Vorlage Bilanz (Österreich)
Eine kostenlose Bilanz-Vorlage nach UGB mit automatischer Prüfung, dass die Summe der Aktiva der Summe der Passiva entspricht.
- Rechnungslegungsstandard
- UGB
- Geschäftsjahr
- Kalenderjahr (Standard); abweichendes Wirtschaftsjahr möglich
- Währung
- EUR (€)
- Einreichung bei
- Firmenbuch
| 2026 | 2025 | |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 380.000 € | 380.000 € |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 45.000 € | 45.000 € |
| II. Sachanlagen | 320.000 € | 320.000 € |
| III. Finanzanlagen | 15.000 € | 15.000 € |
| B. Umlaufvermögen | 225.000 € | 225.000 € |
| I. Vorräte | 60.000 € | 60.000 € |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 90.000 € | 90.000 € |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 75.000 € | 75.000 € |
| Summe Aktiva | 605.000 € | 605.000 € |
| A. Eigenkapital | 327.000 € | 327.000 € |
| I. Stamm-/Grundkapital (Nennkapital) | 35.000 € | 35.000 € |
| II. Kapital- und Gewinnrücklagen | 130.000 € | 130.000 € |
| IV. Bilanzgewinn | 162.000 € | 162.000 € |
| B. Rückstellungen | 58.000 € | 58.000 € |
| Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen | 40.000 € | 40.000 € |
| Sonstige Rückstellungen | 18.000 € | 18.000 € |
| C. Verbindlichkeiten | 220.000 € | 220.000 € |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 120.000 € | 120.000 € |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 70.000 € | 70.000 € |
| Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten | 30.000 € | 30.000 € |
| Summe Passiva | 605.000 € | 605.000 € |
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Anleitung zum Ausfüllen einer Bilanz
Die Bilanz stellt zu einem bestimmten Stichtag — in der Regel dem 31.12. — gegenüber, was ein Unternehmen besitzt (Aktiva) und wie dies finanziert ist (Passiva: Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten). Sie ist neben der GuV der zweite tragende Bestandteil des Jahresabschlusses nach UGB.
Weil Summe Aktiva und Summe Passiva rechnerisch immer übereinstimmen müssen, eignet sich die Bilanz besonders gut als Kontrollinstrument: Stimmen die beiden Seiten nicht überein, liegt ein Buchungsfehler vor, der vor der Offenlegung korrigiert werden muss.
Was ist eine Bilanz?
Eine Bilanz ist eine stichtagsbezogene Übersicht über Vermögen, Eigenkapital, Rückstellungen und Schulden eines Unternehmens, gegliedert nach § 224 UGB in Aktiva (Anlage- und Umlaufvermögen) und Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten).
Was gehört hinein
- A. Anlagevermögen: immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen.
- B. Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Bankguthaben.
- Summe Aktiva: die Gesamtsumme aus Anlage- und Umlaufvermögen.
- A. Eigenkapital: Nennkapital (Stamm- oder Grundkapital), Kapital- und Gewinnrücklagen sowie der Bilanzgewinn.
- B. Rückstellungen: Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sowie sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
- C. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen sowie Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten.
- Summe Passiva: die Gesamtsumme aus Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, die der Summe Aktiva entsprechen muss.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Erfassen Sie das Anlagevermögen: Tragen Sie immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen aus dem Anlagenverzeichnis ein.
- Erfassen Sie das Umlaufvermögen: Ergänzen Sie Vorräte laut Inventur, offene Forderungen sowie Kassenbestand und Bankguthaben zum Stichtag.
- Bilden Sie die Summe Aktiva: Addieren Sie Anlage- und Umlaufvermögen.
- Erfassen Sie das Eigenkapital: Tragen Sie Nennkapital, Rücklagen und den Bilanzgewinn laut Gesellschafterbeschluss ein.
- Erfassen Sie Rückstellungen: Berücksichtigen Sie insbesondere Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sowie sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.
- Erfassen Sie Verbindlichkeiten: Tragen Sie Bankverbindlichkeiten, offene Lieferantenrechnungen sowie Steuer- und SV-Verbindlichkeiten ein.
- Bilden Sie die Summe Passiva und prüfen Sie die Bilanz: Summe Aktiva und Summe Passiva müssen exakt übereinstimmen — die Vorlage zeigt dies automatisch an.
Besonderheiten in Österreich
Die Bilanzgliederung folgt § 224 UGB. Der Umfang der offenzulegenden Bilanz richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 221 UGB: Kleinstkapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz ohne Anhang offenlegen, kleine Gesellschaften eine verkürzte Bilanz mit reduzierten Anhangangaben, während mittelgroße und große Gesellschaften die vollständige Gliederung offenlegen müssen.
Kapitalgesellschaften reichen die Bilanz zusammen mit dem übrigen Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Firmenbuch ein.
