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Vorlage Jahresbericht / Jahresrechnung

Eine kostenlose, PGR-konforme Vorlage für den Jahresbericht liechtensteinischer Gesellschaften, mit bearbeitbarer Ergebnisübersicht und korrekter CHF-Formatierung.

Rechnungslegungsstandard
PGR (Rechnungslegung)
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr, Jan.–Dez.)
Währung
CHF (CHF)
Einreichung bei
Handelsregister (Amt für Justiz)
Jahresbericht / Jahresrechnung
20262025
Nettoerlöse aus Lieferungen und LeistungenCHF 850'000CHF 850'000
Aufwand für Material und LeistungenCHF 510'000CHF 510'000
BruttoergebnisCHF 340'000CHF 340'000
Betrieblicher AufwandCHF 225'000CHF 225'000
BetriebsergebnisCHF 115'000CHF 115'000
ErtragssteuerCHF 15'000CHF 15'000
JahresgewinnCHF 100'000CHF 100'000

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So füllen Sie eine Jahresbericht-Vorlage aus

Ein Jahresbericht fasst die Ergebnisse, die Vermögenslage und die Geldflüsse eines Geschäftsjahres in einem Dokument zusammen, ergänzt durch einen erläuternden Lagebericht. Für liechtensteinische Gesellschaften bildet er die Grundlage der Jahresrechnung, die der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt und anschliessend beim Handelsregister eingereicht wird.

Auch wenn die formelle Einreichung Fachwissen oder eine Buchhaltungssoftware erfordern kann, macht das Vorbereiten von Zahlen und Aufbau in dieser Vorlage diesen letzten Schritt deutlich schneller, da die Struktur bereits dem PGR folgt.

Was ist ein Jahresbericht?

Ein Jahresbericht ist ein zusammengefasstes Dokument, das die wirtschaftliche Entwicklung und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gesellschaft für ein Geschäftsjahr darstellt. In Liechtenstein bündelt er üblicherweise einen Lagebericht — mit Geschäftsverlauf, wesentlichen Risiken und Ausblick — mit den Kernrechenwerken: Erfolgsrechnung, Bilanz und Geldflussrechnung, ergänzt durch den Anhang.

Was gehört hinein

  • Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen — der gesamte Ertrag aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft während des Jahres.
  • Aufwand für Material und Leistungen — die direkten Kosten der verkauften Waren oder Dienstleistungen, die von den Nettoerlösen abgezogen werden, um das Bruttoergebnis zu erhalten.
  • Bruttoergebnis — Nettoerlöse abzüglich Materialaufwand, ein Zwischentotal, das die Handelsmarge vor den übrigen Kosten zeigt.
  • Betrieblicher Aufwand — Gemeinkosten wie Personal, Räumlichkeiten und Verwaltung, die zum Betriebsergebnis führen.
  • Betriebsergebnis — Bruttoergebnis abzüglich betrieblichem Aufwand, das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern.
  • Ertragssteuer — die für das Geschäftsjahr geschuldete Steuer, abgezogen vom Betriebsergebnis.
  • Jahresgewinn — das Endtotal nach Steuern, das in die Bilanz als Teil des Gewinnvortrags übertragen wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Beginnen Sie mit einem Deckblatt, das Firmenname, Logo, Handelsregister-Nummer und die abgedeckte Berichtsperiode zeigt.
  2. Verfassen Sie den Lagebericht mit einer Zusammenfassung des Geschäftsverlaufs, der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten sowie des Ausblicks auf das kommende Jahr.
  3. Fügen Sie die Erfolgsrechnung ein und tragen Sie Nettoerlöse, Materialaufwand und übrigen Aufwand ein, um zum Jahresgewinn zu gelangen.
  4. Fügen Sie die Bilanz ein, mit Umlauf- und Anlagevermögen, Fremdkapital und Eigenkapital, und prüfen Sie, dass sie ausgeglichen ist.
  5. Fügen Sie die Geldflussrechnung ein, mit den Geldflüssen aus Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit für die Periode.
  6. Ergänzen Sie den Anhang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen und weiteren nach PGR erforderlichen Angaben.
  7. Prüfen Sie die Zahlen auf Konsistenz zwischen den drei Rechenwerken — etwa, dass der Jahresgewinn der Veränderung im Gewinnvortrag entspricht.
  8. Lassen Sie den Abschluss durch die Generalversammlung genehmigen, bevor Sie ihn beim Handelsregister einreichen.

Liechtenstein-spezifische Regeln

Der Jahresabschluss wird nach Genehmigung durch die Generalversammlung beim Handelsregister (Amt für Justiz) elektronisch eingereicht, üblicherweise innert rund sechs Monaten nach Geschäftsjahresende; es besteht kein XBRL-Zwang. Kleine Gesellschaften profitieren von grössenabhängigen Erleichterungen im Anhang, während bestimmte sowie an einem geregelten Markt kotierte Gesellschaften ihren Abschluss nach IFRS erstellen müssen.

Das Geschäftsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr, auch wenn Gesellschaften statutarisch ein abweichendes Geschäftsjahr festlegen können; die Frist zur Einreichung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Genehmigung durch die Generalversammlung.

Häufig gestellte Fragen