Vorlage Jahresabschluss
Eine kostenlose, HGB-konforme Vorlage für den Jahresabschluss deutscher Unternehmen mit bearbeitbarer Ergebnisübersicht und korrekter €-Formatierung.
- Rechnungslegungsstandard
- HGB
- Geschäftsjahr
- Kalenderjahr (Standard); ein abweichendes Geschäftsjahr ist möglich
- Währung
- EUR (€)
- Einreichung bei
- Unternehmensregister (Bundesanzeiger)
| 2026 | 2025 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 850.000 € | 850.000 € |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | 510.000 € | 510.000 € |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 340.000 € | 340.000 € |
| Vertriebs- und Verwaltungskosten | 225.000 € | 225.000 € |
| Betriebsergebnis | 115.000 € | 115.000 € |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 28.000 € | 28.000 € |
| Jahresüberschuss | 87.000 € | 87.000 € |
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So füllen Sie eine Jahresabschluss-Vorlage aus
Der Jahresabschluss ist das zentrale Berichtspaket, mit dem ein deutsches Unternehmen zum Ende des Geschäftsjahres über seine Ergebnis-, Vermögens- und Finanzlage informiert. Er bildet die Grundlage für die Offenlegung im Unternehmensregister und für die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt.
Auch wenn die endgültige Übermittlung als E-Bilanz über eine Steuersoftware oder den Steuerberater erfolgt, spart es viel Zeit, Zahlen und Gliederung zuerst in dieser Vorlage vorzubereiten, da der Aufbau bereits der HGB-Struktur folgt.
Was ist ein Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss fasst die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens für ein Geschäftsjahr zusammen. Nach HGB besteht er für Kapitalgesellschaften mindestens aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang; mittelgroße und große Gesellschaften ergänzen zusätzlich einen Lagebericht und häufig eine Kapitalflussrechnung.
Was gehört hinein
- Umsatzerlöse — die Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Berichtszeitraums.
- Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen — die direkten Kosten, die von den Umsatzerlösen abgezogen werden, um das Bruttoergebnis zu ermitteln.
- Bruttoergebnis vom Umsatz — Zwischensumme aus Umsatzerlösen abzüglich Herstellungskosten.
- Vertriebs- und Verwaltungskosten — die Gemeinkosten, die vom Bruttoergebnis abgezogen werden, um zum Betriebsergebnis zu gelangen.
- Betriebsergebnis — das operative Ergebnis vor Steuern.
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag — die auf das Ergebnis entfallende Steuerbelastung des Geschäftsjahres.
- Jahresüberschuss — die Endsumme nach Steuern, die in die Gewinnrücklagen bzw. den Bilanzgewinn der Bilanz übergeht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Beginnen Sie mit einem Deckblatt mit Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und dem abgedeckten Geschäftsjahr.
- Fügen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung ein und tragen Sie Umsatzerlöse, Herstellungskosten und Aufwendungen bis zum Jahresüberschuss ein.
- Fügen Sie die Bilanz ein, listen Sie Anlage- und Umlaufvermögen sowie Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten auf und prüfen Sie, ob die Bilanzsumme aufgeht.
- Erstellen Sie den Anhang und erläutern Sie die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß HGB.
- Ergänzen Sie bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften den Lagebericht mit Angaben zum Geschäftsverlauf, zur Lage und zu Risiken.
- Fügen Sie, sofern erforderlich oder gewünscht, eine Kapitalflussrechnung hinzu, die die Zahlungsströme des Geschäftsjahres zeigt.
- Prüfen Sie die Zahlen auf Konsistenz zwischen den Teilen — etwa, dass der Jahresüberschuss der GuV mit der Veränderung der Gewinnrücklagen in der Bilanz übereinstimmt.
- Lassen Sie den Jahresabschluss durch die Geschäftsführung feststellen, bevor er offengelegt oder eingereicht wird.
Besonderheiten in Deutschland
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister (Bundesanzeiger) offenlegen, grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag; kapitalmarktorientierte Gesellschaften müssen dies bereits nach 4 Monaten tun. Getrennt davon wird die Steuerbilanz als E-Bilanz im XBRL-Format an das Finanzamt übermittelt.
Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstunternehmen im Sinne des HGB können verkürzte Offenlegungspflichten nutzen und teilweise auf den Lagebericht oder eine Prüfung verzichten; unabhängig von der Größenklasse muss der Jahresabschluss aber stets ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
