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Vorlage Bilanz

Eine kostenlose, HGB-konforme Bilanz-Vorlage mit automatischer Prüfung, dass die Bilanzsumme der Aktiva der Bilanzsumme der Passiva entspricht.

Rechnungslegungsstandard
HGB
Geschäftsjahr
Kalenderjahr (Standard); ein abweichendes Geschäftsjahr ist möglich
Währung
EUR (€)
Einreichung bei
Unternehmensregister (Bundesanzeiger)
Bilanz
20262025
A. Anlagevermögen425.000 €425.000 €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände45.000 €45.000 €
II. Sachanlagen320.000 €320.000 €
III. Finanzanlagen60.000 €60.000 €
B. Umlaufvermögen295.000 €295.000 €
I. Vorräte90.000 €90.000 €
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände110.000 €110.000 €
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten95.000 €95.000 €
Bilanzsumme (Aktiva)720.000 €720.000 €
A. Eigenkapital342.000 €342.000 €
I. Gezeichnetes Kapital50.000 €50.000 €
II. Kapitalrücklage30.000 €30.000 €
IV. Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn262.000 €262.000 €
B. Rückstellungen78.000 €78.000 €
Steuer- und sonstige Rückstellungen78.000 €78.000 €
C. Verbindlichkeiten300.000 €300.000 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten200.000 €200.000 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen100.000 €100.000 €
Bilanzsumme (Passiva)720.000 €720.000 €
Bilanz ist ausgeglichen

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So füllen Sie eine Bilanz-Vorlage aus

Die Bilanz zeigt, was ein Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag besitzt und schuldet — anders als die GuV, die einen Zeitraum abbildet, ist die Bilanz eine Momentaufnahme der Vermögens- und Finanzlage.

Da die Bilanzsumme der Aktivseite stets der Bilanzsumme der Passivseite entsprechen muss, dient sie zugleich als eingebaute Kontrolle für die Richtigkeit der übrigen Buchführung.

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz stellt die Aktiva (Vermögensgegenstände) und die Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten) eines Unternehmens zu einem Stichtag gegenüber. Jede Kapitalgesellschaft, die einen Jahresabschluss nach HGB aufstellt, muss eine Bilanz einreichen — bei Kleinstunternehmen kann die Bilanz sogar der einzige offenzulegende Bestandteil sein.

Was gehört hinein

  • A. Anlagevermögen — immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen.
  • B. Umlaufvermögen — Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig verfügbar sind.
  • Bilanzsumme (Aktiva) — die Summe aus Anlage- und Umlaufvermögen.
  • A. Eigenkapital — gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage sowie Gewinnrücklagen bzw. Bilanzgewinn, die das Nettovermögen der Gesellschafter darstellen.
  • B. Rückstellungen — Steuer- und sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
  • C. Verbindlichkeiten — Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus Lieferungen und Leistungen.
  • Bilanzsumme (Passiva) — die Summe aus Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, die der Bilanzsumme der Aktiva entsprechen muss.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Erfassen Sie zunächst das Anlagevermögen: immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.
  2. Erfassen Sie das Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen und Kassenbestand bzw. Bankguthaben.
  3. Prüfen Sie die Zwischensumme Bilanzsumme (Aktiva) aus Anlage- und Umlaufvermögen.
  4. Tragen Sie auf der Passivseite die Rückstellungen ein, etwa für Steuern oder ungewisse Verbindlichkeiten.
  5. Erfassen Sie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus Lieferungen und Leistungen.
  6. Tragen Sie das Eigenkapital ein: gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen bzw. Bilanzgewinn.
  7. Prüfen Sie, ob die Bilanzsumme der Passiva der Bilanzsumme der Aktiva entspricht — die Vorlage markiert automatisch, falls nicht.
  8. Vergleichen Sie die Werte mit der Vorjahresspalte, um wesentliche Veränderungen zu erkennen.

Besonderheiten in Deutschland

Nach HGB ist die Bilanz für jede Kapitalgesellschaft Pflicht und wird zusammen mit der GuV und dem Anhang im Unternehmensregister offengelegt, grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag. Kleine Gesellschaften und Kleinstunternehmen dürfen verkürzte Gliederungsschemata verwenden.

Die Steuerbilanz, die dem Finanzamt als E-Bilanz im XBRL-Format übermittelt wird, kann von der Handelsbilanz abweichen, etwa bei unterschiedlichen Bewertungsansätzen für Rückstellungen — in diesem Fall wird üblicherweise eine steuerliche Überleitungsrechnung erstellt.

Häufig gestellte Fragen