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Vorlage Bilanz (Österreich)

Eine kostenlose Bilanz-Vorlage nach UGB mit automatischer Prüfung, dass die Summe der Aktiva der Summe der Passiva entspricht.

Rechnungslegungsstandard
UGB
Geschäftsjahr
Kalenderjahr (Standard); abweichendes Wirtschaftsjahr möglich
Währung
EUR (€)
Einreichung bei
Firmenbuch
Bilanz
20262025
A. Anlagevermögen380.000 €380.000 €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände45.000 €45.000 €
II. Sachanlagen320.000 €320.000 €
III. Finanzanlagen15.000 €15.000 €
B. Umlaufvermögen225.000 €225.000 €
I. Vorräte60.000 €60.000 €
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände90.000 €90.000 €
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten75.000 €75.000 €
Summe Aktiva605.000 €605.000 €
A. Eigenkapital327.000 €327.000 €
I. Stamm-/Grundkapital (Nennkapital)35.000 €35.000 €
II. Kapital- und Gewinnrücklagen130.000 €130.000 €
IV. Bilanzgewinn162.000 €162.000 €
B. Rückstellungen58.000 €58.000 €
Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen40.000 €40.000 €
Sonstige Rückstellungen18.000 €18.000 €
C. Verbindlichkeiten220.000 €220.000 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten120.000 €120.000 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen70.000 €70.000 €
Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten30.000 €30.000 €
Summe Passiva605.000 €605.000 €
Bilanz ist ausgeglichen

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Anleitung zum Ausfüllen einer Bilanz

Die Bilanz stellt zu einem bestimmten Stichtag — in der Regel dem 31.12. — gegenüber, was ein Unternehmen besitzt (Aktiva) und wie dies finanziert ist (Passiva: Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten). Sie ist neben der GuV der zweite tragende Bestandteil des Jahresabschlusses nach UGB.

Weil Summe Aktiva und Summe Passiva rechnerisch immer übereinstimmen müssen, eignet sich die Bilanz besonders gut als Kontrollinstrument: Stimmen die beiden Seiten nicht überein, liegt ein Buchungsfehler vor, der vor der Offenlegung korrigiert werden muss.

Was ist eine Bilanz?

Eine Bilanz ist eine stichtagsbezogene Übersicht über Vermögen, Eigenkapital, Rückstellungen und Schulden eines Unternehmens, gegliedert nach § 224 UGB in Aktiva (Anlage- und Umlaufvermögen) und Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten).

Was gehört hinein

  • A. Anlagevermögen: immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen.
  • B. Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Bankguthaben.
  • Summe Aktiva: die Gesamtsumme aus Anlage- und Umlaufvermögen.
  • A. Eigenkapital: Nennkapital (Stamm- oder Grundkapital), Kapital- und Gewinnrücklagen sowie der Bilanzgewinn.
  • B. Rückstellungen: Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sowie sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
  • C. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen sowie Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten.
  • Summe Passiva: die Gesamtsumme aus Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, die der Summe Aktiva entsprechen muss.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Erfassen Sie das Anlagevermögen: Tragen Sie immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen aus dem Anlagenverzeichnis ein.
  2. Erfassen Sie das Umlaufvermögen: Ergänzen Sie Vorräte laut Inventur, offene Forderungen sowie Kassenbestand und Bankguthaben zum Stichtag.
  3. Bilden Sie die Summe Aktiva: Addieren Sie Anlage- und Umlaufvermögen.
  4. Erfassen Sie das Eigenkapital: Tragen Sie Nennkapital, Rücklagen und den Bilanzgewinn laut Gesellschafterbeschluss ein.
  5. Erfassen Sie Rückstellungen: Berücksichtigen Sie insbesondere Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sowie sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.
  6. Erfassen Sie Verbindlichkeiten: Tragen Sie Bankverbindlichkeiten, offene Lieferantenrechnungen sowie Steuer- und SV-Verbindlichkeiten ein.
  7. Bilden Sie die Summe Passiva und prüfen Sie die Bilanz: Summe Aktiva und Summe Passiva müssen exakt übereinstimmen — die Vorlage zeigt dies automatisch an.

Besonderheiten in Österreich

Die Bilanzgliederung folgt § 224 UGB. Der Umfang der offenzulegenden Bilanz richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 221 UGB: Kleinstkapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz ohne Anhang offenlegen, kleine Gesellschaften eine verkürzte Bilanz mit reduzierten Anhangangaben, während mittelgroße und große Gesellschaften die vollständige Gliederung offenlegen müssen.

Kapitalgesellschaften reichen die Bilanz zusammen mit dem übrigen Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Firmenbuch ein.

Häufig gestellte Fragen