Vorlage Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Eine kostenlose, automatisch rechnende Vorlage für die Gewinn- und Verlustrechnung deutscher Unternehmen, abgestimmt auf die HGB-Terminologie.
- Rechnungslegungsstandard
- HGB
- Geschäftsjahr
- Kalenderjahr (Standard); ein abweichendes Geschäftsjahr ist möglich
- Währung
- EUR (€)
- Einreichung bei
- Unternehmensregister (Bundesanzeiger)
| 2026 | 2025 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 850.000 € | 850.000 € |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | 510.000 € | 510.000 € |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 340.000 € | 340.000 € |
| Vertriebskosten | 90.000 € | 90.000 € |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 90.000 € | 90.000 € |
| Betriebsergebnis | 160.000 € | 160.000 € |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 12.000 € | 12.000 € |
| Ergebnis vor Steuern | 148.000 € | 148.000 € |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 28.000 € | 28.000 € |
| Jahresüberschuss | 120.000 € | 120.000 € |
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So füllen Sie eine GuV-Vorlage aus
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt, wie viel ein Unternehmen in einem Zeitraum eingenommen und ausgegeben hat und welcher Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag daraus resultiert. Sie ist die meistgenutzte Kennzahlenübersicht bei Finanzierungsanfragen, Gesprächen mit der Hausbank oder der internen Ergebniskontrolle.
Deutsche Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, verwenden feste Fachbegriffe wie Umsatzerlöse und Vertriebskosten statt übersetzter angloamerikanischer Bezeichnungen, und genau diese Terminologie zieht sich durch die gesamte Vorlage.
Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung?
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine der beiden zentralen Pflichtbestandteile des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber, um den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag zu ermitteln. Sie kann nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden; diese Vorlage folgt dem in der Praxis verbreiteten Umsatzkostenverfahren.
Was gehört hinein
- Umsatzerlöse — die Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Zeitraums.
- Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen — die direkten Kosten der verkauften Leistungen, abgezogen von den Umsatzerlösen.
- Bruttoergebnis vom Umsatz — Zwischensumme, die die Handelsspanne vor den Gemeinkosten zeigt.
- Vertriebskosten — Kosten des Vertriebs wie Marketing und Verkaufspersonal.
- Allgemeine Verwaltungskosten — allgemeine Gemeinkosten wie Verwaltungspersonal und Büroräume.
- Betriebsergebnis — Bruttoergebnis abzüglich Vertriebs- und Verwaltungskosten.
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen — Finanzierungskosten wie Darlehenszinsen, abgezogen vom Betriebsergebnis.
- Ergebnis vor Steuern — Betriebsergebnis abzüglich Zinsaufwand, die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern.
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag — die Steuerbelastung des Zeitraums.
- Jahresüberschuss — die Endsumme nach Steuern, die in die Gewinnrücklagen der Bilanz übergeht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Sammeln Sie Ihre Umsatzdaten für den Zeitraum und tragen Sie die Umsatzerlöse ein.
- Erfassen Sie die Herstellungskosten der verkauften Leistungen und prüfen Sie, ob das Bruttoergebnis zu Ihrer üblichen Handelsspanne passt.
- Tragen Sie Vertriebskosten wie Marketing und Verkaufspersonal ein.
- Erfassen Sie die allgemeinen Verwaltungskosten und prüfen Sie das Betriebsergebnis als Zwischensumme.
- Fügen Sie Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus Darlehen oder Kontokorrent hinzu, um das Ergebnis vor Steuern zu erhalten.
- Tragen Sie die Ertragsteuern des Zeitraums ein, geschätzt zum geltenden Steuersatz, falls die Veranlagung noch nicht abgeschlossen ist.
- Prüfen Sie den Jahresüberschuss und vergleichen Sie ihn mit der Vorjahresspalte.
- Übertragen Sie den Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen bzw. den Bilanzgewinn der Bilanz.
Besonderheiten in Deutschland
Nach HGB ist die Gewinn- und Verlustrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses für alle Kapitalgesellschaften, wobei kleine Gesellschaften eine verkürzte Gliederung nutzen dürfen und Kleinstunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von einer vollständigen Offenlegung befreit sein können.
Die Körperschaftsteuer wird getrennt über die Steuererklärung und die E-Bilanz gegenüber dem Finanzamt ermittelt; der in der GuV gezeigte Steueraufwand sollte sich mit dieser Veranlagung abgleichen lassen, wobei Abweichungen ggf. über latente Steuern auszugleichen sind.
