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Vorlage Bilanz

Eine kostenlose Bilanz-Vorlage für Liechtenstein nach PGR, mit automatischer Prüfung, dass Total Aktiven gleich Total Passiven ist.

Rechnungslegungsstandard
PGR (Rechnungslegung)
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr, Jan.–Dez.)
Währung
CHF (CHF)
Einreichung bei
Handelsregister (Amt für Justiz)
Bilanz
20262025
UmlaufvermögenCHF 270'000CHF 270'000
Flüssige MittelCHF 120'000CHF 120'000
Forderungen aus Lieferungen und LeistungenCHF 90'000CHF 90'000
VorräteCHF 60'000CHF 60'000
AnlagevermögenCHF 365'000CHF 365'000
SachanlagenCHF 320'000CHF 320'000
Immaterielle AnlagenCHF 45'000CHF 45'000
Total AktivenCHF 635'000CHF 635'000
Kurzfristiges FremdkapitalCHF 88'000CHF 88'000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenCHF 70'000CHF 70'000
Kurzfristige Rückstellungen und SteuernCHF 18'000CHF 18'000
Langfristiges FremdkapitalCHF 155'000CHF 155'000
BankdarlehenCHF 155'000CHF 155'000
EigenkapitalCHF 392'000CHF 392'000
Grund-/StammkapitalCHF 50'000CHF 50'000
ReservenCHF 40'000CHF 40'000
Gewinnvortrag / JahresgewinnCHF 302'000CHF 302'000
Total PassivenCHF 635'000CHF 635'000
Bilanz ist ausgeglichen

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So füllen Sie eine Bilanz-Vorlage aus

Die Bilanz zeigt, was ein Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag besitzt und schuldet — sie stellt die Vermögens- und Kapitalstruktur auf einen Blick dar. Für liechtensteinische Gesellschaften ist sie neben der Erfolgsrechnung das zweite Kernrechenwerk des Jahresabschlusses.

Die Vorlage folgt der im PGR üblichen Gliederung in Aktiven und Passiven und prüft automatisch, ob Total Aktiven gleich Total Passiven ist — der grundlegende Test für eine korrekt aufgestellte Bilanz.

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist ein Rechenwerk, das die Vermögenswerte (Aktiven), das Fremdkapital und das Eigenkapital (zusammen Passiven) einer Gesellschaft zu einem bestimmten Stichtag darstellt. Sie beruht auf dem Grundsatz, dass Total Aktiven stets dem Total der Passiven entsprechen muss, da jeder Vermögenswert entweder durch Fremd- oder durch Eigenkapital finanziert ist.

Was gehört hinein

  • Umlaufvermögen — flüssige Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte, die kurzfristig liquidierbar sind.
  • Anlagevermögen — Sachanlagen und immaterielle Anlagen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen.
  • Total Aktiven — die Summe aus Umlauf- und Anlagevermögen.
  • Kurzfristiges Fremdkapital — Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Rückstellungen und Steuern, die innert eines Jahres fällig sind.
  • Langfristiges Fremdkapital — Bankdarlehen und weitere Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.
  • Eigenkapital — Grund- bzw. Stammkapital, Reserven und Gewinnvortrag bzw. Jahresgewinn.
  • Total Passiven — die Summe aus kurz- und langfristigem Fremdkapital und Eigenkapital, die dem Total der Aktiven entsprechen muss.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Erfassen Sie das Umlaufvermögen: flüssige Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte zum Bilanzstichtag.
  2. Erfassen Sie das Anlagevermögen: Sachanlagen wie Maschinen oder Immobilien sowie immaterielle Anlagen wie Lizenzen.
  3. Prüfen Sie das Total der Aktiven, das sich automatisch aus Umlauf- und Anlagevermögen ergibt.
  4. Erfassen Sie das kurzfristige Fremdkapital: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Rückstellungen und Steuern.
  5. Erfassen Sie das langfristige Fremdkapital, etwa Bankdarlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
  6. Ergänzen Sie das Eigenkapital: Grundkapital, Reserven und den Gewinnvortrag inklusive Jahresgewinn aus der Erfolgsrechnung.
  7. Prüfen Sie, dass das Total der Passiven dem Total der Aktiven entspricht — die Vorlage zeigt dies automatisch an.
  8. Klären Sie allfällige Differenzen, bevor Sie die Bilanz dem Anhang und dem Lagebericht beifügen.

Liechtenstein-spezifische Regeln

Die Bilanz wird nach PGR gegliedert, das EWR-/EU-richtlinienkonform ausgestaltet ist; bestimmte sowie an einem geregelten Markt kotierte Gesellschaften erstellen sie nach IFRS. Kleine Gesellschaften profitieren von grössenabhängigen Erleichterungen, etwa vereinfachten Gliederungs- oder Anhangvorschriften.

Die Bilanz wird als Teil des Jahresabschlusses nach Genehmigung durch die Generalversammlung beim Handelsregister (Amt für Justiz) elektronisch eingereicht, üblicherweise innert rund sechs Monaten nach Geschäftsjahresende.

Häufig gestellte Fragen