Vorlage Erfolgsrechnung
Eine kostenlose, automatisch berechnende Vorlage für die Erfolgsrechnung liechtensteinischer Unternehmen, abgestimmt auf die PGR-Terminologie.
- Rechnungslegungsstandard
- PGR (Rechnungslegung)
- Geschäftsjahr
- Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr, Jan.–Dez.)
- Währung
- CHF (CHF)
- Einreichung bei
- Handelsregister (Amt für Justiz)
| 2026 | 2025 | |
|---|---|---|
| Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen | CHF 850'000 | CHF 850'000 |
| Aufwand für Material und Leistungen | CHF 510'000 | CHF 510'000 |
| Bruttoergebnis | CHF 340'000 | CHF 340'000 |
| Personalaufwand | CHF 180'000 | CHF 180'000 |
| Übriger betrieblicher Aufwand | CHF 45'000 | CHF 45'000 |
| Abschreibungen | CHF 30'000 | CHF 30'000 |
| Betriebsergebnis | CHF 85'000 | CHF 85'000 |
| Finanzaufwand (Zinsen) | CHF 12'000 | CHF 12'000 |
| Ergebnis vor Steuern | CHF 73'000 | CHF 73'000 |
| Ertragssteuer | CHF 15'000 | CHF 15'000 |
| Jahresgewinn | CHF 58'000 | CHF 58'000 |
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So füllen Sie eine Erfolgsrechnung-Vorlage aus
Die Erfolgsrechnung zeigt, wie viel ein Unternehmen über eine Periode verdient und ausgegeben hat, und endet im Jahresgewinn oder -verlust. Sie ist das meistgefragte Rechenwerk bei der Beantragung von Krediten, der Berichterstattung an Anteilseigner oder einfach, um zu verstehen, ob das Geschäft profitabel war.
Liechtensteinische Gesellschaften, die ihren Abschluss nach PGR erstellen, verwenden Begriffe wie Nettoerlöse und betrieblicher Aufwand statt übersetzter US-Begriffe, und diese Vorlage folgt dieser Konvention durchgängig.
Was ist eine Erfolgsrechnung?
Die Erfolgsrechnung ist ein Rechenwerk, das die Nettoerlöse einer Gesellschaft, die zur Erzielung dieser Erlöse angefallenen Kosten und den daraus resultierenden Gewinn oder Verlust für eine definierte Rechnungsperiode, meist ein Geschäftsjahr, ausweist. Sie steht neben der Bilanz und der Geldflussrechnung als eines der zentralen Rechenwerke eines liechtensteinischen Jahresabschlusses.
Was gehört hinein
- Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen — Ertrag aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit während der Periode.
- Aufwand für Material und Leistungen — direkte Kosten der verkauften Waren oder Dienstleistungen, abgezogen von den Nettoerlösen.
- Bruttoergebnis — Nettoerlöse abzüglich Materialaufwand, zeigt die Handelsmarge vor den übrigen Kosten.
- Personalaufwand — Löhne, Sozialleistungen und weitere Personalkosten.
- Übriger betrieblicher Aufwand — zusätzliche Betriebskosten, die nicht dem Personalaufwand zugeordnet sind.
- Abschreibungen — die planmässige Wertminderung von Anlagevermögen über die Nutzungsdauer.
- Betriebsergebnis — Bruttoergebnis abzüglich Personalaufwand, übrigem betrieblichem Aufwand und Abschreibungen.
- Finanzaufwand (Zinsen) — Fremdkapitalkosten wie Darlehenszinsen, abgezogen vom Betriebsergebnis.
- Ergebnis vor Steuern — Betriebsergebnis abzüglich Finanzaufwand, die Grundlage für die Ertragssteuer.
- Ertragssteuer — die für die Periode geschuldete Steuer.
- Jahresgewinn — das Endtotal nach Steuern, das in den Gewinnvortrag der Bilanz übergeht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Sammeln Sie Ihre Verkaufsunterlagen für die Periode und tragen Sie die gesamten Nettoerlöse ein.
- Listen Sie die direkten Kosten der verkauften Waren oder Leistungen als Materialaufwand auf und prüfen Sie, ob das Bruttoergebnis zu Ihrer Marge passt.
- Erfassen Sie Personalaufwand wie Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und weitere Personalkosten.
- Erfassen Sie übrigen betrieblichen Aufwand wie Miete, Versicherung und Verwaltung, der nicht dem Personalaufwand zuzuordnen ist.
- Tragen Sie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagen ein und prüfen Sie das Betriebsergebnis.
- Fügen Sie Finanzaufwand wie Zinsen auf Darlehen hinzu, um zum Ergebnis vor Steuern zu gelangen.
- Erfassen Sie die für die Periode geschuldete Ertragssteuer, geschätzt zum anwendbaren Satz, falls die Veranlagung noch nicht vorliegt.
- Prüfen Sie den Jahresgewinn und vergleichen Sie ihn mit der Vorjahresspalte, bevor Sie ihn in den Gewinnvortrag der Bilanz übertragen.
Liechtenstein-spezifische Regeln
Die Erfolgsrechnung wird nach PGR erstellt, das EWR-/EU-richtlinienkonform ausgestaltet ist; bestimmte sowie an einem geregelten Markt kotierte Gesellschaften erstellen sie stattdessen nach IFRS. Für kleine Gesellschaften gelten grössenabhängige Erleichterungen bei den Anhangangaben zur Erfolgsrechnung.
Die Erfolgsrechnung fliesst in den vollständigen Jahresabschluss ein, der nach Genehmigung durch die Generalversammlung beim Handelsregister (Amt für Justiz) elektronisch eingereicht wird, in der Regel innert rund sechs Monaten nach Geschäftsjahresende.
