Markenkooperation: unverbindliches Angebot (Österreich)
Aktualisiert am 22. August 2026
Ein Kooperationsangebot ist ein Pitch, kein Vertrag. Eine Creatorin, eine Agentur oder eine Partnermarke legt darin dar, welche Reichweite sie hat, was sie produzieren würde, wann, zu welchen Bedingungen und für welches Honorar — damit die Marke entscheiden kann, bevor jemand einen Vertrag entwirft. Ein gutes Angebot verkürzt die Verhandlung, weil die unangenehmen Punkte zu Nutzungsrechten, Exklusivität und Zahlung bereits geklärt sind.
Zwei Dinge machen die österreichische Fassung anders. Erstens die Kennzeichnung: § 26 Mediengesetz verlangt für entgeltliche Veröffentlichungen genau eines von drei Wörtern — „Anzeige", „entgeltliche Einschaltung" oder „Werbung" —, und ein Verstoß ist eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe bis zu 20.000 Euro. Zweitens die Rechte: In Österreich wird eine Werknutzungsbewilligung oder ein Werknutzungsrecht eingeräumt, das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar. Die Vorlage, die dieses Muster ersetzt, weiß von beidem nichts, trägt einen doppelt abgedruckten Abschnitt, eine Vergütungsüberschrift ohne Inhalt — und ein gegenseitiges Signaturfeld unter einem angeblich unverbindlichen Dokument.
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Angebot für eine Markenkooperation — freibleibend und unverbindlich
- Datum:
- Für:
- —
- Von:
- —
- Preise gehalten bis:
1. Charakter dieses Angebots
Dieses Dokument ist ein Vorschlag zur Besprechung. Die genannten Bedingungen sind indikativ und stehen unter dem Vorbehalt eines gesonderten, von beiden Seiten unterzeichneten Vertrags. Es handelt sich nicht um ein annahmefähiges Angebot, und keine Seite ist zur Durchführung verpflichtet. Das oben genannte Datum gibt an, wie lange die Preise hält; es ist keine Annahmefrist.
2. Über
Erfasste Plattformen und Profile:
3. Reichweite
- Follower / Abonnenten:
- Durchschnittliche Reichweite je Beitrag:
- Interaktionsrate:
- Anteil AT / DE / CH:
- Altersstruktur:
- Quelle der Zahlen:
Die Zahlen stammen aus der genannten Quelle und sind zum genannten Datum zutreffend. Es handelt sich ausschließlich um aggregierte Werte. Die Reichweite ist organisch: Es wurden keine Follower, Aufrufe oder Interaktionen eingekauft.
4. Ziel und Leistungen
Ziel der Kooperation:
Vorgeschlagene Leistungen:
Die Inhalte würden in der eigenen Handschrift von entstehen, im Rahmen vorab überlassener Markenvorgaben. Eine Runde inhaltlicher und rechtlicher Anmerkungen ist enthalten; weitere Runden würden gesondert vereinbart.
5. Zeitplan
6. Honorar und Umsatzsteuer
- Produktionshonorar:
- Zahlungsstufen:
- Umsatzsteuer:
7. Rechte
Das Urheberrecht bleibt bei ; es ist nach österreichischem Recht vererblich, sonst nicht übertragbar. Vorgeschlagen wird: .
- Umfang:
- Dauer:
- Monate ab Erstveröffentlichung
Nicht ausdrücklich genannte Nutzungen wären nicht eingeräumt.
8. Kennzeichnung
Jeder bezahlte Inhalt würde als gekennzeichnet — mit einem der Begriffe, die § 26 Mediengesetz vorsieht — am Anfang des Beitragstextes oder als gut lesbare Einblendung, zusätzlich zu einem Plattformhinweis auf eine bezahlte Partnerschaft. Kostenlos überlassene Produkte oder Leistungen würden ebenso gekennzeichnet wie honorierte Beiträge. Es würden nur Aussagen getroffen, die schriftlich als belegbar bestätigt hat, und nur über tatsächlich verwendete Produkte.
9. Vertraulichkeit und nächste Schritte
Beide Seiten würden nicht öffentliche Informationen der anderen — unveröffentlichte Produkte, Kampagnenplanung, Preise — während der Gespräche vertraulich behandeln und dieses Angebot nicht ohne Zustimmung außerhalb der eigenen Organisation weitergeben.
- Rückmeldung zu Leistungen, Terminen, Honorar und Rechten.
- Einigung über Änderungen in Textform.
- Ein unterzeichneter Kooperations- oder Markenbotschafter-Vertrag mit Leistungen, Kennzeichnung, Rechten, Zahlung und Beendigung.
- Die Produktion beginnt nach Vertragsunterzeichnung und Eingang einer etwaigen ersten Zahlung.
10. Empfangsbestätigung
Eine Unterschrift unten bestätigt allein, dass dieses Angebot erhalten hat und die Gespräche fortsetzen möchte. Sie ist keine Annahme der Bedingungen, begründet keine Verpflichtung und bindet keine Seite an die Kooperation.
Empfang bestätigt für {{marke}}
Datum:
Freibleibend — und sichtbar so
Dieses Angebot bezeichnet sich als freibleibend, vermeidet im operativen Text die Sprache von Angebot und Annahme und endet mit einer Empfangsbestätigung statt einer Gegenzeichnung. Das Gültigkeitsdatum sagt der Marke, wie lange die Preise gehalten werden; es ist keine Annahmefrist.
Will die Marke weitermachen, folgt ein Kooperations- oder Markenbotschafter-Vertrag; beide sind von dieser Seite aus verlinkt. Pitch und Vertrag getrennt zu halten, nützt beiden Seiten mehr als eine Mischform, die sich als beides lesen lässt.
Reichweitendaten, die eine Mediaabteilung prüfen kann
Geprüft wird vor allem der Reichweitenteil, und Followerzahlen allein sind schwach. Aussagekräftig sind Reichweite, durchschnittliche Aufrufe, Interaktionsrate, geografische Verteilung und Altersstruktur — mit Quelle und Datum. Für Österreich zählt zusätzlich der Anteil aus Österreich gegenüber Deutschland und der Schweiz: Ein Profil mit überwiegend deutschem Publikum passt selten zu einer österreichischen Handelskampagne, und das ist die Zahl, die eine Mediaabteilung zuerst sucht.
Nehmen Sie die Aussage auf, dass die Reichweite organisch ist und keine Interaktionen eingekauft wurden. Das kostet nichts und wird zunehmend als Zusicherung im Vertrag verlangt. Halten Sie die Daten aggregiert — Einzeldaten über Follower werfen Datenschutzfragen auf, die in einen Pitch nicht gehören.
Rechte und Umsatzsteuer beziffern
Die meisten Streitigkeiten drehen sich nicht um die Produktion, sondern um die Nutzung. Eine Marke, die zwei Beiträge bezahlt und sie dann ein Jahr als Anzeige ausspielt, hat etwas mitgenommen, das im Honorar nicht enthalten war. Trennen Sie daher organische Veröffentlichung, Repost auf den Markenkanälen, Paid Media und Exklusivität als vier Positionen mit eigener Dauer.
Dazu die österreichische Rechtesprache: Das Urheberrecht bleibt bei der Creatorin — es ist vererblich, sonst nicht übertragbar. Eingeräumt wird eine Werknutzungsbewilligung, also die nicht ausschließliche Erlaubnis, oder ein Werknutzungsrecht, also das ausschließliche Recht. Und die Umsatzsteuer braucht eine Angabe — Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung —, weil sonst die erste Rechnung liegen bleibt.
Kennzeichnung schon im Pitch klären
Wird für eine Veröffentlichung ein Entgelt geleistet, ist sie als „Anzeige", „entgeltliche Einschaltung" oder „Werbung" zu kennzeichnen. Entgelt bedeutet nicht nur Geld: Kostenlos überlassene Produkte oder Leistungen begründen ein Austauschverhältnis, und die Veröffentlichung ist dann entgeltlich.
Eine Formel wie „Kennzeichnung erfolgt, soweit erforderlich" ist genau der Satz, den die Rechtsabteilung zurückschickt. Diese Vorlage benennt daher das gesetzliche Wort und die Platzierung, die verwendet werden, und stellt klar, dass nur Aussagen getroffen werden, die die Marke belegen kann. Das schützt die Creatorin und sagt der Marke, welche Nachweise sie liefern muss.
Der Aufbau des Angebots
- Charakter des Angebots
- Der Unverbindlichkeitshinweis vorne und die Dauer der Preisbindung.
- Über die Creatorin
- Positionierung, inhaltlicher Fokus und die erfassten Plattformen.
- Reichweite
- Optional. Reichweite, Interaktionsrate, Länderverteilung und Quelle.
- Ziele
- Wofür die Kooperation gedacht ist, als Ergebnisse formuliert.
- Vorgeschlagene Leistungen
- Format, Plattform, Anzahl und Sprache — die Grundlage der Preisbildung.
- Zeitplan
- Produktion, Freigabe, Veröffentlichung und Reporting.
- Honorar und Umsatzsteuer
- Produktionshonorar, Zahlungsstufen, Umsatzsteuerstatus und Kosten.
- Rechte
- Werknutzungsbewilligung oder Werknutzungsrecht, mit Umfang und Dauer.
- Exklusivität
- Optional. Kategorie und Zeitfenster mit eigenem Preis.
- Kennzeichnung
- Das gesetzliche Wort nach § 26 MedienG und die Platzierung.
- Vertraulichkeit
- Hält unveröffentlichte Kampagneninformationen während der Gespräche vertraulich.
- Nächste Schritte und Empfangsbestätigung
- Benennt den folgenden Vertrag und bestätigt den Empfang, nicht die Annahme.
Vor dem Versand prüfen
Das Dokument klar freibleibend halten
Als unverbindlich und vorbehaltlich eines schriftlichen Vertrags bezeichnen, die Sprache von Angebot und Annahme vermeiden und mit einer Empfangsbestätigung enden.
Das gesetzliche Kennzeichnungswort nennen
Entgeltliche Veröffentlichungen sind als „Anzeige", „entgeltliche Einschaltung" oder „Werbung" zu kennzeichnen; Verstöße sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafe bis zu 20.000 Euro.
§ 26 MedienGProduktüberlassung als Entgelt behandeln
Kostenlos überlassene Produkte oder Leistungen begründen ein Austauschverhältnis; die Veröffentlichung ist dann entgeltlich und kennzeichnungspflichtig.
Rechte in österreichischer Terminologie anbieten
Das Urheberrecht ist vererblich, sonst nicht übertragbar. Angeboten wird eine Werknutzungsbewilligung oder ein ausschließliches Werknutzungsrecht.
§§ 23, 24 UrhGQuelle und Datum der Zahlen angeben
Plattformstatistik, Media-Kit-Export oder Drittanbieter-Tool, mit Datum. Undatierte Zahlen verlieren bei einer Mediaabteilung schnell an Glaubwürdigkeit.
Umsatzsteuerstatus angeben
Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung benennen und auf die ordnungsgemäße Rechnung hinweisen.
WKO — UmsatzsteuerReichweitendaten aggregiert teilen
Nur aggregierte Werte übermitteln; Einzeldaten über Follower werfen Datenschutzfragen auf, die nicht in einen Pitch gehören.
So füllen Sie das Angebot aus
- Parteien und Daten eintragen. Eigene Angaben, Marke und Ansprechperson, Datum und Dauer der Preisbindung.
- Reichweite eintragen. Reichweite, Interaktionsrate, Verteilung nach Österreich, Deutschland und Schweiz sowie Quelle mit Datum.
- Leistungen und Zeitplan. Format, Plattform, Anzahl und Sprache, dann Produktions-, Freigabe- und Veröffentlichungstermine.
- Produktion und Rechte getrennt bepreisen. Honorar, Zahlungsstufen, Umsatzsteuerstatus, Nutzungsdauer und gegebenenfalls Paid Media und Exklusivität.
- Kennzeichnung festlegen. Eines der drei gesetzlichen Wörter und die Platzierung wählen.
- Als PDF oder DOCX senden. Herunterladen, prüfen, dass der Unverbindlichkeitshinweis erhalten ist, und mit kurzem Anschreiben senden.
Häufige Fragen
Ist ein Kooperationsangebot verbindlich?
Dieses ist bewusst nicht verbindlich: Es bezeichnet die Bedingungen als indikativ und vorbehaltlich eines schriftlichen Vertrags, vermeidet die Sprache von Angebot und Annahme und endet mit einer Empfangsbestätigung. Vorsicht bei Vorlagen, die sich als unverbindlich bezeichnen und dann ein gegenseitiges Signaturfeld tragen — diese Kombination ist der Ausgangspunkt für Streit darüber, ob doch ein Vertrag geschlossen wurde.
Welche Kennzeichnung soll ich im Angebot nennen?
Eines der drei Wörter aus § 26 Mediengesetz: „Anzeige", „entgeltliche Einschaltung" oder „Werbung". Eine freie Formulierung ist riskant, weil das Gesetz die Begriffe vorgibt und ein Verstoß eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe bis zu 20.000 Euro ist. Wer Wort und Platzierung schon im Pitch benennt, nimmt der Marke eine vorhersehbare Rückfrage ab.
Welche Reichweitenzahlen sind wichtig?
Reichweite und Interaktionsrate statt Followerzahl, dazu die Verteilung nach Österreich, Deutschland und der Schweiz und die Altersstruktur — mit Quelle und Datum. Für eine österreichische Kampagne entscheidet der Österreich-Anteil oft über die Passung; ein Profil mit überwiegend deutschem Publikum ist für eine Handelsaktion in Österreich wenig wert.
Soll ich mein Honorar ins Angebot schreiben?
In der Regel ja, getrennt nach Produktion, Nutzung und Exklusivität, mit Angabe zur Umsatzsteuer. Ein Pitch ohne Zahlen lädt die Marke ein, zuerst zu ankern; eine einzige Gesamtsumme lädt dazu ein, sie zu drücken, ohne den Leistungsumfang zu reduzieren. Getrennte Positionen erlauben es, weniger zu kaufen statt weniger zu zahlen.
Wem gehören die Inhalte, wenn die Marke zusagt?
Der Creatorin. Das Urheberrecht ist vererblich, sonst nicht übertragbar; die Marke erhält eine Werknutzungsbewilligung oder ein ausschließliches Werknutzungsrecht. Deshalb benennt das Angebot die vorgeschlagene Variante samt Umfang und Dauer, damit der später entworfene Vertrag zur Erwartung passt.
Muss ich die Kennzeichnung erwähnen, wenn die Marke nicht fragt?
Ja, und es hilft Ihnen. Die Pflicht trifft die Veröffentlichung, und bei einer Beanstandung stehen beide Seiten im Fokus. Ein Angebot, das das gesetzliche Wort und die Platzierung schon benennt, wirkt professionell und räumt eine vorhersehbare Hürde aus dem Weg — auch für Produkttests ohne Honorar.
Wie lange soll das Angebot gelten?
Setzen Sie ein Datum — üblich sind zwei bis vier Wochen — und behandeln Sie es als Dauer der Preisbindung, nicht als Annahmefrist. Kommt die Marke später zurück, ist das ein neues Gespräch und möglicherweise ein neuer Preis, was für beide Seiten fair ist.
Kann ich das Angebot für eine Marke-zu-Marke-Kooperation nutzen?
Ja. Der Aufbau funktioniert für Co-Marketing zwischen zwei Unternehmen: Ersetzen Sie den Reichweitenteil durch Kanal- und Kundendaten und lassen Sie den Kennzeichnungsteil weg, wenn keine bezahlte Empfehlung stattfindet. Der Unverbindlichkeitsrahmen und die Trennung von Leistungen, Rechten und Kosten sind dort genauso nützlich.
Ähnliche Vorlagen
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in Österreich, keine Rechts-, Medien- oder Steuerberatung, und niemand hat Ihren Pitch geprüft. Das Dokument ist als unverbindlich angelegt; achten Sie bei Änderungen darauf, daraus kein annahmefähiges Angebot zu machen.


