose, automatisch rechnende GuV-Vorlage für österreichische Unternehmen, abgestimmt auf die UGB-Terminologie (Gesamtkostenverfahren).

Rechnungslegungsstandard
UGB
Geschäftsjahr
Kalenderjahr (Standard); abweichendes Wirtschaftsjahr möglich
Währung
EUR (€)
Einreichung bei
Firmenbuch
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
20262025
Umsatzerlöse850.000 €850.000 €
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen510.000 €510.000 €
Rohergebnis340.000 €340.000 €
Personalaufwand180.000 €180.000 €
Abschreibungen25.000 €25.000 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen20.000 €20.000 €
Betriebserfolg (EGT vor Finanzergebnis)115.000 €115.000 €
Finanzaufwendungen (Zinsen und ähnliche Aufwendungen)12.000 €12.000 €
Ergebnis vor Steuern103.000 €103.000 €
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag28.000 €28.000 €
Jahresüberschuss75.000 €75.000 €

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Anleitung zum Ausfüllen einer Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt, wie sich der Jahresüberschuss eines Unternehmens aus Umsatzerlösen abzüglich der verschiedenen Aufwandsarten ergibt. Sie ist der am häufigsten benötigte Teil des Jahresabschlusses, weil sie in kompakter Form die Ertragslage eines Geschäftsjahres offenlegt.

In Österreich wird die GuV überwiegend nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 231 UGB aufgestellt, bei dem Aufwendungen nach Kostenarten (Personal, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen) statt nach Funktionsbereichen gegliedert werden.

Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung?

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres einander gegenüber und ermittelt daraus den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Anders als die Bilanz, die eine Momentaufnahme zum Stichtag ist, zeigt die GuV die wirtschaftliche Entwicklung über den gesamten Berichtszeitraum.

Was gehört hinein

  • Umsatzerlöse: Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
  • Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen: Kosten für Rohstoffe, Waren und zugekaufte Leistungen.
  • Rohergebnis: Zwischensumme aus Umsatzerlösen abzüglich Materialaufwand.
  • Personalaufwand: Löhne, Gehälter sowie gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen.
  • Abschreibungen: planmäßige Wertminderung des Anlage- und ggf. Umlaufvermögens.
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen: übrige laufende Betriebskosten wie Miete, Versicherungen oder Beratungskosten.
  • Betriebserfolg (EGT vor Finanzergebnis): das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
  • Finanzaufwendungen: Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus Fremdfinanzierung.
  • Ergebnis vor Steuern: der Betriebserfolg nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses.
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: die auf das Jahresergebnis entfallende Steuerlast.
  • Jahresüberschuss: das Endergebnis nach Abzug aller Aufwendungen und Steuern.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Erfassen Sie die Umsatzerlöse: Tragen Sie sämtliche Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Berichtszeitraums ein, netto ohne Umsatzsteuer.
  2. Ziehen Sie den Materialaufwand ab: Erfassen Sie Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen, um das Rohergebnis zu ermitteln.
  3. Erfassen Sie den Personalaufwand: Tragen Sie Löhne, Gehälter und Sozialaufwendungen für alle Mitarbeitenden ein.
  4. Berücksichtigen Sie Abschreibungen: Übernehmen Sie die planmäßigen Abschreibungsbeträge aus dem Anlagenverzeichnis.
  5. Erfassen Sie sonstige betriebliche Aufwendungen: Addieren Sie übrige laufende Kosten wie Miete, Versicherungen und Beratung, um den Betriebserfolg zu erhalten.
  6. Ziehen Sie das Finanzergebnis ab: Erfassen Sie Zinsen und ähnliche Finanzaufwendungen, um das Ergebnis vor Steuern zu ermitteln.
  7. Ziehen Sie die Steuern ab: Tragen Sie die Körperschaft- bzw. Einkommensteuer ein, um den Jahresüberschuss zu berechnen.
  8. Vergleichen Sie mit dem Vorjahr: Nutzen Sie die zweite Periodenspalte, um Entwicklungen und Auffälligkeiten gegenüber dem Vorjahr zu erkennen.

Besonderheiten in Österreich

Nach § 231 UGB ist grundsätzlich das Gesamtkostenverfahren vorgeschrieben, das Aufwendungen nach Kostenarten statt nach Funktionsbereichen gliedert; das Umsatzkostenverfahren ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zulässig. Die GuV ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und wird gemeinsam mit der Bilanz beim Firmenbuch offengelegt sowie über FinanzOnline mit der E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt.

Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen bei den Anhangangaben, müssen die GuV aber grundsätzlich in gleicher Struktur erstellen wie größere Kapitalgesellschaften.

Häufig gestellte Fragen